Sicherheit · Berlin
Deutscher Ethikrat lehnt pauschales Social-Media-Alterslimit ab und schlägt dreistufiges risikobasiertes Schutzkonzept vor
Der Deutsche Ethikrat hat sich am Donnerstag gegen ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien ausgesprochen. Ein solches Verbot würde Minderjährige zu noch weniger regulierten KI-Chatbots treiben und das elterliche Erziehungsrecht verletzen, so das Gremium.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Deutsche Welle, Süddeutsche Zeitung, Der Tagesspiegel und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Der Ethikrat erklärte, ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sei nicht geeignet, um Kinderschutz mit digitalen Teilhaberechten zu vereinbaren.
Eine Einschränkung sozialer Medien könnte Minderjährige zu generativen KI-Tools wie Chatbots treiben, die laut Ethikrat noch weniger reguliert sind und erhebliche Risiken bergen.
Der Rat empfiehlt elterliche Gerätekontrollen als erste Stufe, gerätebasierte Altersverifikation als zweite und verpflichtende Alterskontrollen für sensible Inhalte als dritte Stufe.
Ein Mindestalter würde unverhältnismäßig in das Recht der Eltern eingreifen, den digitalen Zugang ihres Kindes zu verwalten, so der Rat, der stattdessen bessere Informationen und Werkzeuge fordert.
Der Rat erklärte, der DSA biete eine gute regulatorische Basis, erfordere jedoch eine wirksamere Durchsetzung und stärkere Anbieterpflichten.
- 11.06.Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme und lehnt pauschales Alterslimit ab
- 12.06.Bildungsminister sollen ihre Position zu sozialen Medien erklären
- 24.06.Expertenkommission soll Empfehlungen an Bildungsministerin Prien übergeben
Der Deutsche Ethikrat hat formell davon abgeraten, ein pauschales gesetzliches Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche einzuführen. In einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Stellungnahme argumentierte der Rat, dass eine feste Altersgrenze „nicht geeignet“ sei, um den Schutz junger Menschen mit ihren Rechten auf digitale Teilhabe und Kompetenzentwicklung in Einklang zu bringen.
Ein Perspektivwechsel: Von Plattformen zu Risiken
Der Vorsitzende des Ethikrates, Helmut Frister, betonte, dass Kinder heute mit digitalen Diensten aufwachsen, die für ihre Kommunikations- und Informationsbedürfnisse zentral seien. Das 42-seitige Papier, das von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in Auftrag gegeben wurde, warnt davor, dass eine alleinige Beschränkung sozialer Medien die Gefahren anderer digitaler Dienste außer Acht lassen würde. Dazu zählen Messenger-Dienste, Online-Spiele, Streaming-Plattformen und generative KI-Tools wie Chatbots und Bildgeneratoren.
„Digitale Risiken sind allgegenwärtig, aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die nicht nur in sozialen Medien zu finden sind.“
Judith Simon, die Philosophin, die die Erarbeitung der Stellungnahme leitete, wies darauf hin, dass Minderjährige zunehmend generative KI nutzen. Ein Social-Media-Verbot könnte sie zu Chatbots treiben, die – so Simon – „keineswegs geringere Risiken“ bergen und „noch unzureichender reguliert“ seien.
Das dreistufige Schutzkonzept
Statt eines Verbots schlug der Rat ein dreistufiges technisches Schutzkonzept vor. Die erste Stufe überträgt die Verantwortung den Eltern, die Geräte durch Eingabe des Alters ihrer Kinder konfigurieren und Bildschirmzeit oder App-Zugriff verwalten sollen. Die zweite Stufe richtet sich an Kinder, deren Eltern diese Kontrollen nicht nutzen, und schlägt eine gerätebasierte Altersverifikation mittels offizieller Dokumente vor. Die dritte Stufe würde für den Zugang zu besonders sensiblen Inhalten zuverlässige Alterskontrollen erfordern, bei denen die Anbieter verpflichtet wären, zu überprüfen, ob der Nachweis tatsächlich dem Nutzer gehört.
Elterliche Rechte und staatliche Unterstützung
Der Rat betonte, dass ein Mindestalter unverhältnismäßig in das Recht der Eltern eingreifen würde, das Schutz- und Teilhabebedürfnis ihres Kindes auszubalancieren. Er rief den Staat dazu auf, die elterliche Freiheit zu respektieren und zu unterstützen, gleichzeitig aber leicht zugängliche, verlässliche Informationen über Online-Gefahren sowie bessere technische Werkzeuge zur Überwachung der Aktivitäten von Kindern bereitzustellen.
Europäische regulatorische Grundlage
Der Ethikrat verwies auf den EU-Digital Services Act, der seit Februar 2024 in Kraft ist, als solide Grundlage für die Plattformregulierung. Allerdings, so Frister, müssten die Regeln „deutlich wirksamer“ umgesetzt und die Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Der Rat empfahl zudem, den deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu modernisieren und den Schutz auf KI-Anwendungen auszuweiten.
Politischer Kontext
Die Stellungnahme erscheint einen Tag, bevor die Bildungsminister ihre Position zu sozialen Medien erklären wollen. Die Regierungsparteien CDU und SPD haben ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren gefordert, obwohl Bildungsministerin Karin Prien jüngst die Nennung eines konkreten Alters vermied. Eine von ihr eingesetzte Expertenkommission soll bis Ende Juni Empfehlungen vorlegen. Australien bleibt das erste Land, das ein Verbot für unter 16-Jährige in sozialen Medien verhängt hat; diese Regelung gilt seit dem 10. Dezember 2025.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Deutsche WelleEthikrat empfiehlt kein Alterslimit bei Social Media
- Süddeutsche ZeitungEthikrat gegen pauschales Mindestalter bei sozialen Medien
- Der TagesspiegelStatt Social-Media-Verbot: So will der Ethikrat Kinder stattdessen schützen
- stern.deDeutscher Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot und für Schutzkonzepte
- Helmut Frister
- Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
- Judith Simon
- Philosophin und Leitautorin der Ethikrat-Stellungnahme zum digitalen Jugendschutz
- Julia Klöckner
- Bundestagspräsidentin, die die Stellungnahme des Ethikrates in Auftrag gab
- Karin Prien
- Bundesbildungsministerin, die eine Expertenkommission zum digitalen Jugendschutz einsetzte
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