
Mattarella akzeptiert Prüfung der Mailänder Staatsanwaltschaft – kein Grund zur Neubewertung der Begnadigung Nicole Minettis
Italiens Staatspräsident Sergio Mattarella hat die Ergebnisse einer neuen Untersuchung der Mailänder Generalstaatsanwaltschaft akzeptiert, die keinen Grund für eine Aufhebung der Begnadigung der früheren Regionalrätin Nicole Minetti sieht.
Die Erklärung des Präsidenten
Staatspräsident Sergio Mattarella hat die Schlussfolgerungen der Mailänder Generalstaatsanwaltschaft formell akzeptiert, die eine erneute Prüfung der Begnadigung von Nicole Minetti durchgeführt hatte. Der Quirinal gab eine Erklärung ab, in der bestätigt wird, dass das Staatsoberhaupt „die Schlussfolgerungen der Mailänder Generalstaatsanwaltschaft respektvoll zur Kenntnis genommen hat, wonach sich kein Anlass für eine Neubewertung der ergriffenen Gnadenmaßnahme ergibt, und bekräftigt sein Vertrauen in die Justiz.“ Die Erklärung dankte auch Justizminister Carlo Nordio für die rasche Ermöglichung der neuen Untersuchung.
Die Ergebnisse der Untersuchung
Die Generalstaatsanwaltschaft am Mailänder Appellationsgericht führte die von der Präsidentschaft der Republik erbetenen und vom Justizministerium angeregten Prüfungen durch. Die Untersuchung prüfte die behauptete Unbegründetheit der Bedingungen, die zur Begnadigung geführt hatten. Laut Quirinal ordnete die Generalstaatsanwaltschaft „gründliche Überprüfungen in alle erforderlichen Richtungen an, auch über italienische Polizeidienststellen und Interpol, und gelangte zu dem Schluss, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen.“ Ausgelöst wurde die Untersuchung durch Presseberichte, insbesondere Artikel in Il Fatto Quotidiano, die Fragen zu den Umständen der Begnadigung aufgeworfen hatten.
Die geprüften Vorwürfe
Il Fatto Quotidiano hatte über Behauptungen über Partys mit Begleiterinnen und Drogen auf der uruguayischen Ranch von Minetti und ihrem Partner Giuseppe Cipriani berichtet. Die neue Untersuchung, die auch auf Verteidigungsermittlungen von Minetti und Cipriani zurückgriff, kam zu dem Schluss, dass das ursprüngliche Bild unverändert geblieben sei: Es habe sich nur um gesellschaftliche Zusammenkünfte gehandelt, nicht um die angeblichen unerlaubten Partys. Die Aussage einer Masseurin, die mit Il Fatto Quotidiano gesprochen hatte, wurde in der Untersuchung nicht berücksichtigt.
Standardverfahren verteidigt
Der Quirinal wies Andeutungen über eine ungewöhnliche Geheimhaltung im Zusammenhang mit der Begnadigung zurück. In der Erklärung hieß es: „Im vorliegenden Gnadenerlass ist der Quirinal nicht von seinem üblichen Verhalten abgewichen, ohne ungewöhnliche Geheimhaltung: In den meisten Fällen der Gewährung einer Begnadigung wird vom Quirinal keine Pressemitteilung herausgegeben, da schützenswerte Daten vorliegen.“ Die Präsidentschaft verwies auf Krankheiten, familiäre Angelegenheiten, die Betroffenheit von Kindern und andere sensible Aspekte, die vor einer Offenlegung geschützt werden müssten.
Die Zahlen zu Präsidentenbegnadigungen
Zur Einordnung teilte der Quirinal mit, dass in der laufenden, über vier Jahre dauernden Amtszeit des Präsidenten 42 Begnadigungen ausgesprochen wurden. Davon wurden 12 durch eine Pressemitteilung öffentlich gemacht, während 30 Fälle sensible Daten betrafen und nicht bekannt gegeben wurden. Die Erklärung betonte zudem, dass der Präsident der Republik seit über elf Jahren, wenn ein Gnadengesuch von einer positiven Stellungnahme der zuständigen Justizbehörden begleitet wird, die Begnadigung „ohne Einflussnahme von Erwägungen, die außerhalb des humanitären Zwecks der Begnadigung liegen“, regelmäßig gewährt.
- Öffentlich gemacht (Pressemitteilung veröffentlicht)
- 12
- Nicht öffentlich gemacht (sensible Daten)
- 30


