
Deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kabarettisten Uwe Steimle wegen Merkel-Aufhängung und Stauffenberg-Äußerungen bei AfD-Veranstaltung
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat am Mittwoch ein Ermittlungsverfahren gegen den Kabarettisten Uwe Steimle eingeleitet, nachdem er bei einer AfD-Veranstaltung Witze über das Aufhängen eines Porträts der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel gemacht und im Zusammenhang mit Bundeskanzler Friedrich Merz den Hitler-Attentäter Claus von Stauffenberg zitiert hatte.
Die Äußerungen
Am Abend des Dienstag, 14. Juli 2026, trat der Kabarettist Uwe Steimle bei einer Podiumsdiskussion auf einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau auf, wo er eine Reihe kontroverser Bemerkungen über zwei prominente CDU-Politiker machte. Mit Bezug auf ein neues stehendes Porträt der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel im Berliner Bode-Museum sagte Steimle, sie habe ein stehendes Bild gewählt, „weil sie ahnt, dass sie bald sitzen wird.“ Dann fügte er hinzu: „Vorerst hängt sie nur.“ Wenn der Nagel breche, fuhr er fort, „dann stellen wir sie an die Wand. Na ja, uns fällt schon etwas ein.“ Die Kommentare wurden von Medien und Staatsanwaltschaft sofort als versteckte Drohungen über das Gemälde hinaus interpretiert.
Weil sie ahnt, dass sie bald sitzen wird.
Steimle wandte sich weiter an Bundeskanzler Friedrich Merz und fragte: „Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist Stauffenberg, wenn man ihn wirklich braucht.“ Claus Schenk Graf von Stauffenberg war der Wehrmachtsoberst, der das gescheiterte Bombenattentat vom 20. Juli 1944 gegen Adolf Hitler anführte und bis heute ein nationales Symbol des Widerstands ist.
Wo ist Stauffenberg, wenn man ihn wirklich braucht.
Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau leitete am Mittwoch, 15. Juli 2026, ein Ermittlungsverfahren nach § 126 des Strafgesetzbuches (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) ein. Ein Sprecher bestätigte das Verfahren gegenüber der dpa, nachdem der Spiegel zuerst berichtet hatte. Der Fall wird prüfen, ob Steimles Äußerungen eine strafbare Drohung darstellen.
Kontext und Teilnehmer
Die Podiumsdiskussion stand angeblich im Zeichen des Friedens. Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla und der Spitzenkandidat der Partei in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, teilten sich die Bühne mit Steimle. Auf Steimles Initiative hin begann der Abend mit dem Singen der DDR-Nationalhymne und endete mit der deutschen Nationalhymne. Chrupalla und Siegmund stimmten mit Steimle in beide Hymnen ein. Der Ablauf des Abends hat scharfe Kritik hervorgerufen, weil in einem politischen Kontext beiläufig auf Hitler-Attentäter Bezug genommen wurde.
Wie es weitergeht
Die Ermittlungen befinden sich in einem frühen Stadium, und es wurden noch keine Anklagen erhoben. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass § 126 eine konkrete Drohung voraussetzt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, und dass Steimles Äußerungen gegen die Kunstfreiheit abgewogen werden, die Kabarettisten üblicherweise zusteht. Die AfD hat sich nicht öffentlich von Steimles Kommentaren distanziert.
- AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau beginnt mit einer Friedensdiskussion; Steimle macht kontroverse Äußerungen über Merkel und Merz und initiiert das Singen der DDR-Hymne.
- Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau leitet Ermittlungen nach § 126 StGB wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Drohungen ein.


