
Deutschland plant Kürzung des Elterngeldes von 14 auf 12 Monate, Anhebung von Mindest- und Höchstbeträgen
Der Gesetzesentwurf von Familienministerin Karin Prien würde den maximalen Bezugszeitraum des Elterngeldes um zwei Monate verkürzen und gleichzeitig verlangen, dass jeder Elternteil mindestens drei Monate in Elternzeit geht – Berlin sucht Haushaltseinsparungen.
Der Gesetzesentwurf
Am 6. Juli berichtete Politico über einen Gesetzesentwurf von Familienministerin Karin Prien (CDU), der das deutsche Elterngeld-System grundlegend reformieren soll. Der maximale Bezugszeitraum würde von 14 auf 12 Monate sinken. Um die vollen 12 Monate zu erhalten, müsste jeder Elternteil mindestens drei Monate Elternzeit nehmen, statt bisher zwei. Die verbleibenden sechs Monate könnten flexibel aufgeteilt werden. Alleinerziehende hätten weiterhin Anspruch auf bis zu 12 Monate volle Zahlungen. Der monatliche Mindestbetrag würde von 300 € auf 330 € steigen, der Höchstbetrag von 1.800 € auf 1.900 €, während die Grundregel von 65 % des Nettoeinkommens unverändert bleibt.
Künftig stehen jedem Elternteil drei Monate zur Verfügung. Weitere sechs Monate können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
Haushaltsdruck
Die Reform wird durch die Vorgabe an Priens Ministerium angetrieben, im kommenden Jahr 500 Millionen Euro einzusparen. Die staatlichen Ausgaben für das Elterngeld sind aufgrund sinkender Geburtenraten rückläufig: von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf knapp 7,1 Milliarden Euro im Jahr 2025, so das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe. Der Bundeshaushalt 2026 sieht rund 7,5 Milliarden Euro für die Leistung vor. Im Jahr 2025 bezogen 1,61 Millionen Menschen Elterngeld (1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer), ein Rückgang um 13,9 % gegenüber 2021. Der Anteil der Väter unter den Beziehern lag bei 25,9 %.
Koalitionsvertrag und frühere Pläne
Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD hatte bereits zugesagt, das Elterngeld weiterzuentwickeln, „indem mehr Anreize für Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung, gesetzt werden.“ Der Vertrag erwähnte die Anpassung der Anzahl und Verteilung der Bezugsmonate. Der Spiegel berichtet, dass Koalitionskreise im Juni angedeutet hatten, Prien erwäge vier reservierte Monate pro Partner plus vier flexible Monate, der durchgesickerte Entwurf sehe nun aber drei plus drei plus sechs vor.
Wir werden das Elterngeld weiterentwickeln, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung, schaffen.
Änderungen beim Mutterschutz
Der Entwurf ändert auch das Mutterschutzgesetz. Beschäftigungsverbote im Zusammenhang mit Arbeitszeiten sollen auf zwölf Monate nach der Geburt beschränkt werden. Derzeit gelten mehrere Regelungen des Gesetzes, solange Mütter stillen, darunter Verbote von Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
Mit der Neuregelung werden Beschäftigungsverbote zur Arbeitszeit auf zwölf Monate nach der Entbindung beschränkt.
Nächste Schritte
Eine Sprecherin des Familienministeriums bestätigte der dpa die Existenz des Entwurfs, sagte aber, er befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Ein Termin für einen Kabinettsbeschluss steht noch nicht fest.
- Elterngeld eingeführt: bis zu 14 Monate, mindestens 300 €, maximal 1.800 €, 65 % des Nettoeinkommens.
- Einkommensgrenze auf 175.000 € für Geburten ab diesem Datum festgelegt.
- Koalitionsvertrag verspricht Reform des Elterngeldes mit mehr Anreizen für Partnerschaftlichkeit und Väterbeteiligung.
- Gesetzesentwurf durchgesickert: 12 Monate, 3 reservierte Monate pro Elternteil, höhere Mindest- und Höchstzahlungen.


