
Familienministerin Prien schlägt Kürzung des Elterngeldes auf 12 Monate vor, Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag
Familienministerin Karin Prien (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bezahlte Elternzeit in Deutschland von 14 auf 12 Monate verkürzen und gleichzeitig die monatlichen Mindest- und Höchstzahlungen erstmals seit 2007 erhöhen würde. Der noch in der Ressortabstimmung befindliche Vorschlag soll bis 2030 rund 1,6 Milliarden Euro einsparen und die Rolle der Väter in der Betreuung stärken.
Die vorgeschlagenen Änderungen
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat am 7. Juli 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das deutsche Elterngeld neu gestaltet. Die maximale Bezugsdauer würde von 14 auf 12 Monate sinken. Um die vollen 12 Monate zu erhalten, muss jeder Elternteil mindestens drei Monate Elternzeit nehmen – bisher waren es zwei Monate. Die restlichen sechs Monate können flexibel aufgeteilt werden. Alleinerziehende hätten weiterhin Anspruch auf bis zu 12 Monate volles Elterngeld.
Künftig sind drei Monate für jeden Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden (3+6+3).
Der Mindestbetrag würde von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Der Geschwisterbonus für Familien mit einem weiteren Kind unter drei Jahren oder mehreren Kindern unter sechs Jahren würde länger gezahlt. Die Option Elterngeld Plus, die den monatlichen Betrag halbiert, aber die Bezugsdauer verdoppelt, bleibt unverändert. Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld würde nicht mehr eingeschränkt, und die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten entfällt.
Finanzielle Auswirkungen und Einsparungen
Die staatlichen Ausgaben für das Elterngeld sind aufgrund sinkender Geburtenraten bereits rückläufig. 2022 betrugen sie 7,6 Milliarden Euro, bis 2025 waren sie auf 7,1 Milliarden Euro gesunken. Der Bundeshaushalt 2026 sieht rund 7,5 Milliarden Euro vor. Die Reform soll bis 2030 Einsparungen von 1,6 Milliarden Euro bringen, allerdings 2027 nur 50 Millionen Euro, da die neuen Regelungen erst am 1. November 2027 in Kraft treten. Die Einkommensgrenze für den Bezug bleibt bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, unverändert seit April 2025.
- 2022
- 7.6 Mrd. €
- 2025
- 7.1 Mrd. €
- 2026 (Haushalt)
- 7.5 Mrd. €
Im Jahr 2025 bezogen 1,61 Millionen Menschen Elterngeld (1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer), ein Rückgang um 13,9 Prozent gegenüber 2021. Der Anteil der Väter lag bei 25,9 Prozent.
Politische Reaktionen und nächste Schritte
Der Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Die SPD, der Koalitionspartner, hat jede Kürzung der Leistung bereits abgelehnt. Ministerin Prien betonte, dass Frauen, die derzeit schwanger sind, und alle Kinder, die vor dem 1. November 2027 geboren werden, das Elterngeld noch nach den geltenden Regeln erhalten.
- Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien vorgelegt
- Reform soll in Kraft treten
Anpassungen des Mutterschutzes
Der Vorschlag enthält auch Änderungen des Mutterschutzgesetzes. Beschäftigungsverbote für stillende Mütter, etwa Einschränkungen bei Nachtarbeit und Überstunden, sollen auf zwölf Monate nach der Geburt begrenzt werden. Details, welche konkreten Schutzbestimmungen betroffen wären, wurden noch nicht veröffentlicht.

