
EU einigt sich nach 12 Jahren auf Fluggastrechte: Drei-Stunden-Regel bleibt, kostenlose Sitzplätze für Familien
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am Montag eine vorläufige Einigung erzielt, die den Schutz von Fluggästen erstmals seit 2004 grundlegend reformiert. Entschädigungen bei Verspätungen ab drei Stunden bleiben erhalten, zudem werden kostenlose Sitzplätze für Familien und eine transparente Preisgestaltung bei Handgepäck eingeführt.
Was wurde beschlossen
Nach 12 Jahren Verhandlungen haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Rates der EU auf ein Paket geeinigt, das die seit 2004 unveränderten Regeln aktualisiert. Die vorläufige Einigung wurde am 15. Juni 2026 von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, und dem zyprischen Verkehrsminister Alexis Vafeades im Namen der Mitgliedstaaten bestätigt. Die formellen Abstimmungen im Parlament und im Rat werden für Juli erwartet.
- Aktuelle EU-Fluggastrechteverordnung tritt in Kraft
- Europäische Kommission schlägt Reform vor; Verhandlungen beginnen
- Parlament und Rat erzielen vorläufige Einigung in Straßburg
- Erwartete formelle Abstimmungen zur Annahme durch Parlament und Rat
Entschädigungsregeln bleiben bestehen
Ein zentraler Streitpunkt war die Schwelle für Entschädigungen bei Verspätungen. Der Rat hatte darauf gedrängt, die Grenze von drei auf vier Stunden anzuheben, doch der endgültige Text behält die bestehende Drei-Stunden-Marke bei. Fluggäste haben weiterhin Anspruch auf 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 € bei längeren Flügen. Bei Verspätungen zwischen drei und vier Stunden können Fluggesellschaften die Auszahlung halbieren oder bei einer Umbuchung kürzen. Auch Annullierungen innerhalb von 14 Tagen vor Abflug sind abgedeckt. Fluggesellschaften können die Zahlung weiterhin verweigern, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist; eine nicht abschließende Liste umfasst Naturkatastrophen, Krieg, Wetter, ungebührliches Verhalten von Passagieren oder Streiks.
Es liegt nun eine vorläufige Einigung vor, um den Schutz für Reisende zu verbessern.
- Bis 1.500 km
- 250 €
- 1.500–3.500 km
- 400 €
- Über 3.500 km
- 600 €
Änderungen bei Sitzplätzen, Gepäck und Check-in
Fluggesellschaften müssen Familien mit Kindern unter 14 Jahren ohne Aufpreis nebeneinander platzieren; dieses Recht gilt auch für schwangere Passagiere, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen. Ticketpreise müssen standardmäßig ein Handgepäckstück enthalten, was den Preisvergleich erleichtert, wobei Fluggesellschaften weiterhin günstigere Tarife ohne Handgepäck anbieten und für größere Kabinengegenstände Gebühren erheben dürfen. Der ursprüngliche Vorstoß des Parlaments für ein verpflichtendes kostenloses kleines Handgepäckstück mit standardisierter Mindestgröße wurde fallengelassen. Weitere neue Bestimmungen verbieten es, Passagiere zum Herunterladen einer App für die Bordkarte zu zwingen, schreiben kostenlose ausgedruckte Tickets für digital eingecheckte Passagiere vor und erlauben eine kostenlose Namenskorrektur bei einer Buchung.
Informationen und Fristen für Ansprüche
Fluggesellschaften müssen Passagieren nun innerhalb von 95 Stunden nach einer Störung klare digitale Anweisungen zur Geltendmachung von Entschädigungen senden. Sobald ein Anspruch eingereicht wurde, muss die Fluggesellschaft den Eingang unverzüglich bestätigen und innerhalb von 14 Tagen reagieren, entweder durch Auszahlung des fälligen Betrags oder durch eine begründete Ablehnung. Passagiere haben nach einer Verspätung oder Annullierung neun Monate Zeit, einen Anspruch einzureichen. Die Einigung verhindert zudem, dass Fluggesellschaften die Beförderung auf einem Rückflug verweigern, nur weil der Hinflug nicht angetreten wurde.
Verbraucher können diese Reform weitgehend begrüßen. Die Einigung verankert grundlegende Fluggastrechte und beendet unfaire Praktiken.
Agustín Reyna, Generaldirektor des europäischen Verbraucherverbandes BEUC, sagte, sein Verband habe auf vollständig kostenloses Handgepäck gehofft. Er bezeichnete das Ergebnis dennoch als Gewinn für die Preistransparenz und merkte an, dass die Anzeige des Gesamtpreises von Anfang an den Passagieren helfe, unerwartete Gebühren bei der Buchung zu vermeiden.


