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Wirtschaft·vor 2 Std.

EU-Einigung zu Fluggastrechten: Entschädigung bei Verspätungen ab 3 Stunden bleibt bei 250 bis 600 Euro

Nach zwölfjährigen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen auf eine vorläufige Einigung verständigt, die Entschädigungen bei Verspätungen ab drei Stunden beibehält und zudem kostenlose Sitzplätze für Familien mit Kindern, eine verpflichtende Ausweisung von Handgepäckkosten sowie neue Fristen für Entschädigungsansprüche einführt.

Eine lang erwartete Einigung

Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Rates haben am 15. Juni 2026 in Straßburg eine umfassende Aktualisierung der EU-Fluggastrechte unterzeichnet. Die bestehende Verordnung, die seit 2004 in Kraft ist, wird grundlegend überarbeitet, sobald der vereinbarte Text die formelle Zustimmung des Rates und des gesamten Parlaments erhält. Beide Schritte gelten laut der Süddeutschen Zeitung als Formsache. Die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, und der zyprische Verkehrsminister Alexis Vafeades billigten die Vereinbarung, die nun noch das letzte grüne Licht benötigt.

Diese Vereinbarung wird die Rechte von Fluggästen in ganz Europa stärken.

Der modernisierte Rahmen ist fair für alle Beteiligten.

Entschädigungsgrenzen bleiben unverändert

Der umstrittenste Punkt war die zeitliche Grenze für Entschädigungen. Mitgliedstaaten hatten laut RP Online und ZEIT ONLINE ursprünglich darauf gedrängt, die Schwelle von drei auf vier Stunden anzuheben, bevor eine Auszahlung erfolgt. Die Abgeordneten konnten diesen Versuch jedoch abwehren. Die Entschädigungsstaffeln bleiben exakt wie bisher: 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für Distanzen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro für Reisen über 3.500 Kilometer. Die gleichen Beträge gelten bei Flugannullierungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen, sofern die Fluggesellschaft die Verantwortung trägt. Eine offene Liste außergewöhnlicher Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg, Wetterereignisse, renitente Passagiere oder Streiks kann die Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht befreien.

Entschädigung bei Flugverspätungen über 3 Stunden · €
Bis zu 1.500 km
250
1.500–3.500 km
400
Mehr als 3.500 km
600

Passagiere haben nun neun Monate Zeit, um nach einer Flugstörung einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Fluggesellschaften müssen den Eingang unverzüglich bestätigen und innerhalb von 14 Tagen antworten – entweder durch Auszahlung der Summe oder durch eine klare Ablehnung mit Begründung. Bei langen Wartezeiten auf dem Rollfeld müssen die Fluggesellschaften nach zwei Stunden kostenlose Snacks und Getränke, nach drei Stunden eine Mahlzeit sowie Internetzugang anbieten. Bei notwendigen Übernachtungen sind Hotelunterkunft und Flughafentransfers bereitzustellen.

Kostenlose Sitzplätze für Familien und bessere Gepäckregeln

Kinder unter 14 Jahren werden ohne zusätzliche Kosten neben ihren Eltern platziert, wodurch separate Gebühren für Sitzplatzreservierungen entfallen. Dasselbe Recht gilt für schwangere Frauen, Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen. Ein kleines Handgepäckstück, in der Regel ein Rucksack, muss im Basistarif enthalten sein. Wenn Verbraucher online nach Flügen suchen, muss der angezeigte Standardpreis die Kosten für das Handgepäck enthalten, um den Vergleich zu erleichtern, auch wenn Fluggesellschaften weiterhin Tickets ohne größeres Kabinengepäck zu einem niedrigeren Preis anbieten dürfen. Die neuen Regeln verbieten zudem, Passagieren die Beförderung zu verweigern, nur weil sie den Hinflug einer Hin- und Rückreise nicht angetreten haben.

Politische Reaktionen

Abgeordnete verschiedener Fraktionen begrüßten das Ergebnis, merkten jedoch an, dass es hinter den ursprünglichen Ambitionen des Parlaments zurückbleibe.

Es ist nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte, aber es ist eine klare Verbesserung gegenüber dem Status quo und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, die Fluggastrechte aufzuweichen.

Das Parlament hat einen Rückschritt bei den Fluggastrechten verhindert. Es gibt Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Fluggesellschaften den Passagieren bei Störungen nun eine Nachricht über ihre Rechte und die Art der Geltendmachung zukommen lassen müssen.

Die sozialistische Abgeordnete Vivien Costanzo betonte ebenfalls, dass die Bestimmungen es Reisenden erleichtern würden, ihre Rechte durchzusetzen.

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung muss noch formell vom Rat der EU und durch eine Plenarabstimmung im Europäischen Parlament verabschiedet werden. Beide Institutionen betrachten die Abstimmung als prozeduralen Schritt. Nach der Ratifizierung wird die neue Verordnung die aktuellen Regeln ersetzen, die seit 2004 den Schutz von Fluggästen regeln.

Überarbeitung der EU-Fluggastrechte: Wichtige Daten
  1. Ursprüngliche Fluggastrechteverordnung verabschiedet
  2. Beginn der Verhandlungen über eine Überarbeitung
  3. Vorläufige Einigung zwischen Rat und Parlament erzielt
Straßburg

8 Quellen

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