
Kolumbianer nach Einbruch in Kriegsuniversität Warschau festgenommen
Ein 38-jähriger kolumbianischer Staatsbürger zerschlug am frühen 3. Juli ein Fenster und drang in die Kriegsuniversität Warschau ein. Er wurde sofort von Sicherheitskräften festgenommen und muss nun mit bis zu zehn Jahren Haft wegen Einbruchdiebstahls rechnen.
Der Vorfall
In den frühen Morgenstunden des 3. Juli 2026 drang ein 38-jähriger Kolumbianer in die Kriegsuniversität (Akademia Sztuki Wojennej) im Warschauer Bezirk Rembertów ein. Gegen 5:20 Uhr befand sich der Mann in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Campus an der Allee gen. A. Chruściela 103. Mit einem Stein zertrümmerte er eine Fensterscheibe eines Gebäudes, in dem sich Verwaltungsbüros befinden. Anschließend kletterte er durch das zerbrochene Fenster und betrat einen Raum der Personalabteilung der Universität.
Ein kolumbianischer Staatsbürger, höchstwahrscheinlich unter dem Einfluss von Rauschmitteln, beschädigte auf einem öffentlich zugänglichen Gelände mit einem Stein eine Fensterscheibe in einem der Akademiegebäude. Dann drang er durch das beschädigte Fenster in einen Raum ein, wo er sofort von Sicherheitskräften festgenommen und der Polizei übergeben wurde.
Die anwesenden Sicherheitskräfte reagierten schnell, ergriffen den Eindringling noch am Tatort und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf. Es wurde nichts gestohlen; der Schaden beschränkte sich auf das zerbrochene Fenster.
- Mann zertrümmert Fenster mit Stein und betritt Personalbüro
- Sicherheitskräfte nehmen Eindringling sofort fest
- Gericht ordnet dreimonatige Untersuchungshaft an
Ermittlungen und Anklage
Die Polizei des Bezirks Rembertów sicherte zusammen mit der Militärpolizei (Żandarmeria Wojskowa) den Tatort, sammelte Beweise und leitete Ermittlungen ein. Zunächst wurde der Mann der Sachbeschädigung gemäß Artikel 288 §1 des polnischen Strafgesetzbuchs verdächtigt, was eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. Im Laufe der Ermittlungen wurde er auch wegen Einbruchdiebstahls nach Artikel 279 §1 angeklagt, der eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich zieht. Die Behörden stellten zudem fest, dass der Mann sich illegal in Polen aufhielt.
Gerichtsentscheidung
Am 4. Juli ordnete das Bezirksgericht Warschau auf der Grundlage der von der Polizei gesammelten Beweise eine dreimonatige Untersuchungshaft für den Verdächtigen an. Die Warschauer Polizeibehörde teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft die Haft beantragt hatte und das Gericht dem Antrag stattgab.
Das Gericht verhängte auf der Grundlage der von der Polizei gesammelten Beweise eine Sicherungsmaßnahme in Form von vorläufiger Festnahme für die Dauer von drei Monaten gegen den auf dem Gelände der Kriegsuniversität festgenommenen kolumbianischen Staatsbürger. Der Mann wurde nach Artikel 279 §1 des Strafgesetzbuchs angeklagt.
Dem Verdächtigen drohen im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Die Ermittlungen dauern an, und die Behörden versuchen, das Motiv für den Einbruch zu ermitteln.
Sicherheitsmeldung
Aufgrund der sensiblen Natur des Ortes (einer Militärakademie) wurde der Vorfall dem Militärischen Abschirmdienst (SKW) und der Agentur für Innere Sicherheit (ABW) gemeldet. Auch wenn es sich bei dem Einbruch offenbar um eine spontane Tat eines berauschten Einzelnen handelte, unterstreicht die Einbeziehung des Abschirmdienstes, wie ernst die polnischen Behörden jeden Sicherheitsverstoß an einer Militäreinrichtung nehmen.


