
Bundesregierung finalisiert Plan für 'Frühstartrente': 10 Euro monatlicher Staatsbeitrag zu Kinderrentenkonten ab dem sechsten Lebensjahr
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der jedem Kind ein staatlich gefördertes Rentenkonto vorsieht, auf das ab dem sechsten Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro eingezahlt werden – beginnend mit dem Jahrgang 2020.
Der Plan
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Gesetzentwurf für eine 'Frühstartrente' in die Ressortabstimmung gegeben, vier Wochen nachdem die Rentenkommission der Regierung ihr umfassenderes Reformkonzept vorgelegt hatte. Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Modell sieht vor, dass der Staat für jedes anspruchsberechtigte Kind ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Rentenkonto einzahlt. Das System startet mit dem Jahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026, und wird in den Folgejahren jeweils den nächsten Jahrgang der Sechsjährigen aufnehmen.
Diese Ungleichheit setzt sich oft bis ins Alter fort. Das wollen wir ändern.
Klingbeil sagte der Funke Mediengruppe, die frühzeitige Altersvorsorge hänge heute häufig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern ab, und die Frühstartrente solle für 'mehr Chancengleichheit' sorgen. Der Gesetzentwurf stellt den langen Anlagehorizont von mehr als sechs Jahrzehnten ausdrücklich als Möglichkeit dar, selbst bescheidene jährliche Beiträge von 120 Euro in eine sinnvolle zusätzliche Rente zu verwandeln.
So funktioniert es
Eltern können ein zertifiziertes Sparkonto bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Tun sie dies nicht, wird das Geld kollektiv am Kapitalmarkt angelegt, und der Begünstigte kann den Anspruch später auf ein individuelles Konto übertragen. Elterliche Zuzahlungen sind bis zu 6.840 Euro pro Jahr erlaubt. Sämtliche Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, die frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres des Kontoinhabers beginnen kann. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann das angesammelte Kapital in ein anderes zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt übertragen werden.
- System startet rückwirkend für Kinder des Jahrgangs 2020, die jetzt sechs Jahre alt sind
- Jahrgang 2021 wird mit Vollendung des sechsten Lebensjahres anspruchsberechtigt
- Jahrgang 2022 kommt hinzu
- Jährliche Bundesausgaben voraussichtlich bei 411 Millionen Euro
- Erster Jahrgang (geboren 2020) wird 18; staatliche Beiträge enden
- Erster Jahrgang erreicht das 65. Lebensjahr; frühestmöglicher Auszahlungszeitraum beginnt
Ältere Minderjährige, die vor 2020 geboren wurden, können zwar ähnliche Konten eröffnen, erhalten aber keine staatliche Förderung. Der Entwurf enthält keine Nachholregelung für ältere Jahrgänge mehr, die zuvor im Raum gestanden hatte, als die Koalition angedeutet hatte, dass ab 2029 möglicherweise zuvor ausgeschlossene Jahrgänge rückwirkend einbezogen werden könnten.
Kosten und Prognosen
Die Bundesregierung rechnet im ersten Jahr mit Ausgaben von 198 Millionen Euro für das Programm, wobei die jährlichen Kosten bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen, wenn weitere Jahrgänge in das System aufgenommen werden. Das Finanzministerium hat illustrative Prognosen veröffentlicht, die zeigen, wie die Konten je nach elterlichen Zuzahlungen wachsen könnten. Bei ausschließlich staatlicher Beteiligung von 10 Euro monatlich wäre das Konto mit 18 Jahren rund 2.200 Euro wert und mit 65 Jahren etwa 53.000 Euro. Wenn Eltern monatlich 10 Euro dazugeben, steigen diese Werte auf 4.400 Euro mit 18 und 107.000 Euro mit 65. Eine elterliche Zuzahlung von 50 Euro monatlich würde ein Depot von rund 320.000 Euro bis zum Rentenalter ergeben.
- Keine elterlichen Zuzahlungen
- 53000 €
- 10 €/Monat elterliche Zuzahlung
- 107000 €
- 50 €/Monat elterliche Zuzahlung
- 320000 €
Weiterer rentenpolitischer Kontext
Die Frühstartrente ist die dritte Säule des Vorstoßes der Regierung zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Das Paket der Rentenkommission umfasst auch eine beitragsfinanzierte Kapitalrente für alle Arbeitnehmer, und die Koalition hatte bereits zuvor eine Umstrukturierung der staatlich geförderten privaten Rente, der sogenannten Riester-Rente, verabschiedet. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) bereitet eine größere Rentenreform auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission vor.
Ziel der Finanzbildung
Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, die Finanzkompetenz zu verbessern. Das Ministerium sagt, junge Menschen sollten die Wertentwicklung ihrer persönlichen Konten 'direkt und greifbar' erleben, und der Text spricht von 'früher praktischer Kapitalmarkterfahrung' für Kinder gemeinsam mit ihren Eltern. Anbieter und öffentliche Stellen werden verpflichtet, regelmäßig klare Informationen bereitzustellen, damit Familien die Entwicklung des Vermögens verfolgen und die Rolle von Kapitalmarktmechanismen bei der privaten Altersvorsorge verstehen können. Die Hoffnung ist, dass dies Anreize schafft, die private Vorsorge im Erwachsenenalter mit eigenen Beiträgen fortzusetzen.


