
Deutschland weitet Afghanistan-Abschiebungen über Straftäter hinaus aus: Faridoon Tofan (46) droht nächste Woche die Abschiebung
Deutschland weitet die Abschiebungen nach Afghanistan über Straftäter und Gefährder hinaus aus. Ein 46-jähriger Afghane, der vor den Taliban geflohen war, muss nun nächste Woche mit der Abschiebung rechnen – nach einer Busreise nach Rom.
Deutschland hat die Beschränkung aufgehoben, die Abschiebungen nach Afghanistan nur auf Straftäter und Gefährder begrenzte, und damit die Tür für eine breitere Gruppe ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger geöffnet. Der Politikwechsel wurde öffentlich, nachdem das hessische Innenministerium eine Mitteilung der Bundespolizei vom 8. Juli verbreitet hatte, die die Behörden anweist, männliche, volljährige, alleinstehende Afghanen zu melden, die ausreisepflichtig sind. Der Fall von Faridoon Tofan, einem 46-Jährigen, der vor den Taliban geflohen war und in Deutschland arbeitete, ist zum Brennpunkt geworden: Er wurde Mitte April während einer Busreise nach Rom festgenommen und muss nun nächste Woche mit der Abschiebung rechnen.
Der Fall Faridoon Tofan
Tofan kam vor fast vier Jahren nach Deutschland, auf der Flucht vor den Taliban. Er lernte die Sprache und hatte einen Job, aber sein Asylantrag wurde abgelehnt. Mitte April nahm er einen Bus nach Rom für einen Kurztrip, obwohl er Deutschland nicht verlassen durfte. Er wurde bei einer Grenzkontrolle gestoppt und direkt in die Abschiebehaft nach München gebracht. Am Mittwoch, dem 22. Juli, wurde sein Asylfolgeantrag endgültig abgelehnt. Seine Abschiebung ist für die kommenden Tage geplant.
Er wird wahrscheinlich mit einem Charterflug zusammen mit verschiedenen Straftätern nach Afghanistan ausgeflogen. Selbst bei der Abschiebung wird also nicht unterschieden, ob jemand eine Straftat begangen hat oder nicht.
Amnesty International sagt, Tofans Familie in Kabul – seine Frau und sechs Kinder – sei kürzlich von den Taliban aufgesucht worden und lebe in ständiger Angst. Seine Söhne gehen nicht mehr zur Schule. Alizadeh Marandi, die in engem Kontakt mit Tofan steht, nennt den Fall einen Präzedenzfall: Eine Person, die kein Straftäter ist, werde zurück in die Hände des Regimes geschickt, vor dem sie geflohen ist.
Politikwechsel und politische Reaktionen
Die Mitteilung der Bundespolizei vom 8. Juli hob die bisherige Beschränkung auf „Straftäter und Gefährder“ auf. Das hessische Innenministerium informierte seine Regionalbehörden am 10. Juli. Die Kriterien sind nun: männlich, volljährig, alleinstehend und vollständig ausreisepflichtig. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte, der Schwerpunkt bleibe auf Straftätern, aber das Land werde auch die erweiterten Möglichkeiten nutzen.
Nur durch eine konsequente Migrationspolitik können wir eine Überlastung von Staat und Gesellschaft verhindern.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) begrüßte den Schritt und sagte, das Land werde die Abschiebungen auf alle Straftäter sowie auf diejenigen ausweiten, die keine Integration gezeigt haben, Sozialleistungen beziehen oder bei der Identitätsklärung nicht kooperieren. Brandenburgs Sozialminister René Wilke (SPD) sagte, die Priorität liege weiterhin bei Straftätern, aber nun würden auch Personen ohne Perspektive oder Nutzen für die Gesellschaft abgeschoben.
Der Grünen-Politiker Marcel Emmerich nannte die Ausweitung unverantwortlich. Der Unions-Innenexperte Alexander Throm bestand darauf, dass jeder ohne Bleiberecht das Land verlassen müsse.
Wir setzen hier Recht und Ordnung durch, und zwar konsequent.
Zahlen und diplomatische Kanäle
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge leben rund 452.000 afghanische Staatsangehörige in Deutschland. Davon sind 15.300 ausreisepflichtig: 11.400 haben eine Duldung, 4.000 nicht. In der aktuellen Legislaturperiode wurden 173 afghanische Männer abgeschoben, alles Straftäter. Zwei talibanische Konsularbeamte sind seit 2025 in Deutschland, um Identitäten zu überprüfen und Reisedokumente auszustellen; bis zu vier weitere werden erwartet, sind aber noch nicht eingetroffen. Die deutsche Regierung erkennt die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans an.
- Bundespolizei hebt Beschränkung auf, die Abschiebungen auf Straftäter und Gefährder begrenzte
- Hessisches Innenministerium weist Behörden an, ausreisepflichtige Afghanen zu melden
- Faridoon Tofan an Grenze festgenommen, in Münchner Abschiebehaft genommen
- Tofans Asylfolgeantrag endgültig abgelehnt
- Tofans Abschiebung für nächste Woche geplant
- Mit Duldung
- 11400
- Ohne Duldung
- 4000
## Menschenrechtsbedenken Amnesty International argumentiert, dass Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich gegen menschenrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Die Organisation sagt, die Bundesregierung normalisiere die Zusammenarbeit mit den Taliban, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Alizadeh Marandi warnt, dass Tofan bei seiner Rückkehr Verhaftung, Folter oder sogar den Tod drohen.
Die Migrationspolitik in Deutschland wird brutaler; Menschenrechtsverletzungen werden normalisiert, ebenso wie die Zusammenarbeit mit Akteuren wie den Taliban.
Der Fall wird genau beobachtet als Test dafür, wie weit die neue Politik reichen wird. Da mehrere Bundesländer signalisiert haben, die erweiterten Befugnisse zu nutzen, könnten bald weitere nicht-strafrechtliche Afghanen das gleiche Schicksal erleiden.


