
Bundeskabinett schafft begleitetes Trinken für 14- und 15-Jährige ab
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Ausnahme beendet, die 14- und 15-Jährigen erlaubte, in Begleitung ihrer Eltern in der Öffentlichkeit Bier und Wein zu trinken. Der Entwurf geht nun an den Bundestag.
Kabinett verabschiedet Verbot des begleiteten Trinkens
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das sogenannte „begleitete Trinken“ abschafft – eine Ausnahme im Jugendschutzgesetz, die es 14- und 15-Jährigen erlaubte, in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt zu kaufen und zu konsumieren. Der von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingebrachte Gesetzentwurf würde ein striktes Mindestalter von 16 Jahren für den öffentlichen Kauf und Konsum dieser Getränke festlegen. Das aktuelle Jugendschutzgesetz ist seit 2003 in Kraft. Der Entwurf geht nun zur Beratung an den Bundestag.
Der Gesetzentwurfstext stellt fest, dass die bestehende Ausnahme „den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums schwächt“ und den Zielen der Bundesregierung für eine verbesserte Suchtprävention widerspricht. Spirituosen und andere gebrannte Getränke bleiben bereits auf Erwachsene beschränkt. Die Kabinettssitzung wurde von Finanzminister Lars Klingbeil geleitet.
Langjährige Kampagne der Länder
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hat jahrelang gegen die Ausnahme gekämpft. 2025 brachte ihr Land erfolgreich eine Initiative in den Bundesrat ein, die die Abschaffung forderte, und die Gesundheitsministerkonferenz verabschiedete auf Initiative des Landes entsprechende Schritte. Auch der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck unterstützte das Verbot.
Drese begrüßte die Kabinettsentscheidung als „wichtigen Schritt für einen konsequenten Jugendschutz und einen großen Erfolg für die Alkoholprävention.“ Sie hatte zuvor gesagt, sie würde eine Altersgrenze von 18 Jahren bevorzugen, „wie in den Ländern um uns herum“, räumte aber ein, dass 16 angesichts der für eine Änderung des Jugendschutzgesetzes erforderlichen Mehrheiten bereits ein Erfolg sei.
Eine Forsa-Umfrage von 2025 im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse ergab, dass fast zwei Drittel der Erwachsenen die Abschaffung des begleiteten Trinkens befürworteten.
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Breitere Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Die Alkoholbestimmung ist Teil eines 56-seitigen Gesetzentwurfs, dessen Hauptzweck eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe ist. Das Familienministerium beschrieb das Ziel, das System „zukunftsfest“ zu machen, mit schnellerer und gezielterer Hilfe für Familien, gestärkten kommunalen Strukturen und abgebauter Bürokratie.
Die Reform betrifft Bereiche von Pflegefamilienplatzierungen bis hin zu vereinfachten Altersfeststellungen für unbegleitete ausländische Minderjährige. Sie enthält auch neue Bestimmungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die Anspruch auf Assistenz in der Kita oder Schule haben. Der Entwurf legt fest, dass diese Assistenz idealerweise als „Gruppenangebote“ für mehrere Kinder erbracht werden soll; wo ein solches „infrastrukturelles Angebot“ lokal nicht existiert, bleibt ein individueller Anspruch auf Begleitung und Unterstützung bestehen.
Bedenken von Sozialverbänden
Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland sagte der Deutschen Presse-Agentur, ihr Verband sehe die Möglichkeit, Schulassistenz stärker gemeinsam für mehrere Kinder zu organisieren, kritisch. Während gemeinsame Assistenz für manche Kinder funktionieren könne, sei sie für Kinder mit komplexeren Behinderungen nicht geeignet.
Wir sehen die Möglichkeit, Schulassistenz stärker gemeinsam für mehrere Kinder zu organisieren, besonders kritisch.
Prien betonte, dass der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfe vollständig erhalten bleibe und Familien sich darauf verlassen können müssten, auch künftig die notwendige Hilfe zu erhalten.
Dafür brauchen wir ein Hilfs- und Schutzsystem, das effizient, verlässlich und gleichzeitig bezahlbar ist.
Kosten und zusätzliche Maßnahmen
Laut Statistischem Bundesamt erreichten die Gesamtausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Gemeinden im Jahr 2024 78,8 Milliarden Euro. Zwei Drittel davon flossen in die Kinderbetreuung, ein weiteres Viertel in die erzieherische Hilfe, einschließlich der Unterbringung junger Menschen in Heimen, betreuten Wohnformen oder Pflegefamilien.
Das Kabinett verabschiedete außerdem eine separate „Frühstartrente“, bei der der Bund für jedes Kind im Alter von 6 bis 18 Jahren 10 Euro pro Monat in ein Rentensparbuch einzahlt. Die Maßnahme soll erstmals für Kinder gelten, die 2020 geboren wurden, wobei ab 2027 jährlich jede neue Kohorte von 6-Jährigen hinzukommt. Auszahlungen erfolgen in der Regel frühestens ab dem 65. Lebensjahr, und die Erträge sind bis zur Auszahlungsphase steuerfrei. Darüber hinaus billigte das Kabinett neue Befugnisse für den Zoll zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, darunter Vermögensbeschlagnahme ohne vorheriges Gerichtsverfahren, KI-gestützte Datenanalyse und Drohneneinsatz.


