
Deutschland plant, den Unterhaltsvorschuss auf das 15. Lebensjahr zu begrenzen und damit die Reform von 2017 zurückzunehmen, um die explodierenden Kosten einzudämmen
Familienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende auf Kinder bis 15 Jahre begrenzen und damit eine Ausweitung von 2017 zurücknehmen, die die jährlichen Ausgaben auf über 3,2 Milliarden Euro steigen ließ.
Die geplante Kürzung
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorzulegen, bestätigte ein Ministeriumssprecher am Sonntag in Berlin. Die zentrale Änderung: Die staatliche Vorauszahlung für Alleinerziehende soll künftig nur noch für Kinder bis einschließlich zum 15. Geburtstag gewährt werden. Derzeit haben Alleinerziehende Anspruch auf die Zahlung bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Prien sagte der Nachrichtenagentur KNA, dass sich die Ausgaben seit der Reform von 2017 vervierfacht hätten und der Vorschuss zu „einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen“ geworden sei.
Der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt.
Kostendruck und die Ausweitung von 2017
Das Ministerium nannte Einsparziele für den Bundeshaushalt als Treiber des Vorschlags. Vor der Reform von 2017 wurde die Leistung nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und maximal 72 Monate gewährt. Seit dem 1. Juli 2017 wird sie bis zum 18. Geburtstag ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Die Kostenentwicklung ist steil: 2016 lagen die Ausgaben unter einer Milliarde Euro. Bis 2024 erreichten die Gesamtzahlungen 3,2 Milliarden Euro, von denen weniger als 600 Millionen Euro von säumigen Eltern zurückgefordert wurden. Der Bund trägt 40 Prozent der Kosten; der Rest fällt auf die Länder, die die Ausgaben an die Kommunen weitergeben können. Die Rückholquoten bleiben niedrig, der Staat hat nur in einer Minderheit der Fälle Erfolg.
- Vorschuss nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes, maximal 72 Monate
- Jährliche Ausgaben unter einer Milliarde Euro, Rückforderungen bei rund 200 Millionen Euro
- Reform verlängert Vorschuss bis zum 18. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung
- Ausgaben erreichen 3,2 Milliarden Euro; weniger als 600 Millionen Euro zurückgefordert
- Ministerin Prien kündigt Gesetzentwurf zur Rückführung des Vorschusses auf 15 Jahre an
Uneingelöstes Koalitionsversprechen und schärfere Vollstreckung
Prien sagte, eine geplante Änderung der Verrechnung des Kindergeldes mit dem Vorschuss, die die Verrechnung halbiert hätte, sei derzeit nicht finanzierbar und werde vorerst nicht weiterverfolgt. Die Maßnahme war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart worden. Das Ministerium erklärte, das Ziel der Regierung bleibe, Alleinerziehende zuverlässig zu unterstützen, insbesondere solche mit jüngeren Kindern, bei denen die Betreuungslasten am höchsten seien. Gleichzeitig will das Ministerium den Rückgriff auf säumige Unterhaltszahler verbessern. Prien schlug vor, Führerscheine von Zahlungsunwilligen einzuziehen, die falsche Angaben machen oder Auskünfte verweigern, und forderte Länder und Kommunen auf, die Beitreibung ausstehender Unterhaltszahlungen zu bündeln.
Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Kritik von Opposition und Verbänden
Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, kritisierte den Plan scharf in einer Stellungnahme gegenüber AFP. Sie stellte einen Zusammenhang mit anderen jüngsten Kürzungen her, darunter der Sofortzuschlag von 25 Euro für Kinder.
Wir werden ständig mit neuen Kürzungen von CDU/CSU und SPD konfrontiert: Unterhaltsvorschuss, Elterngeld oder der Sofortzuschlag von 25 Euro für Kinder in Armut. Es trifft immer dieselben: Alleinerziehende, Familien und Kinder.
Sie argumentierte, dass Geld für eine reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie, die Mütterrente oder günstigere Flugtickets vorhanden sei, aber nicht für Familien. „CDU/CSU und SPD setzen die falschen Prioritäten und versuchen, ihre Haushaltslöcher auf dem Rücken von Familien, Alleinerziehenden und Kindern zu stopfen“, sagte Haßelmann.
Warnung vor Kinderarmut
Auch das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt den Plan ab. Sprecher Uwe Kamp sagte, die Maßnahme folge auf die kürzlich umgesetzte Kürzung des Kinderzuschlags, und warnte, sie werde die Armut von Kindern und Jugendlichen weiter verschärfen.
Dies schließt an die gerade durchgeführte Kürzung des Kinderzuschlags an. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation vieler Kinder und Jugendlicher weiter zu verschlechtern.
Kamp sagte, der Alltag in Armut lebender Kinder sei bereits von Entbehrungen und oft von Scham geprägt, und die betroffenen Kinder könnten sich in keinem Bereich voll entfalten. Er forderte Bund, Länder und Gemeinden auf, an einem Strang zu ziehen und zusätzliche finanzielle Spielräume zu schaffen, um die Kinderarmut deutlich zu senken und die soziale Infrastruktur massiv zu stärken.
- Ausgaben 2016
- 0.8 Mrd. EUR
- Rückforderungen 2016
- 0.2 Mrd. EUR
- Ausgaben 2024
- 3.2 Mrd. EUR
- Rückforderungen 2024
- 0.6 Mrd. EUR


