
Deutsches Kabinett billigt Frühstartrente: 10 Euro monatlicher staatlicher Rentendepot für Kinder ab Geburtsjahr 2020
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 die Frühstartrente gebilligt, ein staatlich subventioniertes Rentendepot, das Kindern ab dem Geburtsjahr 2020 bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro einbringt, wobei Auszahlungen bis zum 65. Lebensjahr gesperrt sind.
Kabinettsbeschluss und Gesetzgebungsweg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 12. August 2026, den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente gebilligt, der auf einen Vorschlag von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zurückgeht. Die Idee wurde erstmals im Koalitionsvertrag von Union und SPD im April 2025 festgehalten, weitere Eckpunkte wurden im Dezember 2025 vereinbart. Klingbeil leitete den Entwurf Mitte Juli 2026 zur Ressortabstimmung, bevor er das Kabinett erreichte. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, später als ursprünglich für 2026 geplant. Die Zuschüsse sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für den ersten berechtigten Jahrgang gelten. Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
- Idee der Frühstartrente im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehalten
- Regierung vereinbart weitere Eckpunkte des Modells
- Finanzminister Klingbeil leitet Gesetzentwurf zur Ressortabstimmung
- Bundeskabinett billigt den Gesetzentwurf
- Rückwirkender Beginn der Zuschüsse für den Jahrgang 2020
- Gesetz soll in Kraft treten; Jahrgang 2021 kommt hinzu, wenn er sechs wird
Funktionsweise des Modells
Nach dem Modell zahlt der Staat ab dem sechsten Geburtstag jedes Kindes bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein persönliches, kapitalgedecktes Rentendepot ein. Die Zahlung erfolgt automatisch für alle Kinder eines berechtigten Geburtsjahrgangs, ohne Antrag oder Einkommensprüfung. Nur Kinder, die ab 2020 geboren sind, erhalten die staatliche Förderung; für vor 2020 Geborene sind Verträge möglich, jedoch ohne staatliche Beiträge. In jedem weiteren Jahr kommt ein neuer Jahrgang Sechsjähriger hinzu. Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei, eine Auszahlung ist in der Regel vor dem 65. Lebensjahr nicht möglich. Eltern können ein zertifiziertes Depot bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen; handeln sie nicht, verwaltet die Bundesbank die staatlichen Beiträge in einem Sonderfonds. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen keine Abschluss- oder Vertriebskosten erhoben werden. Die angesparten Vermögenswerte können bis zum 25. Lebensjahr, nach Berichterstattung des Handelsblatts über Klingbeils Äußerungen bis zum 35. Lebensjahr, auf einen eigenen zertifizierten Rentenvertrag übertragen werden.
Prognostizierte Depotwerte und Kosten
Nach Berechnungen des Finanzministeriums ergeben die staatlichen Beiträge allein einen Depotwert von rund 2.200 Euro bis zum Erwachsenenalter. Ohne weitere Zuzahlungen könnte dieser Wert bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 7 % bis zur Rente auf etwa 53.000 Euro anwachsen. Wenn Eltern monatlich 10 Euro dazuzahlen, könnte das Depot rund 107.000 Euro erreichen; bei 50 Euro monatlich etwa 320.000 Euro. Eltern und Großeltern können freiwillig bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen, wobei für diese Aufstockungen kein zusätzlicher Steueranreiz vorgesehen ist. Die Bundesausgaben für die Frühstartrente werden zunächst auf 198 Millionen Euro pro Jahr geschätzt und steigen bis 2030 auf 411 Millionen Euro, wenn weitere Jahrgänge in das System aufgenommen werden.
- Nur Staat (10 €/Monat)
- 53000 €
- + 10 €/Monat Eltern
- 107000 €
- + 50 €/Monat Eltern
- 320000 €
Politische Begründung und Kritik
Klingbeil stellte die Maßnahme als Frage der Chancengleichheit dar und argumentierte, dass die private Altersvorsorge allzu oft vom familiären Hintergrund abhänge. Die Regierung erwartet zudem einen Bildungseffekt: Kinder, die früh Erfahrungen mit Kapitalmärkten sammelten, würden später eher selbst investieren. Die Linke kritisierte den Plan laut Berliner Zeitung als „Casino-Rente“. Klingbeil räumte ein, dass Kinder, die bei Programmstart bereits sieben Jahre alt seien, nicht profitieren würden, und sagte, man müsse irgendwo anfangen und dies seien Entscheidungen, die die Politik erfordere.
Vergleich mit US-Trump-Konten
Ein vergleichbares Programm startete Anfang Juli 2026 in den Vereinigten Staaten, als Präsident Donald Trump die Eröffnungsglocke an der New Yorker Börse läutete, um den Start der sogenannten Trump-Konten zu markieren. Das US-Programm umfasst alle Minderjährigen unter 18 Jahren mit einer gültigen Sozialversicherungsnummer und gewährt einen Startbonus von 1.000 US-Dollar für Babys, die zwischen 2025 und 2028 geboren wurden. Eltern, Großeltern, Freunde oder Arbeitgeber können bis zu 5.000 US-Dollar pro Jahr und Kind einzahlen. Anders als das deutsche Modell, das strikt an die Rente gebunden ist, erlauben Trump-Konten frühere Abhebungen für Zwecke wie Hochschulbildung, Hauskauf oder Notfälle, wobei bei vorzeitigem Zugriff eine Strafe von 10 % anfällt. Die Erträge sind in beiden Programmen während der Ansparphase steuerfrei.


