
Belgischer Fahrer deklariert 117 kg Cannabis an deutscher Grenze und wird festgenommen
Ein belgischer Fahrer versuchte, mit 117 Kilogramm Marihuana nach Deutschland einzureisen, indem er ein Transitdokument vorlegte, das seine Fracht offen als „getrocknete Hanfblüten“ auswies. Der ehrliche Ansatz bewahrte ihn nicht vor der Festnahme.
Eine seltsame Deklaration
Mitte Juni 2026 traf ein belgischer Fahrer mit einem Kleintransporter mit niederländischen Kennzeichen am Zollamt Bietingen auf der deutschen Seite der Schweizer Grenze ein. Er legte ein Transitdokument für eine Sendung aus der Schweiz in die Tschechische Republik vor. In den Papieren war die Ware als „Getrocknete Hanfblüten“ aufgeführt – ein Begriff, den die Zollbeamten schnell als Cannabis erkannten.
Grundsätzlich ist die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Cannabis nach bzw. durch Deutschland verboten.
Was die Beamten fanden
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden 17 Kartons mit 115 vakuumversiegelten Plastikbeuteln gefunden. Das Gesamtgewicht des Marihuanas betrug etwa 117 Kilogramm. Die Drogen waren am Flughafen Zürich aus den Vereinigten Staaten eingetroffen und für einen Empfänger in der Tschechischen Republik bestimmt.
Wie es in die Schweiz gelangte
Es bleibt unklar, wie die Sendung unentdeckt in die Schweiz gelangte. Die Eidgenössische Zollverwaltung hatte sie nicht abgefangen, und der Fahrer konnte keine Erklärung abgeben. Auf Schweizer Territorium reiste die Fracht auf der Straße zum Grenzübergang Thayngen/Bietingen.
Keine Genehmigung, keine Verteidigung
Deutsches Recht erlaubt den Cannabis-Transit nur für nachgewiesene medizinische Zwecke. Der Fahrer konnte keine solche Genehmigung vorlegen. Die Drogen wurden sofort beschlagnahmt, der Fahrer festgenommen und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.


