Wahlen · Paris
Berufungsgericht von Paris lehnt Antrag von Philippe Brun auf Wiedereinsetzung in die sozialistische Vorwahl ab
Das Berufungsgericht von Paris wies am 23. September 2026 eine Berufung des Abgeordneten Philippe Brun ab, bestätigte damit seine Suspendierung von der Sozialistischen Partei wegen Vorwürfen von Fehlverhalten und schloss ihn von der bevorstehenden Präsidentschaftsvorwahl aus.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Le Figaro.fr, BFMTV, Le Monde.fr und weiteren Medien. Geändert . So entsteht er
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Kurz gefasst
Das Berufungsgericht von Paris wies die Berufung von Philippe Brun am 23. September 2026 ab und entschied, dass die Sozialistische Partei ihre internen Statuten eingehalten habe.
Die Parteiführung suspendierte Brun am 16. September 2026, nachdem Beschwerden wegen Belästigung, körperlicher Gewalt und familiärer Beschäftigungsverhältnisse eingegangen waren.
Die Ablehnung durch das Gericht von Paris am 23. September 2026 legte die Teilnehmerliste der LCI-Debatte mit fünf Kandidaten fest, darunter Olivier Faure und Raphaël Glucksmann.
- 23. September (Abend)Berufungsgericht von Paris bestätigt Suspendierung und schließt Brun von der Vorwahl aus
- 9.–10. Oktober 2026Erster Wahlgang der sozialdemokratischen Vorwahl
- 16.–17. Oktober 2026Zweiter Wahlgang der sozialdemokratischen Vorwahl
Berufungsgericht bestätigt Suspendierung
Das Berufungsgericht von Paris wies am Mittwochabend, dem 23. September 2026, eine Berufung des Abgeordneten Philippe Brun ab und bestätigte damit ein früheres Urteil erster Instanz, das ihn von der Rückkehr in die Sozialistische Partei und deren Präsidentschaftsvorwahl ausgeschlossen hatte. Die Eilbeschlusskammer des Gerichts stellte fest, dass die von der Partei angewandten internen Maßnahmen mit ihren geltenden Statuten übereinstimmten. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Disziplinarverfahren keine offensichtliche Verletzung einer geltenden Rechtsnorm darstellte.
„Philippe Brun kann nicht ernsthaft behaupten, dass das in den Statuten der Sozialistischen Partei vorgesehene Verfahren nicht eingehalten oder sogar missbraucht worden sei.“
Das Gericht stellte fest, dass neue, während der Anhörungen vorgelegte Fallunterlagen bestätigten, dass eine Beschwerdeführerin am 15. September 2026 ein Mitglied der nationalen Führung der Sozialistischen Partei angerufen habe, um angebliches Fehlverhalten zu melden. Laut der Gerichtsmitteilung begründete dieser bestätigte telefonische Bericht das formelle Vorliegen der Meldung zu diesem Datum. Die gerichtliche Feststellung widerlegte Bruns Behauptung, die Parteiführung habe betrügerische Manöver unternommen, um den Fall gegen ihn zu konstruieren.
Umfang der Vorwürfe und interner Streit
Die Führung der Sozialistischen Partei suspendierte Brun am 16. September 2026 als Vorsichtsmaßnahme, nachdem eine weibliche Parteialtivistin Beschwerden eingereicht hatte. Die nationale Führung teilte AFP mit, dass die Anschuldigungen in drei separate Kategorien fielen: Belästigung, körperliche Gewalt und familiäre Beschäftigungsverhältnisse. Parteivertreter präzisierten, dass die Vorwürfe Verhalten betrafen, das möglicherweise unter das französische Strafrecht falle.
Brun, der die erforderlichen Sponsoring-Zusagen für die Nominierung gesammelt hatte, bestritt die Vorwürfe und behauptete, die Parteiführung habe einen persönlichen Streit mit einer ehemaligen parlamentarischen Assistentin aufgegriffen, um ihn politisch zu vernichten. Die Führung der Sozialistischen Partei wies diese Anschuldigungen zurück und gab eine formelle Erklärung ab, in der sie die Entscheidung des Berufungsgerichts begrüßte.
„Philippe Brun hat zu Unrecht Anschuldigungen gegen die Sozialistische Partei, ihre Führung und ihre Mitarbeiter erhoben. Die Anschuldigungen und Lügen sind widerlegt. Das Gesetz wurde respektiert und bekräftigt.“
Debattenaufstellung und Vorwahlkalender
Der Rechtsstreit betraf direkt die Organisation des sozialdemokratischen Vorwahlkampfs vor der französischen Präsidentschaftswahl 2027. Brun hatte versucht, seine Teilnahme am Fernsehstudio des Nachrichtensenders LCI für die erste Fernsehdebatte der Kandidaten am Mittwochabend, dem 23. September, zu erzwingen. Bereits am Morgen hatte das Gericht von Paris seinen ersten Antrag abgewiesen und die Debattenrunde auf fünf Teilnehmer festgelegt, darunter den Ersten Sekretär der Sozialistischen Partei Olivier Faure, Raphaël Glucksmann und Ségolène Royal.
Der Vorwahlzeitplan wird nach dem ursprünglichen, von den Parteiorganisatoren festgelegten Zeitplan fortgesetzt. Die Abstimmung der Mitglieder ist auf zwei separate Wochenendrunden angesetzt, wobei der erste Wahlgang am 9. und 10. Oktober 2026 und die Stichwahl am 16. und 17. Oktober 2026 stattfinden. Das Berufungsurteil schließt Brun aus dem Rennen aus, während die verbleibenden Kandidaten den Wahlkampf für die Oktober-Wahlgänge beginnen.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Le Figaro.frÀ son tour, la cour d'appel rejette la demande de réintégration de Philippe Brun au Parti socialiste
- BFMTVPrimaire socialiste: la Cour d'appel rejette à son tour la demande de réintégration de Philippe Brun
- Le Monde.frPrésidentielle 2027 : la Cour d'appel rejette à son tour la demande de réintégration de Philippe Brun à la primaire à gauche
- LesEchos.frPrésidentielle 2027 : la primaire socialiste percutée de plein fouet par l'affaire Philippe Brun
- Philippe Brun
- Französischer Abgeordneter für Eure, von der Vorwahl der Sozialistischen Partei ausgeschlossen
- Olivier Faure
- Erster Sekretär der Sozialistischen Partei und Kandidat der Präsidentschaftsvorwahl
- Raphaël Glucksmann
- Kandidat der sozialdemokratischen Vorwahl bei der Debatte
- Ségolène Royal
- Teilnehmerin der Vorwahldebatte und ehemalige Ministerin
- Orte
- Paris
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