
Patrick Bruel reicht Strafanzeige wegen durchgestochener Vernehmungsprotokolle bei Paris Match ein
Die Anwälte des französischen Sängers haben Strafanzeige wegen Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses erstattet, nachdem Medien Auszüge aus Polizeivernehmungen in vier Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung veröffentlicht hatten.
Strafanzeige wegen durchgestochener Unterlagen
Die Anwälte des französischen Sängers Patrick Bruel haben am 9. September 2026 Strafanzeige wegen Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses erstattet. Die rechtliche Maßnahme richtet sich gegen die Veröffentlichung vertraulicher Ermittlungsakten durch mehrere Medien, darunter das Wochenmagazin Paris Match. Die Verteidiger Fanny Colin, Céline Lasek und Christophe Ingrain bestätigten die Einreichung in einer Stellungnahme, die sie am 10. September 2026 der Nachrichtenagentur Agence France-Presse nach der Berichterstattung von BFMTV zukommen ließen. Die Anwälte erklärten, dass die Verbreitung von Auszügen aus polizeilichen Vernehmungsprotokollen die Fairness des Rechtssystems gefährde. Die Verteidigung betonte, dass die unbefugten Offenlegungen dem Ansehen und dem geordneten Ablauf des Gerichtsverfahrens schweren und irreparablen Schaden zufügen.
Es wird entschieden bestritten, dass Monsieur Bruel die ihm von Paris Match fälschlicherweise zugeschriebenen Äußerungen getätigt hat, insbesondere den Satz: 'Es sind nicht 30 Heulsusen, die meine Karriere ruinieren werden.'
Bestrittene Aussagen in Paris Match
Die Beschwerde bezieht sich auf Vorwürfe, die in der Ausgabe von Paris Match vom 3. September 2026 über die privaten Äußerungen des Sängers veröffentlicht wurden. In einem Artikel, der die Absage von Bruels Tournee untersuchte, berichtete das Wochenmagazin, dass der Sänger Mitte Mai 2026 gegenüber Vertrauten abfällig über seine Anklägerinnen gesprochen habe. Laut Paris Match fand dieses Gespräch zwei Monate statt, nachdem Mediapart eine auf Aussagen von acht Frauen aus den Jahren 1991 bis 2019 basierende Untersuchung veröffentlicht hatte. Bruels Verteidigungsteam bestritt die berichteten Äußerungen in vollem Umfang und bezeichnete sie als erfunden und fälschlicherweise zugeschrieben. Die Anwälte argumentierten, dass die Unterstellung erfundener Aussagen gegenüber einer beschuldigten Person während eines laufenden Ermittlungsverfahrens die öffentliche Wahrnehmung verzerre und die rechtlichen Schutzmechanismen beeinträchtige.
- Mediapart veröffentlicht Untersuchung unter Berufung auf Aussagen von acht Frauen zwischen 1991 und 2019
- Paris Match behauptet, Bruel habe abfällige private Bemerkungen über seine Anklägerinnen gemacht
- Bruel sagt seine für Oktober 2026 geplante Herbstmusiktournee ab
- Paris Match veröffentlicht Auszüge aus Polizeivernehmungen und angebliche Äußerungen
- Verteidigung reicht Strafanzeige wegen Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses ein
- Anwälte geben die Anzeige gegenüber der Agence France-Presse bekannt
Tournee-Absage nach öffentlichen Aufrufen
Der Rechtsstreit folgt auf die Absage von Bruels geplanter Musiktournee am 2. September 2026. Der 67-jährige Sänger sollte Anfang Oktober 2026 eine nationale Konzertreihe beginnen, bevor er alle Termine absagte. In den Wochen vor der Ankündigung forderten gewählte Amtsträger, politische Persönlichkeiten und feministische Organisationen öffentlich, dass die Veranstaltungsorte seine Auftritte absagen. Die Aufrufe erfolgten, nachdem Dutzende Frauen mit Vorwürfen sexueller Übergriffe und sexueller Gewalt gegen den Künstler an die Öffentlichkeit getreten waren. Bruel hat alle gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe während der Ermittlungen durchweg bestritten.
Stand der Ermittlungsverfahren
Der Sänger bleibt Gegenstand von acht getrennten Ermittlungsakten, die derzeit von französischen Richtern geprüft werden. Bruel ist in vier Fällen formell angeklagt, ihm werden unter anderem Vergewaltigung und versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. In vier weiteren Ermittlungsverfahren haben die Ermittlungsrichter ihm den weniger einschränkenden Status eines assistierten Zeugen zugewiesen. Diese Verfahren als assistierter Zeuge betreffen eine mutmaßliche Vergewaltigung in der Gemeinde Dinard (Ille-et-Vilaine) im Jahr 2012 und ein separates Ermittlungsverfahren in L'Isle-sur-la-Sorgue (Vaucluse). Die Verteidigung besteht darauf, dass für alle laufenden Akten strenge Vertraulichkeitsregeln gelten müssen, während die Richter ihre Ermittlungen fortsetzen.
- Formelle Anklage
- 4 Fälle
- Assistierter Zeuge
- 4 Fälle


