
Polnische Abgeordnete schlagen vor, dass Telekommunikationsunternehmen recycelte Rufnummern an Zahlungsdienstleister weitergeben, um fehlgeleitete BLIK-Überweisungen einzudämmen
Ein von polnischen Abgeordneten ausgearbeiteter Gesetzentwurf würde Telekommunikationsunternehmen verpflichten, Listen von Rufnummern, die neu vergeben werden können, an Zahlungsdienstleister weiterzugeben. Ziel ist es, zu verhindern, dass BLIK-Überweisungen an Fremde gelangen, die die Nummer eines früheren Inhabers übernommen haben.
Das Problem
Geld, das per BLIK an eine Rufnummer gesendet wird, kann auf dem Konto eines Fremden landen, wenn diese Nummer an eine neue Person vergeben wurde. Dziennik Gazeta Prawna (DGP) berichtete in seiner Dienstagsausgabe vom 13. Oktober 2026, dass das Problem bei Überweisungen über mobile Bank-Apps auftritt, bei denen der Empfänger über eine Rufnummer identifiziert wird. Die Nummer bleibt mit einem Konto verknüpft, nachdem ihr Inhaber gewechselt hat oder gestorben ist, und die Bank wurde nie informiert, sodass die Verknüpfung zwischen Nummer und Konto veraltet. Die Quellen nennen diese Überweisungen verirrte Überweisungen (zabłąkane przelewy), weil das Geld an eine andere Person als den vorgesehenen Empfänger gelangt.
Was der Gesetzentwurf vorsieht
Der Vorschlag fügt einen neuen Artikel 396a in das Gesetz über die elektronische Kommunikation (Prawo komunikacji elektronicznej) ein. Er würde Telekommunikationsunternehmen verpflichten, Zahlungsdienstleistern oder Zahlungsorganisationen eine Liste der den Teilnehmern zugewiesenen Rufnummern zu übermitteln, die nach Vertragsende anderen Personen zugeteilt werden können. Banken und Zahlungsdienstleister würden somit über freigewordene Nummern erfahren, bevor sie neu vergeben werden, was es ihnen ermöglichen würde, zu prüfen, ob eine mit einem Konto verknüpfte Nummer noch der richtigen Person gehört. Die Quellen nennen zwei Situationen: einen Kunden, der den Anbieter wechselt und die Nummer mitnimmt, und eine Person, die stirbt, ohne dass die Bank informiert wird.
Telekommunikations- und Zahlungsdienstleister gespalten
Telekommunikationsunternehmen stehen dem Vorschlag kritisch gegenüber, während Zahlungsdienstleister ihn begrüßen. Polski Standard Płatności, der Betreiber des BLIK-Systems, unterstützt den Gesetzentwurf. Jerzy Mroczek, Leiter der Rechtsabteilung bei Polski Standard Płatności, bewertete die Änderung als eindeutig positiv und sagte:
Das Ziel ist es, die Sicherheit des gesamten Zahlungsumfelds zu erhöhen, einschließlich der Telekommunikationsunternehmen, die ebenfalls von Zahlungen profitieren.
Piotr Kędzierski, Direktor der Abteilung für Regulierung und Großhandelsmarkt bei T-Mobile Polska, räumt ein, dass das Ziel wichtig ist, wendet sich aber gegen die Ausgestaltung der Verpflichtung. Er weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf die Pflicht nur den Telekommunikationsunternehmen auferlegt, und argumentiert, dass Telekommunikationsunternehmen lediglich eine Quelle bestimmter Daten seien und nicht Anbieter dieser Finanzdienstleistungen. Seinen Einwand formulierte er so:
Die Eindämmung des Risikos irrtümlicher Telefonüberweisungen ist wichtig, aber die vorgeschlagene Lösung (...) verlagert auf die Telekommunikationsbetreiber die Verpflichtung, Dienstleistungen des Finanzsektors abzusichern, die die Betreiber weder konzipiert haben noch erbringen.
Die Meinungsverschiedenheit läuft somit darauf hinaus, wer die Kosten und die Verantwortung für die Absicherung von Rufnummernüberweisungen tragen soll. Kędzierski bestreitet nicht, dass das zugrunde liegende Risiko real ist, und sagt, am Zweck des Gesetzentwurfs bestehe kein Zweifel.
Offene Fragen
Der Vorschlag ist nach wie vor ein von Abgeordneten ausgearbeiteter Entwurf und noch nicht Gesetz geworden. Die Quellen sagen nicht, wie viele Überweisungen an falsche Empfänger gegangen sind, noch was die Einhaltung die Telekommunikationsunternehmen kosten würde. Sie legen auch keinen Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Parlament fest.

