Vater nach Unfall mit drei Toten bei Freiburg zu Bewährung verurteilt
Ein 47-jähriger Mann erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheit am Steuer, nachdem ein Unfall im Mai 2025 auf der Bundesstraße B3 seine sechsjährige Tochter, seinen Neffen und seine Stieftochter das Leben gekostet hatte.
Der Unfall
An einem Abend Anfang Mai 2025 besuchten ein 47-jähriger Mann und sein 27-jähriger Neffe eine Geburtstagsfeier in Schallstadt. Dort trafen sie die 34-jährige Ex-Partnerin des Mannes und ihre vier Kinder, von denen die drei jüngsten seine sind. Nach der Feier drängten die Kinder darauf, gemeinsam nach Hause zu fahren. Der Mann willigte ein und sagte später vor Gericht, er könne sich nie verzeihen, nachgegeben zu haben.
Kurz vor 23 Uhr brachen die sieben in einem Fünfsitzer auf der B3 in Richtung Freiburg auf. Nach Angaben des Angeklagten verwechselte er eine Ausfahrt und fuhr statt auf die Besançonallee auf einen parallel zur Autobahn verlaufenden Parkplatz. Mit etwa 70 km/h kam das Auto von der Fahrspur ab und prallte frontal gegen einen ordnungsgemäß auf dem Seitenstreifen geparkten Sattelauflieger. Das Fahrzeug fing sofort Feuer. Passanten zogen alle sieben Insassen aus dem brennenden Wrack.
Die sechsjährige Tochter des Fahrers und sein 27-jähriger Neffe starben noch am Unfallort. Ein 13-jähriges Mädchen, die Tochter der Mutter aus einer früheren Beziehung, starb später im Krankenhaus. Die anderen vier Insassen – der Fahrer, die Mutter und zwei Söhne im Alter von drei und sieben Jahren – erlitten schwere Verletzungen wie Knochenbrüche, Kopfverletzungen und eine Lungenprellung. Eine nach dem Unfall entnommene Blutprobe ergab beim Fahrer einen Alkoholwert von 1,4 Promille.
Die Polizei erklärte später, die Einfahrt zum Parkplatz liege so nahe an der Autobahn, dass es gelegentlich zu Verwechslungen komme. Die Ermittler stellten fest, dass das Auto nur für fünf Personen ausgelegt war, und aufgrund der Anzahl und Schwere der Verletzungen wurde angenommen, dass die vier Kinder und der Neffe auf der Rückbank keine Sicherheitsgurte trugen.
Der Prozess
Am 29. Juli 2026 begann der Prozess vor dem Amtsgericht Freiburg. Dem Angeklagten wurde in drei Fällen fahrlässige Tötung, fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ein Polizeibeamter, der zu den ersten Einsatzkräften gehörte, brach mehrfach zusammen, als er die Szene schilderte: leblose Körper, darunter Kinder, auf der Straße, und der Fahrer, der weiter vorne im Gras saß, unter Schock, und sagte, er sei am Steuer gewesen und habe die Situation unterschätzt.
Der Angeklagte, der während des gesamten Verfahrens sichtlich erschüttert war, ließ durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen. Er sagte, kein Tag vergehe, an dem er nicht um das Geschehene kreise, und er könne sich immer noch nicht verzeihen, dass er zugestimmt habe zu fahren.
Urteil und Reue
Der vorsitzende Richter Stefan Schuller verurteilte den Mann zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.
Mein Urteil wird Ihnen wahrscheinlich gleichgültig sein. Sie werden den Rest Ihres Lebens mit der Schuld leben müssen.
Die Worte des Richters spiegelten die Schwere einer Tragödie wider, die einen Gerichtssaal – einschließlich Anwälte und des Richters selbst – sichtlich erschütterte. Der Angeklagte muss keine Haftstrafe verbüßen, trägt aber eine Verurteilung wegen des Todes von zwei Kindern und einem jungen Erwachsenen.


