Das Gemischte Schwurgericht in der Berufungsinstanz in Thessaloniki soll den Fall von zwölf jungen PAOK-Fans am Freitag, 23. Oktober 2026, verhandeln, nach Vertagungen im Januar und November 2025.
Nikos Kallidis, damaliger Leiter der Staatsanwaltschaft beim Berufungsgericht Thessaloniki, legte die Berufung im Juli 2023 ein, um die Umqualifizierung auf Totschlag mit bedingtem Vorsatz anzufechten.
Sieben Angeklagte erhielten lebenslange Haft, fünf zeitlich befristete Freiheitsstrafen als einfache Gehilfen; alle zwölf bleiben bis zur Berufungsentscheidung in Haft.
Polizei und Justizbehörden haben strenge Sicherheitsmaßnahmen geplant, und Aris Thessaloniki bat das Justizministerium, vermummte Personen daran zu hindern, sich zur Unterstützung der Angeklagten zu versammeln.
Das Gemischte Schwurgericht in der Berufungsinstanz in Thessaloniki soll den Fall am Freitag, 23. Oktober 2026 verhandeln, nach zwei früheren Vertagungen im Januar und November 2025. Der Fall betrifft die Tötung eines 19-Jährigen im Stadtteil Charilaou in Thessaloniki am 1. Februar 2022. Zwölf junge PAOK-Fans sollen auf der Anklagebank Platz nehmen. In erster Instanz wurden sieben der Angeklagten zu lebenslanger Haft sowie zu weiteren mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zum Totschlag mit bedingtem Vorsatz verurteilt. Die übrigen fünf erhielten zeitlich befristete Haftstrafen als einfache Gehilfen derselben Tat, und alle zwölf bleiben in Haft.
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde im Juli 2023, wenige Tage nach dem Ende des erstinstanzlichen Verfahrens, von Nikos Kallidis eingelegt, dem damaligen Leiter der Staatsanwaltschaft beim Berufungsgericht Thessaloniki. Er machte geltend, das erstinstanzliche Gericht habe den Tatvorwurf zu Unrecht von Totschlag mit direktem Vorsatz auf Totschlag mit bedingtem Vorsatz umqualifiziert. Laut der Berufung hätten die Angeklagten wegen Totschlags mit direktem Vorsatz verurteilt werden müssen, was dem ursprünglichen Vorwurf entsprach. Die Berufung argumentiert zudem, dass drei als Gehilfen verurteilte Angeklagte stattdessen als ein Mittäter und zwei Mittäter hätten angesehen werden müssen. Da die Berufung zwei der Angeklagten nicht betrifft, greift das Verbot der Schlechterstellung eines Angeklagten im Berufungsverfahren in der Praxis nur bei diesen beiden. Die Berufungsrichter sind an das erstinstanzliche Urteil nicht gebunden, sodass der Fall für die meisten Angeklagten von Anfang an geprüft wird.
Die Anklage umfasst mehr als den Tod selbst. Sie enthält auch Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriff auf zwei Freunde des 19-Jährigen während desselben blutigen Geschehens. Diese Vorwürfe stehen neben den Tötungsvorwürfen, die die Berufung der Staatsanwaltschaft angreift. Die Berufungskammer wird daher sowohl den zentralen Tötungsvorwurf als auch die damit verbundenen Vorwürfe gegen die Angeklagten prüfen.
Polizei und Justizbehörden haben für die Verhandlung strenge Sicherheitsmaßnahmen geplant. In den Tagen davor trafen sich Vertreter der Justiz- und Polizeibehörden im Gerichtsgebäude von Thessaloniki, um die Sicherheit innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals sowie einen geordneten Verlauf des Verfahrens zu erörtern. Aris Thessaloniki gab eine Erklärung ab, in der der Verein das Justizministerium und die Polizeiführung aufforderte, strenge Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der Verein will verhindern, dass vermummte Personen zusammenkommen, die mit Transparenten und Parolen die Angeklagten unterstützen. In der Erklärung hieß es:
„Die Justiz muss das Gerichtsverfahren schützen und traurige Erscheinungen verhindern.“
In der Erklärung hieß es weiter, Straflosigkeit und mangelnde Empathie dürften sich nicht durchsetzen.
Der Fall reicht von der Tötung am 1. Februar 2022 über die Berufung der Staatsanwaltschaft im Juli 2023 bis zu den beiden Vertagungen im Januar und November 2025. Die Verhandlung am 23. Oktober 2026 folgt auf diese Abfolge.
Die erstinstanzlichen Urteile teilten die zwölf Angeklagten in zwei Gruppen: Sieben erhielten lebenslange Haft, fünf zeitlich befristete Freiheitsstrafen.
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Das Gemischte Schwurgericht in der Berufungsinstanz in Thessaloniki eröffnet den Fall am Freitag, 23. Oktober 2026, nachdem die Staatsanwaltschaft das erstinstanzliche Urteil angefochten hat. Alle zwölf Angeklagten bleiben während der Berufungsverhandlung in Haft.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Ειδήσεις, in.gr, ΣΚΑΪ und weiteren Medien. Veröffentlicht .