
Deutschland verschiebt Erhöhung der Bafög-Wohnkostenpauschale um sechs Monate
Die geplante Erhöhung der Bafög-Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, tritt nun im Sommersemester 2027 in Kraft, nicht im Wintersemester 2026/27, nachdem sich die Koalitionspartner angesichts des Haushaltsdrucks auf eine Verschiebung geeinigt haben.
Die Verschiebung
Die Koalitionsregierung in Berlin hat die geplante Erhöhung der Bafög-Wohnkostenpauschale um ein Semester verschoben. Die Pauschale für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, sollte zu Beginn des Wintersemesters 2026/27 von 380 auf 440 Euro steigen. Diese Erhöhung tritt nun erst mit dem Sommersemester 2027 in Kraft, wie die zuständigen Fachpolitiker der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen gemeinsam mitteilten.
Breitere Reformpläne
Die Verschiebung ist Teil einer umfassenderen Einigung zur großen Bafög-Reform, die im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Während die Wohnkostenpauschale verzögert wird, soll der Grundbedarf, derzeit 475 Euro, weiterhin in zwei Schritten auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden. Er steigt im Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und im Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Zudem wird ein neuer, transparenter Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Sätze an das Grundsicherungsniveau eingeführt.
- Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro ursprünglich geplant.
- Erhöhung der Wohnkostenpauschale tritt nun in Kraft.
- Grundbedarf steigt auf 503 Euro.
- Grundbedarf steigt auf 563 Euro.
Politische Reaktionen
Für die Studierenden bedeutet die Reform mehr Geld, mehr Verlässlichkeit, weniger Bürokratie. Wir stärken das Vertrauen in Bafög als verlässliche Form der Studienfinanzierung.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar sagte, die Koalition habe nach intensiven Verhandlungen alle bisher vereinbarten Leistungsverbesserungen in vollem Umfang gesichert. Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Inge Gräßle betonte, dass der weitere Ausbau staatlicher Leistungen nicht losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Lage betrachtet werden könne.
Es ist jetzt allen klar, dass der weitere Ausbau staatlicher Leistungen nicht unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Lage erfolgen kann. Es ist eine gemeinsame Aufgabe dieser Regierungskoalition, wieder für Wirtschaftswachstum zu sorgen.
Haushaltszwänge
Der Koalitionsvertrag enthielt eine Finanzierungsvorbehaltsklausel: Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn hatte zuvor erklärt, dass staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld und Bafög in absehbarer Zeit nicht erhöht werden könnten, und verwies auf die angespannte Haushaltslage.

