
Gina H. weist Mordvorwürfe zurück und erklärt Blutspuren im Auto im Prozess um den achtjährigen Fabian
Die 30-jährige Gina H. hat vor dem Landgericht Rostock eine 95-seitige Einlassung verlesen, in der sie bestreitet, den achtjährigen Fabian im Oktober 2025 getötet zu haben, und die in ihrem Fahrzeug gefundenen Blutspuren erklärt.
Erste Einlassung vor dem Landgericht Rostock
Am 24. August 2026 sagte die 30-jährige Gina H. erstmals vor dem Landgericht Rostock aus und wies die Vorwürfe zurück, den achtjährigen Fabian ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich nahe Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und anschließend seinen Körper angezündet zu haben. Der Tat soll eine angespannte Situation im Zusammenhang mit ihrer Beziehung zum Vater des Jungen und deren vorübergehendem Zerbrechen vorausgegangen sein. Gestützt auf eine 95-seitige, über einen Stapel DIN-A4-Blätter verteilte Erklärung legte Gina H. ihre Sicht der Dinge in einer auf rund vier Stunden veranschlagten Rede dar.
- Gina H. und Fabians Vater beenden nach einem gemeinsamen Ausflug an einen See ihre vierjährige Beziehung
- Der achtjährige Fabian wird nahe eines Teichs in Klein Upahl getötet
- Mordprozess gegen Gina H. vor dem Landgericht Rostock eröffnet
- Gina H. legt vor Gericht eine 95-seitige schriftliche Einlassung vor
- Anberaumter letzter Verhandlungstag und mögliches Urteil
Beziehung und psychologischer Hintergrund
In ihrer Aussage schilderte die Angeklagte die vierjährige Beziehung, die sie bis August 2025 mit Fabians Vater geführt hatte, und beschrieb, wie sie kurz nach dem Kennenlernen in seine Wohnung zog.
Es war Liebe auf den ersten Blick.
Gina H. erklärte, dass ihr eigener Sohn, der ungefähr im gleichen Alter wie Fabian war, ein enges Verhältnis zu dem Jungen hatte. Allerdings habe es nach einem Schwangerschaftsabbruch nach einer ungewollten Schwangerschaft vier Monate nach Beziehungsbeginn häusliche Spannungen gegeben. Obwohl der Abbruch eine gemeinsame Entscheidung gewesen sei, fühlte sie sich danach allein gelassen und litt an Depressionen. Sie ging auch auf ihren persönlichen Hintergrund ein und gab an, seit Jahren aufgrund einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Da sie fünf Pferde besaß, blieb sie auf finanzielle Unterstützung von Fabians Vater angewiesen. Die Vorsitzende Richterin ordnete eine 30-minütige Unterbrechung der Verhandlung an, als die Angeklagte beim Bericht über den Tod ihres Lieblingspferdes in Tränen ausbrach.
Darstellung der Blutspuren im Fahrzeug
Gina H. ging direkt auf die von den Ermittlern eingeführten forensischen Beweise ein, insbesondere auf eine Küchenrolle mit Fabians Blut, die die Polizei aus dem Ablagefach der hinteren Tür ihres Autos sichergestellt hatte. Sie erklärte dem Gericht, dass das Blut von einem Ausflug zu einem Badesee im August 2025 mit Fabian und ihrem Sohn stamme. Während des Ausflugs habe Fabian eine kleine Schramme am Fuß erlitten.
Da war Fabians Welt wieder in Ordnung.
Sie sagte aus, sie habe ein Pflaster aufgeklebt und die kaum blutende Wunde mit der Küchenrolle abgetupft, ohne das Blatt von der Rolle abzureißen.
Indizienbeweise und Gerichtsverlauf
Der Prozess hat seit seiner Eröffnung am 28. April 2026 große öffentliche Aufmerksamkeit erregt, sodass Zuschauer bereits ab 04:00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude Schlange standen. Das Landgericht Rostock wies das Verfahren dem Raum 2.002 zu, der 100 Sitzplätze für Zuschauer und 50 Plätze für Journalisten umfasst, die alle Sicherheitskontrollen durchlaufen müssen.
- Zuschauerplätze
- 100 Sitzplätze
- Medienplätze
- 50 Sitzplätze
Das Gericht hat zahlreiche Sachverständigengutachten, Zeugenaussagen und häufige Sprachnachrichten von Gina H. an Fabians Vater ausgewertet, die Eifersucht, Trennungen und Lügenvorwürfe zum Inhalt hatten. In früheren Sitzungen hatte ihre Schwester über familiäre Spannungen, Lügen und emotionale Ausbrüche ausgesagt. Das Gericht hat den letzten Verhandlungstag auf den 10. September 2026 festgesetzt, an dem die Richter ein Urteil fällen könnten.
