
Griechin und ihr Sohn wegen versteckter Leiche der Mutter im Rentenfall Marathon vor Gericht
Eine 68-jährige Frau und ihr Sohn erschienen am 5. September 2026 vor einem griechischen Staatsanwalt wegen des Vergehens der Verbergung der sterblichen Überreste ihrer Mutter in Marathon, um Rentenzahlungen zu kassieren.
Anklage wegen Vergehen in Marathon
Die griechische Staatsanwaltschaft erhob am Samstag, den 5. September 2026, Anklage wegen eines Vergehens gegen eine 68-jährige Frau und ihren Sohn wegen gemeinschaftlicher Verbergung einer Leiche. Die beiden Angeklagten wurden nach ihrer Festnahme in Marathon mittags dem Staatsanwalt vorgeführt. Der Staatsanwalt leitete ein formelles Strafverfahren wegen des Tatbestands des Verschwindenlassens einer verstorbenen Person durch gemeinschaftliche Mittel ein, der nach griechischem Recht als Vergehen eingestuft wird. Nach der Überweisung durch die Staatsanwaltschaft erschienen die beiden vor dem Schnellgericht (Avtoforo), wo der Prozess auf Montag, den 7. September 2026, vertagt wurde. Die Justizbehörden ordneten an, dass sowohl die Mutter als auch der Sohn bis zur Prozesseröffnung am Wochenende in Untersuchungshaft bleiben.
Entdeckung der Überreste und widersprüchliche Aussagen
Die Ermittlungen begannen, nachdem die Behörden menschliche Skelettreste, die in Nylonfolie eingewickelt waren, in einem Abstellraum des Familienwohnsitzes in Marathon gefunden hatten. Während der polizeilichen Vernehmung gab die 68-jährige Frau zu, den Tod ihrer betagten Mutter verheimlicht zu haben, um weiterhin die monatlichen Rentenzahlungen der Verstorbenen zu erhalten. Die Verdächtige erklärte in ihren Aussagen, sie habe den Leichnam ihrer Mutter im Gartenhof des Grundstücks begraben. Die Beamten fanden die verpackten Knochen jedoch im Abstellraum des Hauses und nicht im Garten. Ihr Sohn, der als Mittäter angeklagt wurde, bestritt jede Beteiligung am Plan seiner Mutter und erklärte gegenüber den Behörden, er habe an der Verbergung nicht teilgenommen.
- Verdächtige dem Staatsanwalt vorgeführt und wegen Vergehens der Verbergung in Untersuchungshaft genommen
- Anberaumter Verhandlungstermin vor dem Schnellgericht für Vergehen
Forensische Untersuchung und Betrugsschwellen
Ein spezialisierter forensischer Anthropologe untersucht die geborgenen Skelettreste. Das Hauptziel der anthropologischen Analyse ist es, das biologische Alter der Überreste zu schätzen und das genaue Todesdatum der betagten Frau zu bestimmen. Die Feststellung des Todeszeitpunkts ist erforderlich, um die genaue Dauer der unrechtmäßigen Rentenbezüge und den gesamten finanziellen Betrag zu berechnen, der vom Staat erlangt wurde. Die rechtliche Einordnung der anhängigen Betrugsvorwürfe gegen den Staat hängt von dieser finanziellen Berechnung ab. Nach griechischem Strafrecht wird Betrug zum Nachteil des Staates als Verbrechen verfolgt, wenn die illegal erlangten Gelder die Schwelle von 120.000 Euro überschreiten. Wenn der Gesamtbetrag der zu Unrecht gezahlten Renten unter 120.000 Euro liegt, wird die Anklage als Vergehen erhoben.
Untersuchungshaft und anstehende Verfahren
Sowohl die 68-jährige Mutter als auch ihr Sohn bleiben bis zu ihrem Gerichtstermin am Montag, den 7. September 2026, in Polizeigewahrsam. Das erste Verfahren vor dem Schnellgericht für Vergehen wird sich mit der unmittelbaren Anklage der Leichenverbergung befassen. Der finanzielle Betrugsaspekt des Falles wird in einer späteren Verfahrensphase verfolgt, sobald die anthropologische Untersuchung abgeschlossen und die genaue Summe der staatlichen Rentenzahlungen überprüft ist. Der zuständige Richter wird am Montag entscheiden, ob die beiden Angeklagten während der laufenden Betrugsermittlungen weiterhin in Haft bleiben.


