
Wüst schlägt Bund-Länder-Gremium zur Prüfung eines AfD-Verbots vor – CDU- und CSU-Spitzen lehnen ab
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst forderte eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung verfassungsrechtlicher Maßnahmen gegen die AfD und stieß damit auf sofortigen Widerstand konservativer Spitzenpolitiker aus Bayern und Hessen.
Wüst fordert verfassungsrechtliches Prüfgremium
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst schlug die Einrichtung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, um verfassungsrechtliche Optionen für den Umgang mit der Alternative für Deutschland (AfD) zu prüfen. Wüst brachte die Idee während einer Podiumsdiskussion in Berlin mit der Ökonomin Maja Göpel ein, gefolgt von Äußerungen auf der Digital-X-Messe der Deutschen Telekom in Köln und einer öffentlichen Stellungnahme auf X. Er erklärte, dass das vorgeschlagene Gremium Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Verfassungsrechtler sowie Regierungsvertreter von Bund und Ländern umfassen sollte. Wüst betonte, dass die Untersuchung ergebnisoffen bleiben und alle potenziellen rechtlichen Konsequenzen bewerten müsse, anstatt automatisch zu einem Verbotsantrag zu führen. Er wies darauf hin, dass die Landeskabinette wöchentlich die Führung von Gerichten und Polizei ernennen, und verwies auf das staatliche Gewaltmonopol.
Ich warne vor übereilten Schritten bezüglich eines AfD-Verbots, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur das letzte Mittel sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen.
Widerstand konservativer Spitzen aus Bayern und Hessen
Der Vorschlag stieß bei führenden Persönlichkeiten der Union auf sofortige Skepsis. Nach einer Kabinettssitzung in München lehnte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ein Parteiverbotsverfahren ab und argumentierte, dass die Maßnahme rechtlich nicht durchsetzbar sei und der AfD einen Märtyrerstatus verleihen würde. Söder argumentierte, dass man den knapp 44 % der Wähler in Sachsen-Anhalt nicht sagen könne, ihre Wahl sei verfassungswidrig – das sende eine kontraproduktive Botschaft. Auf dem politischen Gillamoos-Treffen hatte Söder zuvor den AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund aufgefordert, eine Koalition zu bilden und zu zeigen, ob die Partei tragfähige Lösungen für die Regierungsführung habe. Im Bundestag erklärte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann gegenüber der Augsburger Allgemeinen, das politische Ziel müsse sein, die AfD wegzuregieren, nicht wegzuverbieten. In Brüssel verwies Hessens Ministerpräsident Boris Rhein auf das jahrelange Verfahren gegen die Nationaldemokratische Partei (NPD), bei dem das Bundesverfassungsgericht eine verfassungsfeindliche Zielsetzung bestätigt, ein Verbot aber abgelehnt hatte, weil die Organisation kein politisches Gewicht besaß. Rhein erklärte, die Priorität müsse darin liegen, die Wähler hinter der Brandmauer hervorzuholen und Brücken zur politischen Mitte zu bauen.
Bei allem grundsätzlichen Verständnis, dass man diese AfD am liebsten nicht hätte, ist die Realität, dass sie verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar ist.
Unterschiedliche Positionen in der Landespolitik
Die Reaktionen auf die Initiative spalteten die Landespolitiker über Parteigrenzen hinweg. Hamburgs Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit befürwortete die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Prüfgremiums und argumentierte, dass politische Verzögerungen nicht haltbar seien, solange die AfD in Sachsen-Anhalt den Status einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung habe. Veit wies darauf hin, dass ein laufendes Verfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht zur Einstufung der Bundespartei durch den Verfassungsschutz noch anhängig sei, betonte jedoch, dass hohe Umfragewerte verfassungsrechtliche Schritte nicht ausschlössen. Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank von den Grünen unterstützte ebenfalls eine formelle Prüfung. Hamburgs CDU-Fraktionschef Dennis Thering lehnte die Einrichtung eines politischen Gremiums ab und argumentierte, dass Bewertungen streng rechtlich bleiben und auf Gerichte und Verfassungsschutzbehörden beschränkt sein müssten.
- Hendrik Wüst stellt den Vorschlag für die Arbeitsgruppe während eines Berliner Gesprächs mit Maja Göpel vor, während Markus Söder auf dem Gillamoos spricht.
- Wüst verteidigt die verfassungsrechtliche Prüfung auf der Digital-X-Konferenz in Köln und veröffentlicht eine formelle Stellungnahme.
- Markus Söder lehnt ein Parteiverbot nach einer bayerischen Kabinettssitzung in München ab, unterstützt von CSU-Bundestagsabgeordneten.
- Boris Rhein verweist auf den gescheiterten NPD-Verbotsfall und lehnt den Vorschlag der Arbeitsgruppe in Brüssel ab.
Verfassungsrechtliche Standards und Bundesverfahren
Nach dem Grundgesetz erfordert ein Verfahren zum Verbot einer politischen Partei einen ausdrücklichen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, der vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden muss. Der Verfassungsschutz stuft die Bundes-AfD als Verdachtsfall des Rechtsextremismus ein, während Landesverfassungsschutzbehörden in Ländern wie Sachsen-Anhalt ihre Landesverbände als gesichert rechtsextremistische Organisationen einstufen. Innerhalb der konservativen Fraktion gab es frühere Versuche, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, darunter ein Antrag des ehemaligen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz aus dem Jahr 2024, der jedoch nicht die erforderliche parlamentarische Mehrheit für einen Antrag in Karlsruhe erreichte.

