
Thüringer Landtag lehnt AfD-Misstrauensvotum gegen Mario Voigt ab
Die Abgeordneten in Erfurt lehnten am Freitag einen AfD-Antrag ab, nachdem Björn Höcke 33 Stimmen erhalten hatte, aber die 45, die für eine Ablösung des Ministerpräsidenten nötig sind, verfehlte.
Abstimmungsergebnis in Erfurt
Die Abgeordneten des Thüringer Landtags in Erfurt stimmten am Freitag über ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt von der Christlich Demokratischen Union ab. Die Alternative für Deutschland schlug ihren Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Björn Höcke, als Kandidaten vor, um Voigt als Regierungschef abzulösen. Höcke erhielt 33 Stimmen im Landtag und verfehlte damit die nach der Landesverfassung erforderliche Mindestzahl von 45 Stimmen, um den Ministerpräsidenten abzusetzen. Das Ergebnis war der zweite gescheiterte Versuch der AfD in diesem Jahr, Voigt durch ein Misstrauensvotum zu stürzen, nach einer ersten Herausforderung im Februar.
- Stimmen für Höcke
- 33 Stimmen
- Erforderliche Mehrheit
- 45 Stimmen
AfD-Vorwürfe gegen Voigt
Höcke brachte den Antrag ein, indem er sich stark auf die Aberkennung von Voigts Doktortitel durch die Technische Universität Chemnitz konzentrierte und darauf hinwies, dass Voigt erfolglos gegen die Entscheidung der Universität Berufung eingelegt hatte. Vor dem Landtag in Erfurt erklärte Höcke, die politische Bilanz des Ministerpräsidenten sei voll, und beschuldigte ihn direkt akademischen Fehlverhaltens.
Sie sind ein Plagiator.
Höcke verwies auch auf die Kontroverse um Voigts Einsatz von KI-Werkzeugen beim Verfassen eines veröffentlichten Zeitungsartikels und einer Rede zum Gedenken an den Holocaust Anfang dieses Jahres. In seiner Rede zur Einbringung des Antrags räumte Höcke gegenüber dem Plenum ein, dass seine Aussichten, die Abstimmung zu gewinnen, sehr gering seien. Nach den thüringischen Verfassungsregeln für ein konstruktives Misstrauensvotum kann ein amtierender Ministerpräsident nur abgesetzt werden, wenn eine Mehrheit der Abgeordneten einen namentlich benannten Nachfolger wählt.
CDU-Verteidigung und Höcke-Verurteilungen
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Bühl verteidigte Voigt während der Debatte und griff Höckes Bilanz sowie seine Eignung für ein Regierungsamt an. Bühl wies auf Höckes zwei strafrechtliche Verurteilungen hin, weil er in der Vergangenheit bei öffentlichen Auftritten einen verbotenen Nazi-Slogan der Sturmabteilung verwendet hatte. Er erklärte, wenn eine andere Fraktion einen Kandidaten mit zwei strafrechtlichen Verurteilungen für das Amt des Regierungschefs nominiert hätte, würde die AfD einen Verfassungsnotstand ausrufen. Bühl verglich Höckes wiederholte Machtübernahmeversuche mit einem Karussell, das sich im Kreis drehe, ohne voranzukommen, und warnte, der AfD-Führer werde zur Karnevalsfigur. Er fügte hinzu, Höcke versuche, in den Landtagswahlkampf im benachbarten Sachsen-Anhalt einzugreifen, ohne substanzielle politische Vorschläge für Thüringen zu präsentieren.
- Björn Höcke tritt beim ersten gescheiterten Misstrauensvotum gegen Mario Voigt an
- Zweites Misstrauensvotum scheitert, Höcke erhält 33 Stimmen in Erfurt
BSW lehnt AfD-Kontaktaufnahme ab
Die Fraktionsvorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht in Thüringen, Sigrid Hupach, lehnte vor der Abstimmung jede Zusammenarbeit mit der AfD entschieden ab. Trotz wiederholter Briefe der AfD, in denen die BSW um Unterstützung zur Ablösung Voigts gebeten wurde, erklärte Hupach, dass ihre Fraktion konsequent ablehnen werde, der AfD den Weg in die Regierung zu ebnen.
Sie können uns so viele Briefe schreiben, wie Sie wollen, wir werden Sie nicht zum Ministerpräsidenten wählen.
Hupach erklärte, die AfD setze sich weder in Thüringen noch in ganz Deutschland für sozial Schwache ein. Sie argumentierte, die AfD vertrete vor allem die Interessen der Reichen und Spitzenverdiener und nicht die der einfachen Arbeitnehmer. Die Regierungskoalition aus CDU, BSW und Sozialdemokratischer Partei blieb gemeinsam mit Abgeordneten der oppositionellen Linken geschlossen gegen den Antrag.


