Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt AfD-Klage gegen Sicherheitsüberprüfung von Landtagsmitarbeitern
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt eine Beschwerde der AfD gegen ein Gesetz aus dem Jahr 2025, das Sicherheitsüberprüfungen für Landtagsmitarbeiter vorschreibt.
Verfassungsbeschwerde in Koblenz
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eröffnete am Freitag um 10:00 Uhr die mündliche Verhandlung über eine von der AfD-Fraktion eingereichte Normenkontrollklage. Das Verfahren ermöglicht es Fraktionen, Landesgesetze direkt vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Streitgegenstand sind die Änderungen des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes, die der Landtag im Juli 2025 verabschiedet hat. Die AfD argumentiert, dass die Gesetzesänderungen rechtswidrig ihre Mitarbeiter ins Visier nehmen und ihre parlamentarische Arbeit behindern. Gerichtspräsident Lars Brocker wird voraussichtlich am Ende der Verhandlung den Termin für das Urteil bekanntgeben, die Entscheidung kann jedoch auch schriftlich zugestellt werden.
- Landtag Rheinland-Pfalz verabschiedet Änderungen, die Sicherheitsüberprüfungen für Landtagsmitarbeiter vorschreiben
- Verfassungsgerichtshof in Koblenz eröffnet mündliche Verhandlung über die AfD-Normenkontrollklage
Umfang und Mechanik des Überprüfungsgesetzes
Nach dem umstrittenen Gesetz, das seit etwa einem Jahr in Kraft ist, müssen alle Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen eine obligatorische Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen. Die Überprüfung stützt sich auf Informationen aus dem Bundeszentralregister, den Inlandsnachrichtendiensten und dem Landeskriminalamt. Einzelne Verwaltungsentscheidungen werden direkt vom Landtagspräsidenten getroffen, wobei diese Verwaltungsakte der regulären gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Besteht ein Mitarbeiter die Sicherheitsprüfung nicht oder verweigert er die Überprüfung, stellt das Land die Zahlung öffentlicher Mittel für sein Gehalt ein. Laut Landtagsunterlagen wurden bereits mehr als 600 Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen im Rahmen dieses Verfahrens überprüft.
Konkurrierende politische und verfassungsrechtliche Argumente
Die Landtagsabgeordneten schufen das Überprüfungsverfahren, um das Parlament vor Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen, die Handlungsfähigkeit des Gesetzgebers zu erhalten und die institutionelle Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten. Der frühere Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) rechtfertigte die Maßnahme mit der Aussage, dass öffentliche Gelder nicht Gegner der Verfassungsordnung unterstützen dürften.
Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden.
Die AfD-Fraktion weist diese Rechtfertigung zurück und bezeichnet das Verfahren als gezielte gesetzgeberische Maßnahme, die speziell darauf abzielt, ihre politische Arbeit zu benachteiligen. Damian Lohr, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, griff die Regelung als Übergriff gegen abweichende politische Meinungen an.
Mit diesem Willkürakt sollen unliebsame Meinungen wie von einer Gedankenpolizei unterdrückt werden.
Von der Opposition vorgebrachte rechtliche Gründe
In ihrer Klageschrift listet die AfD-Fraktion einen umfangreichen Katalog von Verfassungsverstößen gegen das Landesgesetz auf. Die Partei argumentiert, dass die obligatorischen Überprüfungen gegen das Rechtsstaatsprinzip, das freie Mandat der Abgeordneten und das verfassungsmäßige Recht der Abgeordneten auf angemessene Ausstattung verstoßen. Die Beschwerde rügt zudem Verstöße gegen die Fraktionsautonomie, den Parteienprivilegschutz, das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit und die Freiheit der politischen Betätigung. Die AfD macht außerdem geltend, dass das Verfahren die Berufsfreiheit der Mitarbeiter, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verletze. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entscheidet abschließend darüber, ob das Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist.


