
Gericht in Krakau bestätigt Abwahlreferendum, das Bürgermeister Miszalski absetzte; Premierminister Tusk muss nun innerhalb von 60 Tagen eine vorgezogene Neuwahl ansetzen
Das Berufungsgericht in Kraków wies am 28. Juli die letzte Berufung gegen das Abwahlreferendum vom 24. Mai zurück, mit dem Bürgermeister Aleksander Miszalski abgesetzt wurde. Damit ist das letzte rechtliche Hindernis beseitigt, und Premierminister Donald Tusk muss innerhalb von 60 Tagen eine vorgezogene Neuwahl ansetzen.
Hintergrund des Referendums
Am 24. Mai stimmten die Einwohner Krakaus mit überwältigender Mehrheit für die Abwahl von Bürgermeister Aleksander Miszalski. Insgesamt 171.581 Bürger stimmten für die Abberufung, nur 3.631 waren dagegen. Die Wahlbeteiligung erreichte 29,99 % und übertraf damit knapp das bindende Quorum von 26,98 %. Das Ergebnis enthob Miszalski, einen Politiker der Bürgerkoalition, seines Amtes. Stanisław Kracik, der ehemalige stellvertretende Bürgermeister, übernahm das Amt des amtierenden Bürgermeisters.
Rechtsmittel zurückgewiesen
Die Gültigkeit des Referendums wurde von Edward E. Nowak, einem ehemaligen Oppositionsaktivisten aus der Zeit der Volksrepublik Polen, angefochten. Er argumentierte, dass Verstöße gegen die Schweigephase vor dem Referendum die Wahlbeteiligung und das Ergebnis beeinflusst hätten. Seinem Schriftsatz zufolge erzielten Inhalte auf der Plattform X während der Schweigephase rund 3,8 Millionen Aufrufe, während YouTube-Material etwa 430.000 Aufrufe verzeichnete. Nowak reichte fast 4 GB an Beweismaterial ein, darunter über 300 Dateien und 800 Seiten Beschreibung.
Am 17. Juni wies das Bezirksgericht Krakau den Einspruch zurück und stellte fest, dass zwar einige Materialien agitatorisch waren, aber kein Nachweis erbracht wurde, dass sie das Ergebnis beeinflusst hätten. Die Wahlkommissarin Dagmara Daniec-Cisło hatte zuvor die Abweisung beantragt und darauf hingewiesen, dass nicht eine einzige Person nachweislich aufgrund der beanstandeten Inhalte abgestimmt habe. Nowak legte Berufung ein, doch am 28. Juli sprach das Berufungsgericht in Krakau das letzte Wort.
Dies ist eine rechtskräftige Entscheidung. Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.
Der Gerichtssprecher erklärte, die Begründung werde gesondert veröffentlicht, da die Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung ergangen sei und noch keine schriftliche Begründung vorliege. Die Entscheidung beseitigt das letzte rechtliche Hindernis und bestätigt die Gültigkeit des Referendums.
Nächste Schritte: Wahltermin
Mit dem Gerichtsurteil kann Premierminister Donald Tusk nun den Termin für die vorgezogene Bürgermeisterwahl in Krakau festlegen. Nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes müssen solche Wahlen innerhalb von 90 Tagen nach dem Anlass – in diesem Fall dem Referendum – stattfinden. Einige Rechtsauslegungen verweisen jedoch auf Artikel 474 Absatz 3, wonach die Wahl innerhalb von 60 Tagen anzusetzen wäre. Laut einem in RMF24 zitierten Richter wäre dies spätestens der 20. September 2026. Tusk hatte zuvor einen Zeitplan im September angedeutet und auf den noch anhängigen Einspruch verwiesen. Nachdem der Einspruch nun geklärt ist, beginnt die Wahlkampfphase, sobald der Termin bekannt gegeben wird.
- Referendum durchgeführt: 171.581 stimmen für Abwahl von Bürgermeister Miszalski, 3.631 dagegen; Wahlbeteiligung 29,99 % erreicht Quorum.
- Bezirksgericht Kraków weist Einspruch von Edward E. Nowak zurück, da kein Einfluss auf das Referendumsergebnis nachgewiesen.
- Berufungsgericht Kraków weist Berufung zurück, bestätigt Gültigkeit des Referendums; Entscheidung endgültig.
- Datum, bis zu dem die vorgezogene Wahl gemäß 60-Tage-Auslegung stattfinden muss (voraussichtliche Frist).
Kandidatenfeld
Es hat sich bereits ein breites Kandidatenfeld herausgebildet. Zu den bestätigten Kandidaturen gehören Michał Drewnicki von Recht und Gerechtigkeit (PiS), Bartosz Bocheńczak von der Partei Konföderation, Daria Gosek-Popiołek von der Linken, der unabhängige ehemalige Leiter des Obersten Rechnungshofs Marian Banaś, der Referendumskampagnenleiter Jan Hoffman sowie die umstrittene Internetpersönlichkeit Marianna Schreiber. Mehrere weitere Kandidaten haben sich ebenfalls registriert lassen. Medienberichten zufolge hat ein wichtiger potenzieller Kandidat noch keine Entscheidung getroffen. Die Wahl wird voraussichtlich der größte lokale Wahlkampf in Polen im Jahr 2026 sein, bei dem es um die Kontrolle über die historische Hauptstadt Kleinpolens geht.

