
Polnische Finanzämter und Regierungsverwaltung schließen am 14. August – Beamte erhalten Ersatzfeiertag für Samstag, den 15. August
Am Freitag, dem 14. August 2026, schließen alle polnischen Finanzämter und ein Großteil der Regierungsverwaltung, da mehr als 120.000 Beamte einen Ersatzfeiertag für den 15. August erhalten, der in diesem Jahr auf einen Samstag fällt.
Feiertag fällt auf Samstag
In diesem Jahr fallen Mariä Himmelfahrt und der Tag der Polnischen Streitkräfte, die beide am 15. August begangen werden, auf einen Samstag. Gemäß Artikel 130 § 2 des polnischen Arbeitsgesetzbuchs reduziert jeder gesetzliche Feiertag, der auf einen anderen Tag als Sonntag fällt, die Arbeitszeitnorm um 8 Stunden, was bedeutet, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzfeiertag haben. Ministerpräsident Donald Tusk unterzeichnete am 5. Januar 2026 die Verordnung Nr. 2, die den Freitag, den 14. August 2026, als Ersatzfeiertag für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes festlegt. Dieselbe Verordnung legt den Montag, den 28. Dezember 2026, als Ersatz für den Zweiten Weihnachtsfeiertag fest, der auf Samstag, den 26. Dezember, fällt.
Wer bekommt den Tag frei
Die Verordnung betrifft mehr als 120.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in ganz Polen. Zum Korps des öffentlichen Dienstes gehören Mitarbeiter der Kanzlei des Ministerpräsidenten (KPRM), der Ministerien, der zentralen Regierungsorgane, der Woiwodschaftsämter (urzędy wojewódzkie), des Nationalen Steuerinformationsdienstes und der Finanzverwaltungskammern sowie Kommandos, Inspektionen und andere Organisationseinheiten der Polizei, des Grenzschutzes und der Forstverwaltung. Für diese Gruppe ist der 14. August ein fester freier Tag, was ein langes Wochenende von Freitag, dem 14. August, bis Sonntag, dem 16. August, ermöglicht, ohne Urlaub nehmen zu müssen.
- Ministerpräsident Tusk erlässt Verordnung Nr. 2, die Ersatzfeiertage für den öffentlichen Dienst festlegt
- Freitag: festgelegter freier Tag für Beamte, Finanzämter und Regierungsverwaltung geschlossen
- Samstag: Mariä Himmelfahrt und Tag der Polnischen Streitkräfte (gesetzlicher Feiertag)
- Sonntag: regulärer arbeitsfreier Tag, vervollständigt ein langes Wochenende für Beamte
- Samstag: Zweiter Weihnachtsfeiertag (gesetzlicher Feiertag, der auf einen Samstag fällt)
- Montag: festgelegter freier Tag für Beamte als Ersatz für den Feiertag am 26. Dezember
Finanzämter geschlossen
Die Nationale Steuerverwaltung (KAS) hat angekündigt, dass alle Finanzämter (urzędy skarbowe) und Finanzverwaltungskammern (izby administracji skarbowej) am 14. August 2026 geschlossen bleiben. Die KAS ermutigte Steuerzahler, für die meisten Angelegenheiten das Online-Portal eUrząd Skarbowy zu nutzen und gegebenenfalls persönliche Besuche über den Dienst „Umów wizytę“ auf podatki.gov.pl oder im eUS-System zu planen. Die Schließung folgt direkt aus der Verordnung des Ministerpräsidenten, die für Einheiten der Regierungsverwaltung einschließlich der Finanzämter gilt.
Unterschiedliche Regeln im Privatsektor
Auch Arbeitnehmer in privaten Unternehmen haben Anspruch auf einen Ersatzfeiertag, wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt, gemäß demselben Artikel 130 § 2 des Arbeitsgesetzbuchs. Der Unterschied besteht darin, dass private Arbeitgeber – nicht der Ministerpräsident – das Datum innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums (in der Regel monatlich) wählen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den freien Tag auf den 14. oder 17. August zu legen; es kann jedes Datum innerhalb des Abrechnungszeitraums sein. Arbeitnehmer können ein anderes Datum beantragen, aber die endgültige Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Wenn ein Arbeitgeber keinen Ersatzfeiertag festlegt, gilt die Arbeit an diesem Tag als Überstunden und muss vergütet werden. Arbeitnehmer, die am Feiertag krankgeschrieben sind oder Mutterschaftsurlaub haben, haben keinen Anspruch auf einen Ersatzfeiertag.
Dezember-Pendant
Eine ähnliche Situation ergibt sich am Jahresende. Heiligabend fällt auf Donnerstag, den 24. Dezember, der Erste Weihnachtsfeiertag auf Freitag, den 25. Dezember, und der Zweite Weihnachtsfeiertag auf Samstag, den 26. Dezember. Gemäß derselben Verordnung erhalten Beamte den Montag, den 28. Dezember 2026, als Ersatzfeiertag für den Feiertag am 26. Dezember. Das Kultur- und Nationalerbe-Ministerium arbeitet Berichten zufolge auch an Änderungen der Feiertagsregelungen für den 15. August und den 2. Mai, obwohl in den Quellen keine Einzelheiten genannt wurden.


