Nach der tödlichen Messerattacke auf den 20-jährigen Kleomenis in Kalamaria hat ein Gericht in Thessaloniki einen 19-Jährigen in Untersuchungshaft genommen. Richter und Staatsanwalt bewerteten seine Angaben zu seiner Anwesenheit am Tatort als nicht überzeugend. Die Ermittler gehen inzwischen gegen drei Verdächtige vor, von denen einer weiter gesucht wird.

19-Jähriger in Untersuchungshaft

Ein Gericht in Thessaloniki ordnete am 21. März 2026 Untersuchungshaft gegen einen 19-Jährigen an, weil seine Angaben zu seiner Anwesenheit am Tatort in Kalamaria als nicht überzeugend bewertet wurden.

Drei Verdächtige im Fokus

Im Zusammenhang mit dem Tod des 20-jährigen Kleomenis gibt es inzwischen drei Beschuldigte. Zwei sitzen in Haft, nach einer dritten Person wird noch gesucht.

Vorwürfe nach Gutachten verschärft

Gegen den 19-Jährigen wurden die Vorwürfe nach einem rechtsmedizinischen Gutachten über den 23-Jährigen von Vergehen zu einem schwerwiegenderen Tatvorwurf ausgeweitet.

23-Jähriger beruft sich auf Notwehr

Der 23-jährige geständige Täter erklärte, er habe nach einem Angriff vor seinem Haus in Notwehr gehandelt. Das Gericht sah darin jedoch keinen Grund, auf Untersuchungshaft zu verzichten.

Sportgesetz beeinflusst rechtliche Bewertung

Die Ermittler wenden strafverschärfende Bestimmungen des neuen Sportgesetzes an. Das spricht für einen vermuteten Bezug zum Fanmilieu.

Ein griechisches Gericht in Thessaloniki hat am 21. März 2026 einen 19-Jährigen in Untersuchungshaft genommen, nachdem ein Richter und ein Staatsanwalt einstimmig zu dem Schluss gekommen waren, seine Erklärungen zu seiner Anwesenheit am Ort einer tödlichen Messerattacke in Kalamaria seien nicht überzeugend. Der junge Mann war in der Nacht des 12. März 2026 am Tatort gewesen, als der 20-jährige Kleomenis zweimal niedergestochen wurde und noch am Ort des Geschehens starb. Der 19-Jährige hatte sich einen Tag nach dem Tötungsdelikt freiwillig bei den Behörden gemeldet und sagte am Samstag vor dem 1. Ordentlichen Untersuchungsrichter von Thessaloniki aus. Der Ermittlungsrichter und der Staatsanwalt entschieden nach seiner Schilderung der Umstände, unter denen er an den Ort des tödlichen Vorfalls gelangt sei, einstimmig auf vorläufige Inhaftierung. In dem Fall gibt es nun drei Verdächtige. Nach einem dritten Beteiligten wird weiter gesucht.

Anklagen nach rechtsmedizinischem Gutachten über den 23-Jährigen verschärft Dem 19-Jährigen wird ein Verbrechen der schweren vorsätzlichen Körperverletzung zur Last gelegt. Hinzu kommen Vergehen wegen Mitgliedschaft in einer Gruppe und wegen des Besitzes von Gegenständen, die Körperverletzungen verursachen können. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Angriff auf den 23-jährigen geständigen Täter des Tötungsdelikts, der der tödlichen Messerattacke vorausgegangen sein soll. Zunächst waren gegen den 19-Jährigen nur Vergehensvorwürfe erhoben worden. Nach Vorlage eines rechtsmedizinischen Gutachtens über den 23-Jährigen wurden die Anklagen jedoch verschärft. Berichten zufolge beschrieb die Untersuchung Schläge gegen Kopf, Gesicht und Körper mit nicht näher bezeichneten Instrumenten oder Gegenständen. Dies veranlasste die Behörden, die Vorwürfe gegen beide jungen Männer zu verschärfen, die in jener Nacht mit Kleomenis unterwegs waren. Der Vorwurf des Besitzes wird nach den strafverschärfenden Bestimmungen des neuen Sportgesetzes verfolgt. Das deutet darauf hin, dass die Ermittler von einem Hintergrund aus dem Fanmilieu ausgehen. Der 19-Jährige habe die Vorwürfe in seiner Aussage bestritten, hieß es in Berichten.

Geständiger Täter beruft sich nach Angriff vor seinem Haus auf Notwehr Der 23-Jährige, dem vorsätzliche Tötung, unerlaubtes Tragen einer Waffe und Gebrauch einer Waffe vorgeworfen werden, war in den 24 Stunden vor der Inhaftierung des 19-Jährigen, also am 20. März 2026, in Untersuchungshaft genommen worden. In seiner Aussage gab der 23-Jährige an, er habe in Notwehr gehandelt, nachdem Kleomenis und die beiden jungen Männer, die ihn begleiteten, ihn vor seinem Wohnhaus angegriffen hätten. Berichten zufolge schilderte er, Schläge gegen Kopf, Gesicht und Körper mit nicht näher bezeichneten Gegenständen erhalten zu haben, bevor er eine Waffe zog und den 20-Jährigen tödlich verletzte. Dass er sich auf Notwehr berief, hinderte das Gericht nicht daran, Untersuchungshaft anzuordnen. Das legt nahe, dass die Justiz diese Einlassung in diesem Stadium nicht für ausreichend hielt, um eine Strafverfolgung auszuschließen. Dieselben Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer Gruppe und des Besitzes gefährlicher Gegenstände, die gegen den 19-Jährigen erhoben werden, richten sich auch gegen einen zweiten Freund von Kleomenis, der in jener Nacht anwesend war und bislang nicht festgenommen wurde. Die Behörden suchen intensiv nach diesem dritten Beteiligten.

Mutmaßlicher Fanbezug prägt die rechtliche Einordnung des Falls Gewalt im Umfeld von Fußballfans ist in Griechenland seit Jahrzehnten ein anhaltendes Problem und hat wiederholt gesetzgeberische Reaktionen ausgelöst. Griechenland hat in den vergangenen Jahren ein neues Sportgesetz erlassen, das gezielt gegen Hooliganismus und fanbezogene Straftaten vorgeht und strafverschärfende Bestimmungen einführt, wenn Delikte in einem sportlichen Zusammenhang begangen werden. Kalamaria, der Vorort, in dem sich der tödliche Vorfall ereignete, gehört zu den am dichtesten besiedelten Gebieten der Metropolregion Thessaloniki. Die Anwendung der strafverschärfenden Bestimmungen des neuen Sportgesetzes auf die Vorwürfe gegen den 19-Jährigen und den weiter flüchtigen dritten Verdächtigen deutet darauf hin, dass die Ermittler den Vorfall vom 12. März als mit Rivalitäten unter Fußballanhängern oder ähnlichen sportbezogenen Bindungen verknüpft betrachten und nicht als isolierten persönlichen Streit. Dieselben verschärfenden Bestimmungen gelten auch für den Vorwurf des Besitzes gefährlicher Gegenstände gegen den inhaftierten 19-Jährigen und den weiterhin gesuchten Mann. Bearbeitet wird der Fall vom 1. Ordentlichen Untersuchungsrichter von Thessaloniki. Über die gerichtlichen Schritte berichtete die staatliche Nachrichtenagentur AMNA. Im Zusammenhang mit dem Tod von Kleomenis werden inzwischen drei Personen beschuldigt: der 23-jährige geständige Täter in Haft, der 19-jährige Freund des Opfers, der nun ebenfalls in Haft ist, sowie eine dritte Person, die sich weiterhin auf der Flucht befindet. Die Ermittlungen dauern an, während die Behörden den dritten Verdächtigen weiter suchen und den Ablauf der Ereignisse in der Nacht des 12. März vollständig aufklären wollen.

Mentioned People

  • Kleomenis — 20-letnia ofiara śmiertelnego ataku nożem w Kalamarii