Der Sejm hat am Donnerstag mit 235 zu 184 Stimmen Dr. hab. Sławomir Patyra, einen Verfassungsrechtler der UMCS in Lublin, in das Verfassungsgericht berufen. Er tritt die Nachfolge von Andrzej Zielonacki an, dessen neunjährige Amtszeit am 28. Juni endet.