Foto: Feretka, CC BY-SA 4.0 (Wikimedia Commons, Ausschnitt)
Ein Gericht in Wałbrzych lehnte am 15. Oktober die Untersuchungshaft für den Betreiber des Zoos Łączna ab, während das Ministerium für Klima und Umwelt eine Darstellung der Polizei zurückweist, wonach es den Abtransport der Tiere genehmigt habe.