Die Warschauer Bezirksstaatsanwaltschaft hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Leichenhallenkoordinator wegen der Veröffentlichung grafischer Obduktionsbilder abgelehnt. Sie befand, die Beiträge seien lehrreich gewesen und hätten die Toten nicht entweiht. Ein separates Verfahren wegen gefälschter Totenscheine wird fortgesetzt.