Der spanische Kongress hat ein Gesetz verabschiedet, das es Freiberuflern in privaten Versorgungswerken – wie Anwälten, Architekten und Ärzten – ermöglicht, ihre Beiträge in das öffentliche Sozialversicherungssystem zu übertragen, während ein Änderungsantrag zur Abschaffung von Rentenkürzungen für diejenigen, die nach mehr als 40 Beitragsjahren in den Vorruhestand gegangen sind, abgelehnt wurde.