Frankreich: Urteil zu Sterbehilfe
Das Verfassungsgericht billigt das Sterbehilfegesetz mit drei Vorbehalten und gewährt katholischen Einrichtungen eine Gewissensklausel.
Das Verfassungsgericht billigt das Sterbehilfegesetz mit drei Vorbehalten und gewährt katholischen Einrichtungen eine Gewissensklausel.