Eine Reihe von Veröffentlichungen betrifft die im März 2026 stattfindende Valorisierung der Leistungen, die Auszahlungstermine beim ZUS sowie die Abgabepflichten von Rentnern und Pensionären. Die Medien beschreiben auch die Anhebung von Grenzen bei Leistungen (u.a. bei der Witwenrente und der Unterstützungsleistung) und warnen vor dem Risiko des Verlusts von Leistungen bei Arbeit während einer Krankschreibung. Parallel werden Änderungen bei Steuern auf den Kauf gebrauchter Gegenstände und Autos angekündigt.

Valorisierung der Leistungen im März

Der ZUS berechnet die Auszahlungen ab März 2026 neu, und die Medien weisen auf Unterschiede zwischen dem Bruttobetrag und der Nettobezahlung hin, die sich aus den steuerlichen Regelungen ergeben.

Einkommensabrechnung bis Ende Februar

Ein Teil der Rentner und Pensionäre muss dem ZUS Daten zu seinen Einkünften übermitteln; die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zur Abrechnung von Überzahlungen oder zur Aussetzung der Leistungen führen.

Höhere Zuverdienstgrenzen

Ab März aktualisieren sich die Einkommensgrenzen, bei deren Überschreitung der ZUS bestimmte Leistungen kürzen oder aussetzen kann, was insbesondere Personen vor dem Rentenalter betrifft.

Kontrollen von Krankschreibungen und Risiko des Leistungsverlusts

Artikel warnen davor, dass die Ausübung einer Arbeit während einer Krankschreibung zum Verlust des Krankengeldes führen kann und die Zahl der Kontrollen von Krankschreibungen – auch bei Schwangerschaft – steigt.

Änderungen bei Steuern auf den Kauf gebrauchter Gegenstände

Die Medien beschreiben die Anhebung von Grenzen, die die Pflichten gegenüber dem Fiskus beim Kauf gebrauchter Gegenstände und Autos begrenzen, aber auch die Verschärfung von Sanktionen für formale Fehler.

Veröffentlichungen Ende Februar konzentrieren sich auf die im März stattfindende Valorisierung der Leistungen im Jahr 2026 sowie deren praktischen Auswirkungen für Senioren. Sie weisen auf die Auszahlungstermine beim ZUS nach der Neuberechnung der Beträge hin und darauf, dass einige Personen die Erhöhung aufgrund steuerlicher Gründe schwächer spüren könnten. In einigen Texten wird auch das Thema zusätzlicher Unterstützungsformen angesprochen: Leistungen und Zuschüsse vom ZUS und von Sozialämtern, darunter solche, die – laut einem Artikel – sogar mehrere hundert Złoty monatlich betragen können. 550 zł — möglicher monatlicher Zuschuss Ein wichtiger Teil der Berichterstattung sind die Abgabepflichten. Artikel erinnern an Ende Februar als Stichtag für die Übermittlung von Informationen über die Vorjahreseinkünfte durch einen Teil der Rentner und Pensionäre. Sie betonen auch, dass sich ab März die Zuverdienstgrenzen aktualisieren, was für Personen relevant ist, die Leistungen mit Arbeit kombinieren. Ein separater Punkt betrifft die Begutachtung: Aufgrund von Personalmangel bei der Erstellung von Gutachten in ausgewählten Fällen sollen auch Pflegekräfte und Physiotherapeuten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zugelassen werden, jedoch nicht in vollem, unbeschränktem Umfang. Das Rentensystem in Polen basiert seit der Reform von 1999 auf dem Prinzip des definierten Beitrags, also der Verknüpfung der künftigen Rente mit der Summe der eingezahlten Beiträge und der weiteren Lebenserwartung. Die Alterung der Bevölkerung ist ein jahrzehntelanges Phänomen, und bereits im 20. Jahrhundert begannen europäische Staaten, die Parameter der Sozialversicherung an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Die Texte verbinden das Thema Leistungen mit Demografie und Arbeitsmarkt. Forsal beschreibt die wachsende Zahl sehr hochbetagter Personen (einschließlich Prognosen von Zehntausenden Hundertjährigen und etwa einer Million Personen über 90) und weist darauf hin, dass die Mehrheit Frauen sein werden. TVN24 zitiert die Debatte über Instrumente der Familienpolitik und darüber, ob der Umfang finanzieller Transfers allein ausreicht, um den Trend der Geburtenrate umzukehren. Parallel warnen die Medien vor den Konsequenzen von Arbeit während eines Krankschreibung und signalisieren einen Anstieg von Kontrollen bei Krankschreibungen, auch solchen im Zusammenhang mit Schwangerschaft. Ein Teil der Veröffentlichungen beschreibt auch geplante oder eingeführte Änderungen bei Steuern auf den Kauf gebrauchter Gegenstände und Fahrzeuge (Anhebung von Grenzen und höhere Sanktionen), was kleine Formalitäten reduzieren, aber gleichzeitig das Risiko von Kosten bei Fehlern erhöhen soll. Wichtigste Termine für Senioren (ZUS): 28. Februar 2026 — Ende der Frist für Einkommensabrechnungen; 1. März 2026 — Start der Valorisierung der Leistungen