Ein 52-jähriger Mann wurde am Donnerstag von der Polizei in Strückhausen in Niedersachsen festgenommen, nachdem er einen Handelsvertreter mit einer Schusswaffenattrappe bedroht hatte. Der Vorfall ereignete sich vormittags in der Straße Zum Fähranleger. Nach Angaben der Behörden verhielt sich der Täter zunächst bedrohlich gegenüber einer anderen Person und richtete dann ein pistolenähnliches Objekt auf den Handelsvertreter. Die Polizei sicherte nach ihrem Eintreffen am Ort die Waffenattrappe und nahm den Mann widerstandslos fest. Die genauen Motive und Umstände des Vorfalls, der einen erheblichen Einsatz von Streifen erforderte, werden derzeit aufgeklärt.

Festnahme des 52-jährigen Täters

Die Polizei aus dem Kommissariat in Rodenkirchen stellte einen 52-jährigen Mann in Strückhausen nach einer Meldung über Drohungen mit einer Waffe. Der Mann wurde am Tatort widerstandslos festgenommen.

Drohung mit Pistolenattrappe

Der Täter bedrohte einen Handelsvertreter, indem er ein Objekt auf ihn richtete, das sich als Replik einer Pistole für sogenannte Plastikkugeln erwies. Die Waffe wurde von den Beamten sichergestellt.

Zwei geschädigte Personen

Der Vorfall betraf zunächst eine andere Person, der gegenüber sich der Mann bedrohlich verhielt, und anschließend den Handelsvertreter. Keine der geschädigten Personen erlitt körperliche Verletzungen.

Reaktion und Maßnahmen der Polizei

Nach Eingang der Meldung über die Notrufnummer wurden zahlreiche Polizeistreifen zum Tatort in der Straße Zum Fähranleger entsandt. Das schnelle Eingreifen ermöglichte die Sicherstellung der Waffe und die Festnahme des Täters.

Laufende Ermittlungen

Beamte des Ermittlungsdezernats führen ein Verfahren zur Aufklärung des genauen Ablaufs des Vorfalls, der Handlungsmotive des 52-Jährigen sowie der Legalität seines Besitzes der Waffenreplik durch.

Am Donnerstag, den 27. Februar, ereignete sich vormittags in Strückhausen in Niedersachsen ein gefährlicher Vorfall mit einer Schusswaffenattrappe. Ein 52-jähriger Einwohner des Ortes bedrohte zunächst eine Person und anschließend einen Handelsvertreter, der sich in der Nähe der Straße Zum Fähranleger aufhielt. Laut Polizeimitteilung richtete der Mann ein Objekt, das wie eine Pistole aussah, auf den Handelsvertreter. Ein Zeuge des Vorfalls verständigte umgehend die Behörden über die Notrufnummer. Zum Einsatzort rückten zahlreiche Streifen der Polizei aus dem Kommissariat in Rodenkirchen an. Die Beamten fanden und stellten den Täter, der keinen Widerstand leistete. Bei einer Durchsuchung wurde eine Pistolenreplik sichergestellt, die sich, wie festgestellt wurde, um eine Gasdruckwaffe vom Typ „Airsoft“ handelte, die Plastikkugeln verschießt. Der geschädigte Handelsvertreter sowie die zweite Person, der gegenüber zuvor Drohungen ausgesprochen worden waren, erlitten keine körperlichen Verletzungen, doch der Vorfall löste bei ihnen starken Stress und ein Gefühl der Bedrohung aus. In Deutschland unterliegen der Besitz und die Verwendung von Waffenrepliken, umgangssprachlich auch als ASG-Waffen (Automatic Softair Gun) oder Airsoft bezeichnet, strengen gesetzlichen Regelungen gemäß dem Waffengesetz. Für ihren legalen Erwerb und das Führen in der Öffentlichkeit sind häufig Genehmigungen erforderlich, und ihr einschüchternder Gebrauch oder Drohungen mit ihnen stellen eine Straftat dar, die von Amts wegen verfolgt wird, ähnlich wie bei echten Waffen. Die Polizei des Kriminaldezernats hat ein offizielles Ermittlungsverfahren in dieser Sache eingeleitet. Derzeit werden Beweise gesichert, Zeugen sowie der Täter vernommen, um den genauen Ablauf des Geschehens und die Motive des 52-Jährigen zu klären. Erste Informationen deuten nicht auf eine Verbindung zwischen Täter und Geschädigten hin, was darauf hindeutet, dass es zu einer zufälligen Eskalation eines Konflikts gekommen sein könnte. Die Behörden prüfen auch, ob der Mann die erforderlichen Genehmigungen für die Waffenreplik besaß. Lokale Medien, die sich auf polizeiliche Quellen berufen, betonen, dass zwar die verwendete Waffe nicht tödlich gefährlich war, das bloße Zurschaustellen zur Einschüchterung jedoch vom deutschen Recht sehr ernst genommen wird und mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen verbunden ist.

Mentioned People

  • Nieznany 52-latek — Täter, der wegen Drohungen mit einer Pistolenreplik gegenüber einem Handelsvertreter in Strückhausen festgenommen wurde.