Der Bischof der Diözese Ardagh und Clonmacnois in Irland, Paul Connell, hat ein Verbot für die Organisation von Totenwachen mit offenem Sarg in katholischen Kirchen innerhalb seiner Jurisdiktion eingeführt. Die Praxis, die sich nach Angaben des Kirchenoberhaupts in den letzten Monaten entwickelt hat, vor allem im County Leitrim, wird ab dem 9. Februar nicht mehr erlaubt sein. Bischof Connell betonte jedoch, dass dies nicht für die standardmäßige feierliche Überführung des Sarges (Removal) in die Kirche gilt. Die Richtlinien wurden an Bestattungsunternehmen, Geistliche und Gemeindemitglieder gerichtet, um frühere Mitteilungen zu klären.
Verbot von Totenwachen in Kirchen
Bischof Paul Connell hat ein Verbot für die Organisation traditioneller Totenwachen (Wakes) mit offenem Sarg in allen katholischen Kirchen der Diözese Ardagh und Clonmacnois eingeführt. Diese Praxis hat sich in letzter Zeit entwickelt, insbesondere in Pfarreien des County Leitrim.
Ausnahme für die Sargüberführung
Das Verbot umfasst nicht das sogenannte Removal, also die feierliche Überführung des Sarges vom Bestattungsinstitut in die Kirche, die ein Standardelement der Riten vor der Begräbnismesse bleibt. Der Bischof betont die Unterscheidung zwischen diesen beiden Praktiken.
Präzisierung früherer Richtlinien
Die Mitteilung von Bischof Connell stellt eine Präzisierung und offizielle Erklärung früherer, uneindeutiger Hinweise dar. Sie soll Zweifel ausräumen, nachdem in den Medien Berichte über ein angebliches vollständiges Verbot der Nutzung von Kirchen im Zusammenhang mit Beerdigungen aufgetaucht waren.
Territorialer Geltungsbereich der Entscheidung
Die neuen Regeln gelten im Gebiet der Diözese Ardagh und Clonmacnois, die Teile von sechs Countys im Zentrum Irlands umfasst: Longford, Leitrim, Westmeath, Offaly, Cavan und Roscommon. Die Entscheidung hat lokalen Charakter.
Der Bischof der Diözese Ardagh und Clonmacnois in Irland, Paul Connell, hat offizielle und eindeutige Richtlinien erlassen, die die Organisation von Totenwachen mit offenem Sarg in katholischen Kirchen innerhalb seiner Jurisdiktion verbieten. Die Praxis, bei der die Leiche in einem offenen Sarg in der Kirche vor der Begräbnismesse aufgebahrt wird, hat sich nach Ansicht des Kirchenoberhaupts in den letzten Monaten in einigen Pfarreien entwickelt, mit besonderer Häufung im County Leitrim. Daher richtete er ein Schreiben an Bestattungsunternehmen, Geistliche und Gemeindemitglieder, in dem er mitteilt, dass solche Wachen ab dem 9. Februar in keiner Kirche der katholischen Pfarrei der Diözese mehr erlaubt sein werden. Die Tradition der Totenwache, die aus der keltischen Kultur stammt, hat in Irland eine jahrhundertealte Geschichte. Totenwachen (Wakes) fanden traditionell im Haus des Verstorbenen und später auch in Bestattungsinstituten statt, wo Familie und Freunde Abschied nehmen konnten. Die Verlagerung dieser Praxis in die Kirche ist in einigen Regionen ein relativ neues Phänomen. Bischof Connell betonte in seiner veröffentlichten Erklärung jedoch, dass er kein Verbot des sogenannten Removal einführt, also der feierlichen Überführung des Sarges vom Bestattungsinstitut in die Kirche, die ein Standardelement der Begräbnisriten darstellt. Seine Richtlinien betreffen ausschließlich die Totenwache mit aufgebahrtem Leichnam im offenen Sarg. Der Geistliche gab die Mitteilung heraus, um seine früheren Richtlinien zur Nutzung von Kirchen für die Aufbahrung von Leichen zu präzisieren, nachdem in den Medien Berichte über ein angebliches vollständiges Verbot aufgetaucht waren. „Wakes, with an open coffin, are not allowed in churches in this diocese.” (Totenwachen mit offenem Sarg sind in den Kirchen dieser Diözese nicht erlaubt.) — Bischof Paul Connell Die neuen Regeln gelten im Gebiet der Diözese Ardagh und Clonmacnois, die Teile der Countys Longford, Leitrim, Westmeath, Offaly, Cavan und Roscommon umfasst. Die Entscheidung des Bischofs fügt sich in den weiteren Kontext liturgischer und pastoraler Regelungen zu Begräbnisriten in der katholischen Kirche ein. Obwohl der Codex des Kanonischen Rechts keine detaillierten Vorschriften zu Totenwachen in Kirchen enthält, gehören die Befugnisse in liturgischen Angelegenheiten und zur Ordnung in den Gotteshäusern zum Bischof der Diözese. Bischof Connell nutzte diese Autorität, um lokale Vorschriften zu erlassen. Die Reaktionen auf die Entscheidung sind gemischt. Einige Familien und Bestattungsunternehmen könnten sie als Einschränkung der bisherigen Praxis und Tradition empfinden. Andererseits zielt die Entscheidung darauf ab, eindeutige Standards wiederherzustellen und Situationen vorzubeugen, in denen die Kirche eine Funktion ähnlich der eines Bestattungsinstituts oder eines Leichenhauses erfüllen würde. Damit wird die ursprüngliche Funktion der Kirche als Ort der Liturgiefeier betont und nicht als Ort der verlängerten Aufbahrung des Leichnams.
Mentioned People
- Paul Connell — Bischof der Diözese Ardagh und Clonmacnois in Irland, der das Verbot von Totenwachen in Kirchen einführte.