Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Entscheidung zur fristlosen Entlassung einer Büroangestellten wegen schwerwiegender Pflichtverletzung bestätigt. Die Frau, deren Identität nicht offengelegt wurde, verbrachte während der Arbeitszeit erhebliche Zeit mit der privaten Nutzung von Instagram und verlängerte ihre Frühstückspausen. Das Unternehmen dokumentierte, dass die Angestellte innerhalb eines Monats 21 Stunden auf dieser Social-Media-Plattform verbracht hatte. Das Gericht befand, dass ein solches Verhalten eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Arbeitnehmerpflichten darstellt und die Kündigung des Arbeitsvertrags ohne Abfindung rechtfertigt.

21 Stunden auf Instagram bei der Arbeit

Der Arbeitgeber dokumentierte, dass die Angestellte innerhalb eines Monats 21 Stunden während der Arbeitszeit mit dem Durchsuchen von Instagram verbrachte, was die Hauptgrundlage für die Entlassung bildete.

Verlängerte Frühstückspausen

Neben dem Missbrauch sozialer Medien verlängerte die Angestellte regelmäßig ihre Frühstückspausen, was ihre Pflichten und die Arbeitsdisziplin zusätzlich verletzte.

Fristlose Entlassung ohne Abfindung

Das Gericht hielt die Entlassung für rechtmäßig, was bedeutet, dass die Angestellte keinen Anspruch auf Abfindung oder Wiedereinstellung hat, da die Pflichtverletzung schwerwiegend war.

Verletzung grundlegender Pflichten

Das Urteil betont, dass die Nutzung der Arbeitszeit für völlig private Zwecke in einem solchen Ausmaß eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Pflicht zur Arbeitsleistung darstellt.

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Entscheidung zur fristlosen Entlassung einer Büroangestellten wegen übermäßiger und ungerechtfertigter Nutzung sozialer Medien sowie der Verlängerung von Frühstückspunden während der Arbeitszeit bestätigt. Laut den vom Arbeitgeber dokumentierten Daten verbrachte die Frau innerhalb eines Monats insgesamt 21 Stunden mit dem Durchsuchen von Instagram während der Dienstzeit. Zudem überschritt sie regelmäßig die zulässige Zeit für Mahlzeitenpausen. Das Gericht wertete dieses Verhalten als schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Pflicht eines Arbeitnehmers, nämlich der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zur festgelegten Zeit. Im spanischen Arbeitsrecht, ähnlich wie im polnischen, hat der Arbeitnehmer die grundlegende Pflicht, seine Arbeit gewissenhaft und sorgfältig auszuführen sowie die Arbeitszeit einzuhalten. Die Beendigung des Vertrags durch den Arbeitgeber ohne Kündigungsfrist und ohne Abfindung (fristlose Entlassung) ist zulässig bei schwerwiegender Verletzung der grundlegenden Arbeitnehmerpflichten, wie in Artikel 54 des Arbeitnehmerstatuts definiert. Die Richter urteilten, dass das Ausmaß des Missbrauchs – die Verwendung von über 20 Stunden pro Monat für völlig arbeitsfremde Aktivitäten – über die zulässige, gelegentliche private Nutzung des Internets hinausgeht und das Wesen des Arbeitsverhältnisses selbst verletzt. Diese Entscheidung stellt ein wichtiges Signal für Büroangestellte dar, deren Arbeit überwacht wird, und präzisiert zugleich die Grenzen zulässigen Verhaltens. Das Urteil bestätigt, dass der Arbeitgeber das Recht hat zu erwarten, dass die als Arbeitszeit bezahlte Zeit tatsächlich für die Arbeit aufgewendet wird. In dem Fall wurden weder die Identität der Angestellten noch der Name der Firma offengelegt, aber es ist bekannt, dass die Entlassung auf eine elektronische Überwachung der Aktivitäten zurückging.

Perspektywy mediów: Artikel betonen die Bedeutung des Urteils als Präzedenzfall, der die Rechte von Arbeitgebern zum effektiven Management der Arbeitszeit im digitalen Zeitalter schützt. Es wurde kein deutlicher, ideologisch differenzierter Ansatz in den angegebenen Quellen beobachtet; alle konzentrieren sich auf die Beschreibung des gerichtlichen Sachverhalts.