Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Abgeordneten im Brandenburger Landtag, Wilko Möller, zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt. Der Politiker wurde für schuldig befunden, Symbole verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Es geht um ein kontroverses Wahlplakat aus dem Jahr 2024, das eine Geste zeigte, die an den Hitlergruß erinnerte. Möller kündigte bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Schuldspruch für Abgeordneten

Wilko Möller von der AfD wurde zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt, weil er ein Plakat mit einer Geste veröffentlichte, die an den Hitlergruß erinnerte.

Freispruch für Grafiker

Der mitangeklagte Grafiker wurde freigesprochen, da das Gericht entschied, dass der Abgeordnete die volle Kontrolle über die Botschaft hatte.

Berufung angekündigt

Die brandenburgische AfD und Möllers Verteidiger kündigten an, Berufung gegen das Urteil einzulegen, da sie es für sachlich falsch halten.

Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hat ein Urteil im aufsehenerregenden Fall des Wilko Möller, Abgeordneten des Brandenburger Landtags für die Alternative für Deutschland (AfD), gefällt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Politiker wissentlich Wahlkampfmaterial mit Gesten veröffentlichte, die an den römischen Gruß erinnerten. Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe von 11.600 Euro, was 80 Tagessätzen entspricht. Der Fall betrifft den Wahlkampf vor der Landtagswahl in Brandenburg im Jahr 2024. Auf den umstrittenen Plakaten waren zwei Personen mit hoch erhobenen Armen abgebildet, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts eine gezielte Provokation darstellte. Die Verteidigung des Politikers argumentierte, die Geste solle ein Dach oder Gemeinschaft symbolisieren, doch die Richter schenkten dieser Erklärung keinen Glauben. Bemerkenswerterweise wurde der Werbegrafiker, der das Plakat unter Möllers Aufsicht entworfen hatte, freigesprochen. Das Gericht sah den Politiker als verantwortlich für die endgültige Entscheidung über den visuellen Inhalt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die AfD in Brandenburg kündigte umgehend an, Berufung einlegen zu wollen. Nach Ansicht von Möllers Anwalt, Hans-Christoph Jahr, wird das Urteil in der nächsten Instanz nicht bestehen bleiben, da die Interpretation der Geste zu weit gehe. Das deutsche Strafrecht (§ 86a StGB) verbietet streng die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen, einschließlich Hakenkreuzen und Nazi-Grüßen, um den demokratischen Frieden nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs zu schützen. Der Prozess gegen Möller wird von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt, da die AfD in Brandenburg trotz der Einstufung ihrer Landesverbände als rechtsextremistische Organisation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hohe Umfragewerte erzielt. Das Gericht betonte, dass Politiker eine besondere Verantwortung für die gewählte Bildsprache tragen, insbesondere wenn sie an totalitäre Symbole grenzt. „Nach unserer tiefen Überzeugung wird diese Entscheidung die rechtliche Überprüfung nicht bestehen.” — Hans-Christoph Jahr11 600 — Euro Geldstrafe muss der AfD-Politiker zahlenUrteil des Landgerichts Frankfurt (Oder): Wilko Möller: 11600, Grafiker: 0Schlüsselereignisse des Falls: September 2024 — Auftauchen der umstrittenen Wahlplakate; 17. Februar 2026 — Verkündung des Schuldspruchs durch das Landgericht; 18. Februar 2026 — Offizielle Berufungsankündigung durch die AfDLiberale Medien betonen, dass das Urteil ein klares Signal gegen die Normalisierung nationalsozialistischer Symbolik durch die extreme Rechte in Deutschland ist. | Konservative und rechte Quellen stellen das Urteil in Frage und deuten an, dass das Gericht die Geste aus politischen Gründen überinterpretiert habe.

Mentioned People

  • Wilko Möller — Abgeordneter im Landtag von Brandenburg für die Partei AfD, verurteilt wegen der Verwendung verfassungswidriger Symbole.
  • Hans-Christoph Jahr — Rechtsanwalt, der Wilko Möller im Prozess um das Wahlplakat vertritt.