Das Unternehmen X, früher bekannt als Twitter, hat beim irischen High Court Klage gegen die nationale Medienregulierungsbehörde Coimisiún na Meán eingereicht. Es wirft der Aufsichtsbehörde Verfahrensfehler und rechtswidrige Führung von Verfahren zu Nutzerbeschwerden vor. X fordert die Aussetzung einer Entscheidung der Regulierungsbehörde vom Oktober 2025, die die Weitergabe von Daten aus bereits abgeschlossenen Fällen an ein Plattformüberwachungsteam für potenzielle künftige Untersuchungen erlaubte. Der Anwalt der Plattform warf der Behörde die Anwendung einer „semantischen Trickserei” vor.

Klage gegen Medienregulator

Das Unternehmen X, Eigentümer der Plattform X (ehemals Twitter), hat beim irischen High Court Klage gegen die nationale Medienregulierungsbehörde Coimisiún na Meán eingereicht. Der Fall betrifft die Anfechtung der Rechtmäßigkeit von Verfahren und der Nutzung von Informationen aus Nutzerbeschwerden auf der Plattform.

Streit um Nutzung von Beschwerdedaten

Kern des Streits ist eine Entscheidung des Regulators vom Oktober 2025, Daten aus abgeschlossenen, nicht abgeschlossenen oder unentschiedenen Beschwerden an ein internes Plattformüberwachungsteam weiterzugeben. Dieses Team sollte die Informationen im Hinblick auf potenzielle künftige, systemische Untersuchungen bewerten. X hält ein solches Vorgehen für rechtswidrig.

Vorwurf der semantischen Trickserei

Der Anwalt von X, Neil Steen, warf dem Regulator vor, eine „semantische Trickserei” anzuwenden. Seiner Ansicht nach schließt der Regulator eine Untersuchung in einem konkreten, „spezifischen” Fall ab, behält aber gleichzeitig die gesammelten Daten, um in Zukunft breitere, „systemische” Fragen untersuchen zu können. X behauptet, dass das Gesetz ein solches Vorgehen nicht erlaubt.

Antrag auf Aussetzung der Entscheidung

Die Anwälte von X haben beim Gericht einen Antrag auf sofortige Aussetzung der genannten Entscheidung des Regulators vom Oktober 2025 gestellt. Sie weisen darauf hin, dass sowohl die Plattform als auch die Beschwerdeführer selbst im Voraus über alle neuen Maßnahmen informiert werden sollten, die auf Daten aus bereits abgeschlossenen Fällen basieren.

Der irische Medienregulator, Coimisiún na Meán, sieht sich einer rechtlichen Herausforderung durch den Social-Media-Giganten X (ehemals Twitter) gegenüber. Die Plattform von Elon Musk hat eine Entscheidung des Regulators bezüglich der Verfahren zur Prüfung von Nutzerbeschwerden vor dem High Court angefochten. Der Streit konzentriert sich auf eine Entscheidung vom Oktober 2025, die es dem Regulator erlaubte, im Rahmen einzelner Nutzerbeschwerden gesammelte Informationen an ein internes Plattformüberwachungsteam weiterzugeben. Dieses Team sollte die Daten im Hinblick auf potenzielle künftige, weitreichende Untersuchungen zu angeblichen systemischen Problemen der Plattform bewerten. X behauptet, dass ein solches Vorgehen rechtswidrig sei. Laut Vertretern des Unternehmens kann der Regulator Informationen aus bereits abgeschlossenen, nicht abgeschlossenen oder unentschiedenen Beschwerden nicht rechtmäßig an eine andere Abteilung für weitere, unbestimmte Untersuchungen weitergeben. Der Anwalt von X, Neil Steen, bezeichnete diese Praxis als „semantische Trickserei”. Er wies darauf hin, dass der Regulator nach Abschluss einer offiziellen, konkreten Untersuchung die Ermittlungen nicht unter einem anderen Vorwand fortsetzen könne. Er forderte auch, dass sowohl die Plattform als auch die Beschwerdeführer im Voraus über alle geplanten neuen Maßnahmen informiert werden sollten, die auf Daten aus abgeschlossenen Fällen basieren. Die Regulierung von Online-Plattformen in der Europäischen Union basiert auf der im Jahr 2022 verabschiedeten Verordnung über digitale Dienste (DSA), die große Plattformen wie X zu Pflichten bei der Inhaltsmoderation und Transparenz verpflichtet. Irland, als Sitz der europäischen Niederlassungen vieler globaler Technologieunternehmen, spielt eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung dieser Vorschriften durch seine Regulierungsbehörden. Die Anwälte von X haben beim Gericht einen Antrag auf sofortige Aussetzung der umstrittenen Entscheidung des Regulators gestellt. In der Klage führen sie auch das Argument an, dass das Gesetz keine Bestimmungen enthalte, die es einem Bevollmächtigten (in diesem Fall dem Team, das Beschwerden untersucht) erlauben, seine delegierten Befugnisse an einen anderen Bevollmächtigten (das Plattformüberwachungsteam) zur künftigen Nutzung weiterzudelegieren. Der Fall wurde vor dem irischen High Court verhandelt und unterstreicht die wachsenden Spannungen zwischen globalen Social-Media-Plattformen und europäischen Regulierungsbehörden, die strengere Standards für die Inhaltsverantwortung durchsetzen wollen. „The commission was attempting to deploy a "semantic trick".” (Die Kommission versuchte, einen ) — Neil Steen SC Der Fall wird aufmerksam verfolgt, da sein Ausgang für den Umfang der Befugnisse von Medienregulatoren in der EU, langfristige, systemische Überwachungen von Online-Plattformen außerhalb des Rahmens einzelner Beschwerden durchzuführen, von Bedeutung sein könnte.

Mentioned People

  • Neil Steen — Senior Counsel (SC), der die Plattform X vor dem irischen Gericht vertritt.
  • Elon Musk — Eigentümer und CEO der Plattform X (ehemals Twitter).