Der britische Leichtathletikverband, UK Athletics, hat sich des fahrlässigen Tötens des Paraolympioniken Abdullah Hayayei während eines Trainings im Jahr 2017 schuldig bekannt. Der Sportler aus den Vereinigten Arabischen Emiraten starb in London, nachdem er von einem Metallpfosten getroffen wurde, der Teil eines Wurfkäfigs war. Der Organisation droht nun eine Geldstrafe in siebenstelliger Höhe, was einen langjährigen Gerichtsprozess über Sicherheitsversäumnisse bei den Vorbereitungen auf die Weltmeisterschaften beendet.

Schuldbekenntnis

Der Verband UK Athletics hat sich vor dem Gericht Old Bailey des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Tod von Abdullah Hayayei schuldig bekannt.

Tragischer Unfall im Jahr 2017

Der Paraolympionike starb am 11. Juli 2017, als er in London von einem Metallpfosten eines Trainingskäfigs getroffen wurde, während er sich auf die Weltmeisterschaften vorbereitete.

Hohe Geldstrafe für den Verband

Der britischen Organisation droht eine Geldstrafe in siebenstelliger Höhe, die vom Gericht in Kürze verkündet wird.

Die britische nationale Leichtathletikorganisation, UK Athletics Ltd, hat sich formell des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung schuldig bekannt. Der Fall betrifft einen tragischen Unfall am 11. Juli 2017, bei dem Abdullah Hayayei sein Leben verlor. Der 36-jährige Paraolympionike aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bereitete sich damals auf einen Start in der Klasse F34 bei den Weltmeisterschaften in London vor. Während eines Trainings im Newham Leisure Centre wurde er am Kopf von einem Metallpfosten getroffen, der sich von der Konstruktion eines Wurfkäfigs für Diskus- und Kugelstoßen gelöst hatte. Die Haltungswende des Verbands erfolgte während einer Verhandlung am Freitag vor dem Gericht Old Bailey. Obwohl die Organisation ursprünglich im März 2025 die Vorwürfe nicht anerkannte, führten neue Beweise und der Verlauf der Ermittlungen zur Anerkennung der Verantwortung für den Tod des Sportlers. Ermittler stellten fest, dass Mängel in den Sicherheitsverfahren zu dem folgenschweren Vorfall führten. Die Staatsanwaltschaft und die Sportgemeinschaft weisen darauf hin, dass der tragische Tod Hayayeis ein Ereignis war, das bei Einhaltung angemessener technischer Standards der Trainingsinfrastruktur hätte verhindert werden können. Seit den neunziger Jahren hat das britische Recht die Vorschriften zur strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen und Organisationen für tödliche Unfälle schrittweise verschärft, was 2007 zum Erlass des Gesetzes über fahrlässige Tötung durch Unternehmen führte. Die finanziellen Konsequenzen für UK Athletics könnten schwerwiegend sein. Medienberichten zufolge droht der Organisation eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Millionen Pfund. Das Gericht berücksichtigt nicht nur das Versäumnis selbst, sondern auch den Status der Organisation als Leitungsorgan, das in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Athleten Vorbild sein sollte. Das Urteil in diesem Fall soll eine Warnung für andere Sportverbände darstellen und die Notwendigkeit strenger Einhaltung von Sicherheitsnormen in Sportstätten betonen, insbesondere bei Veranstaltungen von internationalem Rang. „Das Schuldbekenntnis von UK Athletics ist ein entscheidender Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die Familie des verstorbenen Abdullah Hayayei.” — Vertreter der Staatsanwaltschaft Es ist erwähnenswert, dass das tragische Ereignis nur wenige Tage vor dem geplanten Beginn der World Para Athletics Championships in London stattfand. Abdullah Hayayei war ein geschätzter Athlet, der im Speerwurf, Diskuswurf und Kugelstoßen antrat. Sein Tod erschütterte damals die weltweite Paraolympische Bewegung und löste eine breite Debatte über die Sicherheit der Infrastruktur in Trainingszentren für Athleten mit Behinderungen aus.

Mentioned People

  • Abdullah Hayayei — Tragisch verstorbener Paraolympionike aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, der in Wurfdisziplinen der Klasse F34 antrat.
  • Keith Davies — Leiter des Sportbereichs während der Para-Leichtathletik-Weltmeisterschaften im Jahr 2017.