Ein österreichisches Gericht in Innsbruck hat den 37-jährigen Thomas Plamberger wegen grober Fahrlässigkeit verurteilt, die zum Tod seiner Partnerin Kerstin Gurtner führte. Die tragischen Ereignisse ereigneten sich im Januar 2025 während einer Winterbesteigung des höchsten Berges Österreichs. Der Mann ließ die völlig erschöpfte Frau nur wenige Dutzend Meter vor dem Gipfel zurück, um selbst Rettung zu suchen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Wetterbedingungen missachtet und seiner Partnerin keine angemessene Fürsorge zukommen ließ.

Urteil in Innsbruck

Der 37-jährige Thomas Plamberger erhielt 5 Monate Haft auf Bewährung für einen tragischen Entscheidungsfehler am Grossglockner.

Grobe Fahrlässigkeit

Das Gericht wies fehlende geeignete Ausrüstung sowie die Missachtung extremer Wettervorhersagen nach, was zum Erfrierungstod der 33-jährigen Frau führte.

Finanzielle Sanktionen

Der Verurteilte muss eine Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro zahlen sowie die Kosten des 13-stündigen Prozesses tragen.

Rechtlicher Wendepunkt

Das Urteil gilt als Präzedenzfall in der Frage der Verantwortung für das „Gefälligkeitsführen” im amateurhaften Hochgebirgssport.

Das Landesgericht in Innsbruck hat ein wegweisendes Urteil im Fall der Tragödie an den Hängen des Grossglockner (3798 m ü. A.) gefällt. Der 37-jährige Thomas Plamberger wurde wegen fahrlässiger Tötung seiner 33-jährigen Partnerin Kerstin Gurtner schuldig gesprochen. Richter Norbert Hofer verurteilte den Alpinisten zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro. Die Tragödie ereignete sich am 18. Januar 2025, als das Paar einen Versuch unternahm, den Gipfel über den Südwestgrat unter extremen Winterbedingungen zu erreichen. Der Prozess deckte eine Reihe von Fehlern auf, die der Angeklagte in seiner Rolle als Expeditionsleiter begangen hatte. Laut Gutachtern startete das Paar zu spät, um 6:45 Uhr morgens, und verfügte über unzureichende Ausrüstung für Temperaturen von bis zu -20 Grad Celsius und böigen Wind mit Geschwindigkeiten von 70 km/h. Als die Frau nur noch 50 Meter unterhalb des Gipfels erschöpft zusammenbrach, beschloss Plamberger, sie allein zurückzulassen, um selbst Hilfe zu holen. Die Frau erfror, bevor Rettungskräfte sie erreichten. Der Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass das Opfer der Erfahrung ihres Partners vertraut habe und dieser eine „rücksichtslose Selbstsicherheit” an den Tag gelegt habe, indem er Warnsignale und Wettervorhersagen ignorierte. Der Alpinismus in Österreich basiert auf dem Prinzip der hohen Eigenverantwortung, doch die Rechtsprechung weist zunehmend darauf hin, dass die erfahrenere Person in einer informellen Gruppe für Entscheidungsfehler, die das Leben anderer Teilnehmer gefährden, zur Verantwortung gezogen werden kann. Dieses Urteil wird in der Kletterszene breit diskutiert, da es eine neue rechtliche Grenze für das sogenannte Gefälligkeitsführen setzt. Experten weisen darauf hin, dass Berge kein rechtsfreier Raum sind und das Verlassen eines Partners in Not, wenn andere Rettungsmaßnahmen möglich gewesen wären, eine Verletzung sozialer und rechtlicher Normen darstellt. Thomas Plamberger äußerte während der Verhandlung sein Bedauern und behauptete, seine Entscheidungen seien vom Wunsch getrieben gewesen, Hilfe zu holen. Das Gericht sah jedoch bereits das Herbeiführen dieser kritischen Situation als Folge von grobem Leichtsinn an. -20°C — betrug die Temperatur während der verhängnisvollen BesteigungChronologie der tragischen Expedition auf den Grossglockner: 18. Januar, 06:45 — Gipfelangriff beginnt; 18. Januar, 16:00 — Wetterumschwung; 19. Januar, 02:00 — Partnerin wird zurückgelassen; 19. Februar 2026 — Gerichtsurteil Entscheidungen des Alpinisten vs. Gutachtermeinung: Ausrüstung: Standard-Winterausrüstung → Fehlende Kleidung für extreme Kälte; Wetter: Missachtung von Frostwarnungen → Gutachter: Bedingungen machten sicheres Aufsteigen unmöglich; Beziehung: Partnerschaftliche Zusammenarbeit → Anerkennung der Führungsrolle und strafrechtlichen Verantwortung „Sie hat Ihnen vertraut. Sie folgte Ihnen bis in ihren Tod, im Glauben an Ihre Erfahrung und Ihre Fähigkeit, die Situation einzuschätzen.” — Norbert Hofer (Richter)

Mentioned People

  • Thomas Plamberger — Verurteilter Alpinist, der seine Partnerin während der Besteigung des höchsten Berges Österreichs zurückließ.
  • Kerstin Gurtner — 33-jähriges Opfer der Expedition, Partnerin des Verurteilten, die an Erschöpfung und Kälte starb.
  • Norbert Hofer — Der in Innsbruck den Fall führende Richter, Spezialist für Alpenrecht.