Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Ungarn EU-Recht verletzt hat, indem er die Sendelizenz des unabhängigen Senders Klubrádió nicht verlängerte. Die Richter sahen die Maßnahmen des ungarischen Medienrates als willkürlich, diskriminierend und als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit sowie die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr an. Das Urteil markiert ein weiteres Kapitel im Streit zwischen Budapest und Brüssel über den Zustand von Rechtsstaatlichkeit und Medienpluralismus in dem von Viktor Orbán regierten Land.

Verletzung des EU-Rechts

Der EuGH stellte fest, dass Ungarn Gemeinschaftsrecht verletzte, indem es willkürlich die Lizenz eines unabhängigen Radiosenders entzog.

Eingriff in die Meinungsfreiheit

Das Gericht sah in den Maßnahmen Budapests einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta im Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit.

Fehlende Transparenz des Rates

Die Verfahren des ungarischen Medienrates wurden als intransparent und diskriminierend gegenüber einem bestimmten Sender bewertet.

Mögliche Konsequenzen

Das Urteil könnte zu finanziellen Sanktionen gegen Ungarn führen, falls das Land seine Medienpolitik nicht ändert.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in Luxemburg ein wegweisendes Urteil zum Medienpluralismus in Ungarn gefällt. Das Gericht stellte fest, dass Budapest EU-Vorschriften verletzte, als es 2021 die Verlängerung der Konzession für Klubrádió verweigerte. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Verfahren des ungarischen Medienregulators intransparent und unverhältnismäßig waren, was zur faktischen Verdrängung des Senders aus dem Äther führte. Dieses Urteil bekräftigt, dass Mitgliedstaaten Verwaltungsverfahren nicht nutzen dürfen, um kritische Medien zum Schweigen zu bringen. Die Lage der Medienfreiheit in Ungarn verschlechtert sich seit 2010 systematisch. In den Rankings der Organisation Reporter ohne Grenzen ist das Land von den Spitzenplätzen auf hintere Positionen innerhalb der Europäischen Union abgerutscht.Das EuGH-Urteil basiert auf einer Analyse der Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation. Das Gericht betonte, dass die Entscheidung zur Nichtverlängerung der Konzession gegen das Diskriminierungsverbot und die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Meinungsfreiheit verstieß. Medienrat rechtfertigte sein Vorgehen mit angeblichen Verwaltungsverstößen des Senders, doch die Richter teilten diese Argumentation nicht und sahen darin einen Vorwand, um eine unabhängige Stimme aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Das Urteil ebnet den Weg für mögliche Geldstrafen gegen Ungarn, falls sich das Land nicht an die Entscheidung hält. „The conditions attached to the renewal of rights to use radio frequencies must be objective, transparent, non-discriminatory and proportionate.” (Die Bedingungen für die Verlängerung der Rechte zur Nutzung von Radiofrequenzen müssen objektiv, transparent, nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sein.) — EuGHAus Sicht Brüssels war der Fall Klubrádió ein Symbol für den Druck, den die Regierung in Budapest auf freie Medien ausübt. Diese Entscheidung beendet einen mehrjährigen Rechtsstreit, der begann, als die Konzession des Senders im Februar 2021 auslief. Trotz zahlreicher internationaler Proteste und Appelle der Europäischen Kommission hatten ungarische Gerichte zuvor die Entscheidungen der Regierung bestätigt. Das heutige Urteil setzt diesen Interpretationen ein Ende und spricht sich eindeutig für den Schutz der Medienfreiheit als Grundpfeiler der Demokratie in der Europäischen Union aus.

Perspektywy mediów: Liberale Medien betonen den Sieg der Meinungsfreiheit und die Niederlage der autoritären Bestrebungen Orbáns, die Medienlandschaft zu monopolisieren. Mit der ungarischen Regierung verbundene Medien werden das Urteil voraussichtlich als Einmischung Brüssels in die inneren Kompetenzen eines souveränen Staates darstellen.

Mentioned People

  • Viktor Orbán — Ministerpräsident Ungarns, dessen Medienpolitik von EU-Institutionen kritisiert wird.