Das deutsche Parlament hat am Donnerstag eine Gesetzesnovelle beschlossen, die die Verfahren zur Wolfsbejagung radikal vereinfacht. Das neue Recht stuft die Art als jagdbares Wild ein und beendet damit die Ära des strengen Artenschutzes, die seit Jahrzehnten andauerte. Diese Entscheidung ist eine direkte Reaktion auf die wachsende Zahl von Angriffen auf Nutztiere und den Druck von Seiten der Landwirtschaft, insbesondere in den nördlichen Bundesländern und in Bayern, wo Schafhalter Rekordverluste verzeichneten.
Änderung des Rechtsstatus
Der Wolf wurde offiziell in das deutsche Jagdrecht aufgenommen, was regelmäßige Bejagung anstelle von Einzelgenehmigungen ermöglicht.
Unterstützung der oppositionellen AfD
Die Regierungskoalition setzte das Gesetz dank unerwarteter Unterstützung durch die AfD durch, was im Parlament für Kontroversen sorgte.
Proteste von Umweltschützern
Organisationen wie der WWF kritisieren das neue Gesetz und warnen vor dem Zerfall von Rudeln und einer Eskalation von Mensch-Natur-Konflikten.
Umsetzung in den Bundesländern
Bayern und die nördlichen Bundesländer, die am stärksten von Angriffen auf Schafe betroffen sind, planen die schnellste Umsetzung der Erleichterungen bei der Bejagung.
Der Deutsche Bundestag hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, was in der Praxis das Ende des bisherigen Status dieses Raubtiers als streng geschützte Art bedeutet. Die Gesetzesnovelle, die mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP bei unerwarteter Unterstützung der oppositionellen AfD angenommen wurde, ebnet den Weg für regelmäßige und systematische Bejagung. Das bisherige Verfahren zur Beseitigung von gefährlichen Individuen war äußerst kompliziert und erforderte jeweils den Nachweis, dass andere Herdenschutzmethoden wie Zäune oder Herdenschutzhunde versagt hatten. Nun erhalten die Landesregierungen weitreichende Befugnisse, die Populationsgröße auf ihrem Gebiet eigenständig zu regulieren, was in erster Linie dem Schutz der Interessen der Landwirte dienen soll. Wölfe wurden im 19. Jahrhundert auf dem Gebiet Deutschlands durch massenhafte Jagd und die Zerstörung ihrer Lebensräume vollständig ausgerottet. Die Rückkehr der Art begann erst im Jahr 2000, als in Sachsen die ersten Rudel beobachtet wurden, die aus polnischem Gebiet einwanderten. Die Gesetzesänderung löste eine unmittelbare und heftige Reaktion von Umweltorganisationen aus. Vertreter des WWF und anderer Naturschutzverbände warnen, dass die neuen Vorschriften zur Destabilisierung der Sozialstrukturen von Wolfsrudeln führen könnten. Experten weisen darauf hin, dass die unkontrollierte Entnahme von erwachsenen Tieren oft zum Zerbrechen von Familiengruppen führt, was paradoxerweise die Aggression junger, unerfahrener Wölfe gegenüber Nutztieren erhöhen könnte. Allein im Jahr 2025, noch unter der alten Rechtslage, wurden präventiv 25 Tiere getötet, was nach Ansicht von Umweltschützern die Wirksamkeit der bisherigen Interventionsinstrumente ohne die Notwendigkeit von Massenjagden bewies. Die Parlamentsdebatte war äußerst emotional, und Gegner der Reform betonten, dass der Wolf eine Schlüsselart für den Erhalt des ökologischen Gleichgewichts in deutschen Wäldern sei. Der Schutz des Wolfs in Europa basiert auf der Berner Konvention von 1979 und der FFH-Richtlinie der EU, die diese Art als prioritär für den Erhalt der biologischen Vielfalt in den Mitgliedstaaten anerkennen. Die Bundesregierung weist diese Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Wolfspopulation in Deutschland bereits einen stabilen Zustand erreicht habe, der das Überleben der Art ohne die Notwendigkeit strikter Verbote garantiere. Statistiken vom Anfang des Jahres 2026 zeigen einen besorgniserregenden Aufwärtstrend bei Angriffen auf Schafe und Rinder, insbesondere in Regionen wie Hamburg und Schleswig-Holstein. Bayern hat bereits eine rasche Umsetzung der neuen rechtlichen Instrumente angekündigt, um die traditionelle Almwirtschaft zu schützen, die für viele lokale Landwirte durch die Anwesenheit der Raubtiere unwirtschaftlich geworden sei. Es ist jedoch anzumerken, dass die Novelle vor einer rechtlichen Herausforderung auf europäischer Ebene stehen könnte. Kritiker warnen, dass die Einstufung des Wolfs als jagdbares Wild in offenem Widerspruch zum EU-Recht stehe, was mit einem Eingreifen der Europäischen Kommission und einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union enden könnte. Unterdessen feiern die Tierhalter den Erfolg und sehen in der Entscheidung des Bundestags eine Chance, ihre Betriebe vor den Verlusten durch die Ausbreitung des Raubtiers zu retten.