Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Krakau hat einer Arztpraxis auferlegt, den Patienten eine tatsächliche Möglichkeit zur telefonischen Registrierung bei einem Arzt der primären Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Das Urteil betrifft eine Einrichtung, in der eine zu geringe Anzahl von Telefonnummern oder deren ständige Besetzung eine erfolgreiche Verbindung unmöglich machte. Patientenorganisationen betonen, dass die formale Existenz einer Telefonnummer nicht gleichbedeutend mit tatsächlicher Verfügbarkeit ist und dass das Problem im ganzen Land weit verbreitet ist.
Gerichtsurteil zur Registrierung
Das Krakauer WVA erkannte an, dass eine Praxis in Wieliczka die Rechte von Patienten verletzt hat, indem sie keine tatsächliche Möglichkeit zur telefonischen Registrierung gewährleistete. Das Gericht ordnete die Beseitigung dieser Verletzung an und bestätigte die Pflicht medizinischer Einrichtungen, einen funktionalen Kontaktweg bereitzustellen.
Problem mit der Verfügbarkeit von Telefonnummern
Der Fall betraf eine Situation, in der Patienten eine Praxis aufgrund ständig besetzter Leitungen oder einer im Verhältnis zum Bedarf zu geringen Anzahl nicht erreichen konnten. Die formale Bereitstellung einer Nummer ohne Gewährleistung einer Verbindungsmöglichkeit wurde als unzureichend erachtet.
Reaktion von Patientenorganisationen
Der Patientenbeauftragte und der Patientenverband "Zdrowie" bewerteten das Urteil positiv und betonten seine präzedenzbildende Bedeutung. Sie stellen fest, dass ähnliche Probleme viele Einrichtungen in Polen betreffen und die Entscheidung die Position von Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte stärkt.
Verfügbarkeit als Standard
Das Urteil unterstreicht, dass der Zugang zu Gesundheitsleistungen, einschließlich der Registrierung, real und nicht nur theoretisch sein muss. Das Gericht bezog sich auf Standards, die sich aus dem verfassungsmäßigen Recht auf Gesundheitsschutz und dem Gesetz über Patientenrechte ergeben.
Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Krakau hat ein Präzedenzurteil gefällt, das Arztpraxen verpflichtet, eine tatsächliche und nicht nur formale Möglichkeit zur Registrierung bei einem Arzt der POZ per Telefon zu gewährleisten. Der Fall betraf eine Praxis in Wieliczka, bei der sich Patienten nicht erfolgreich telefonisch erreichen konnten. Der Patientenverband „Zdrowie“, der in dieser Sache Klage erhoben hatte, argumentierte, dass die Bereitstellung einer Telefonnummer, die ständig besetzt ist oder aufgrund unzureichender Leitungen nicht bedient werden kann, eine Verletzung der Patientenrechte darstellt. Das Gericht folgte dieser Auffassung und wies darauf hin, dass die Pflicht zur Bereitstellung einer Kontaktmöglichkeit die Notwendigkeit ihrer tatsächlichen Funktionalität mit sich bringt. Das Urteil ist rechtskräftig, was bedeutet, dass die Arztpraxis sich der gerichtlichen Anordnung anpassen muss. Patientenorganisationen, einschließlich des Patientenbeauftragten, weisen auf die Verbreitung des Problems hin und bezeichnen Schwierigkeiten beim Erreichen der Praxen als „Standard“ in vielen Einrichtungen in Polen. „Wyrok potwierdza, że dostęp do lekarza musi być realny. Nie wystarczy, że przychodnia ma telefon, jeśli nikt pod nim nie odbiera albo jest stale zajęty.” (Das Urteil bestätigt, dass der Zugang zu einem Arzt real sein muss. Es reicht nicht aus, dass eine Praxis ein Telefon hat, wenn dort niemand abnimmt oder es ständig besetzt ist.) — Marta Pawłowska, Patientenverband Das Recht des Patienten auf Gesundheitsleistungen, einschließlich einer wirksamen Registrierung, ergibt sich aus der Verfassung der Republik Polen und dem Gesetz über Patientenrechte und den Patientenbeauftragten aus dem Jahr 2008. Seit Jahren gibt es im polnischen Gesundheitssystem Probleme mit langen Wartezeiten auf einen Termin und Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit Einrichtungen, was wiederholt vom Obersten Rechnungshof und von Sozialorganisationen kritisiert wurde.Das Urteil des Krakauer Gerichts könnte eine wichtige Waffe für Patienten sein, die mit ähnlichen Hindernissen in anderen Teilen des Landes konfrontiert sind. Das Gericht hat eindeutig anerkannt, dass bereits die bloß formale Möglichkeit eines Telefonkontakts ohne reale Chance auf dessen Nutzung rechtswidrig ist. Diese Entscheidung fügt sich in den weiteren Kontext des Kampfes um die Verbesserung der Zugänglichkeit der primären Gesundheitsversorgung in Polen ein, wo administrative Hürden die Inanspruchnahme zustehender Leistungen oft erschweren oder unmöglich machen.
Mentioned People
- Marta Pawłowska — Vertreterin des Patientenverbands "Zdrowie", der die Beschwerde zur Registrierung eingereicht hat.