Das Landgericht München I hat ein wegweisendes Urteil gefällt und einem Eventunternehmen den Weiterverkauf von Tischreservierungen für das Oktoberfest zu überhöhten Preisen untersagt. Die Entscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall im langjährigen Streit zwischen Bierzeltbetreibern und Vermittlern dar, die ein Vielfaches der offiziellen Gebühren für Plätze verlangen. Das Gericht drohte bei Wiederholung der Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Haft. Trotz des Urteils tauchen auf Online-Portalen weiterhin neue Angebote mit Preisen von bis zu 10.000 Euro für Pakete auf.
Wegweisendes Gerichtsurteil
Das Landgericht München I untersagte einer Eventagentur den weiteren Weiterverkauf von Tischreservierungen im Zelt Ochsenbraterei. Grundlage war die Verletzung der Nutzungsbedingungen der Zeltbetreiber, die offiziell Verzehrbons und kein Recht auf einen Platz verkaufen.
Mechanismus des Graumarkts
Vermittler kaufen Reservierungsblöcke auf und verkaufen dann einzelne Plätze mit enormer Gewinnspanne weiter. Kunden sind sich oft nicht bewusst, dass der Kauf keinen Zutritt garantiert und zur Dienstverweigerung führen kann.
Hohe Strafen bei Verstoß
Das Gericht drohte an, dass bei erneuter Verletzung des Verbots eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt werden könnte und dessen Geschäftsführer sogar in Haft genommen werden könnte.
Begrenzte Wirkung des Urteils
Trotz des für die Zeltbetreiber günstigen Urteils ist das Problem nicht verschwunden. Auf Online-Portalen tauchen bereits neue Angebote für die Ausgabe 2026 mit Preisen von bis zu 10.000 Euro für Pakete mit mehreren Tischen auf.
Das Landgericht München I hat ein wegweisendes Urteil im langjährigen Streit um den Weiterverkauf von Tischreservierungen für das berühmte Münchner Oktoberfest gefällt. Das Urteil stellt eine direkte Unterstützung für die Bierzeltbetreiber dar, die seit Jahren mit dem sogenannten Graumarkthandel von Reservierungen kämpfen. Im konkreten Fall untersagte das Gericht einer Eventagentur, weiterhin Plätze im Zelt Ochsenbraterei zu Preisen anzubieten, die ein Vielfaches der offiziellen Sätze übersteigen. Der Fall basierte auf einem Testkauf, den die Familie Haberl, die Eigentümer des Zeltes, organisiert hatte. Im Jahr 2024 zahlte ein anonymer Kunde der Agentur 1729 Euro für sechs Plätze an einem Zehnertisch, obwohl er laut Reservierungsbedingungen damit kein Anrecht auf einen Platz erwarb. Offiziell verpflichtet sich ein Gast bei der direkten Reservierung eines Tisches beim Zeltbetreiber zum Kauf von Verzehrbons für einen bestimmten Betrag, der in der Regel einige hundert Euro für den gesamten Tisch beträgt und später zur Bezahlung von bestelltem Essen und Bier verwendet werden kann. Das Oktoberfest, das seit 1810 in München stattfindet, ist das größte Volksfest der Welt und zieht jedes Jahr Millionen Besucher an. Die traditionellen Bierzelte, die von Münchner Brauereien und Familienbetrieben geführt werden, bieten eine begrenzte Anzahl von Plätzen an, und Tischreservierungen, insbesondere an Wochenenden, sind sehr begehrt und schnell ausverkauft. Christian Scharpf, der das Amt des Wiesnchefs, also des offiziellen Organisators des Festes, sowie des Münchner Wirtschaftsreferenten innehat, kritisierte die Weiterverkaufspraktiken scharf. „"Derartige Geschäftspraktiken schaden dem Ruf und dem Image des Oktoberfestes"” — Christian Scharpf – erklärte er und fügte hinzu, dass die Stadtbehörden zusammen mit den Zeltbetreibern aktiv gegen diese Praxis vorgehen. Das Gerichtsurteil könnte einen wichtigen Präzedenzfall darstellen. Das Gericht drohte an, dass bei erneuter Verletzung des Verbots durch die Agentur eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden könnte und deren Geschäftsführer sogar in Haft genommen werden könnte. Trotz dieser für die Klägerseite günstigen Entscheidung ist das Problem nicht verschwunden. Wie Presseberichte zeigen, tauchen auf Online-Portalen bereits jetzt Angebote für Tische zur kommenden Festivalausgabe mit Preisen von bis zu 10.000 Euro für Pakete mit mehreren Tischen auf. Der Kampf gegen dieses Phänomen ist daher kontinuierlich und erfordert ständige Überwachung und rechtliche Maßnahmen. Zeltbetreiber wie die Familie Haberl erzielen nicht zum ersten Mal einen Erfolg vor Gericht. In der Vergangenheit gewannen sie ebenfalls Prozesse gegen Portale, die den Weiterverkauf von Reservierungen anboten. Der Mechanismus des Weiterverkaufs besteht darin, dass Vermittler Reservierungsblöcke aufkaufen und dann einzelne Plätze mit hoher Gewinnspanne weiterverkaufen. Kunden, die diese nutzen, sind sich oft nicht bewusst, dass der Kauf ihnen keinen Garantie für den Zeltzugang gibt und sie sogar mit einer Dienstverweigerung oder Entfernung rechnen müssen, wenn das Zeltpersonal den Ursprung der Reservierung entdeckt. Die rechtliche Grundlage für solche Handlungen ist in der Regel ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, die besagen, dass Reservierungen persönlich sind und nicht weiterverkauft werden dürfen. Die Zeltbetreiber fordern seit langem wirksamere rechtliche Instrumente, um diesen unlauteren Handel einzudämmen, der nicht nur die Preise in die Höhe treibt, sondern auch den guten Ruf der gesamten Veranstaltung gefährdet.
Mentioned People
- Christian Scharpf — Wiesnchef, offizieller Organisator des Oktoberfests sowie Wirtschaftsreferent der Stadt München