Heute, am 25. Februar, um 10:30 Uhr, findet vor dem Verwaltungsgericht München eine Verhandlung von entscheidender Bedeutung für Produzenten ökologischer Lebensmittel statt. Das Gericht muss entscheiden, ob der Zusatz von Rote-Bete-Saft oder -Pulver zu Wurstwaren gegen Vorschriften verstößt, die die Verwendung unzulässiger Zusatzstoffe in als bio gekennzeichneten Produkten verbieten. Der Fall betrifft die dauerhafte Einfärbung von Produkten, die traditionell unter Verwendung von Nitriten erfolgt.
Schlüsselgerichtsurteil
Das Münchner Verwaltungsgericht soll heute ein für die Branche wichtiges Urteil zum Einsatz von Roter Bete als alternativem Farbstoff in Bio-Wurstwaren fällen.
Technologisches Dilemma
Der Hersteller möchte eine natürliche Quelle für Farbe und Nitrate nutzen, die im technologischen Prozess zu Nitriten umgewandelt werden können, die die Fleischfarbe stabilisieren.
Frühere Rechtsprechung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasste sich 2015 mit einer ähnlichen Frage und entschied, dass einige Gemüseextrakte in Bio-Wurstwaren unzulässige Zusatzstoffe seien.
Der Rechtsstreit über die Natur der Roten Bete in der ökologischen Fleischverarbeitung gelangte am Mittwoch vor das Münchner Verwaltungsgericht. Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Identität nicht offengelegt wird, verwendet Rote-Bete-Saft oder -Pulver bei der Herstellung von als bio gekennzeichneten Wurstwaren. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde hat diese Praxis beanstandet und sie als Verwendung eines unzulässigen Zusatzstoffs angesehen, der ausschließlich färbenden Zwecken dient. Der Hersteller argumentiert, dass Rote Bete kein Zusatzstoff, sondern ein traditioneller Bestandteil sei, der zudem natürliche Nitrate enthalte. Während der thermischen Verarbeitung können diese sich in Nitrite umwandeln, die eine konservierende Funktion erfüllen, analog zu traditionellen Pökelsalzen. Die EU-Verordnungen zur ökologischen Produktion, insbesondere die Verordnung (EU) 2018/848, führen eine restriktive Liste zulässiger Stoffe ein. Dieses Recht hat sich über Jahrzehnte entwickelt, und Auslegungsstreitigkeiten zwischen Herstellern und Aufsichtsbehörden sind nicht selten. Im Jahr 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland bereits in einem ähnlichen Technologiefall entschieden. Vom Hersteller werden Argumente der Innovationskraft und der Suche nach natürlichen Alternativen zu umstrittenen Zusatzstoffen vorgebracht. „"Es gebe mehrere Projekte, wie man zukünftig mit weniger oder sogar ganz ohne Nitrit sichere und optisch typische Wurstwaren herstellen könne. 'Hier ist eine Option die Zugabe von Gemüsepulvern.'"” — stern.de Die Branchenvertretung, der Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk, steht auf der Seite des Herstellers und betont, dass es sich um einen natürlichen Bestandteil und nicht um einen synthetischen Zusatzstoff handle. Die Entscheidung des Gerichts wird präzedenzbildenden Charakter für den gesamten ökologischen Lebensmittelsektor in Deutschland haben und könnte die Auslegung der Vorschriften in anderen EU-Ländern beeinflussen. Die Entscheidung könnte den Weg für eine breitere Anwendung natürlicher Farbstoffe ebnen oder den konservativen Ansatz der Aufsichtsbehörden verfestigen.