Nahezu 4,7 Millionen Bürger können am 15. März bei den Kommunalwahlen im deutschen Bundesland Hessen ihre Stimme abgeben. Zum ersten Mal seit fünf Jahren wählen die Einwohner die Gemeinderäte und Kreistage. Wahlberechtigt sind auch etwa 430.000 Bürger anderer Staaten der Europäischen Union. Die landesweiten Ergebnisse werden erst in den folgenden Tagen bekannt sein, aufgrund der Komplexität des Verfahrens.

Termin und Wahlberechtigte

Die Wahlen sind für den 15. März geplant. Wahlberechtigt sind 4,7 Millionen Personen, darunter 430.000 EU-Bürger, die keine Deutschen sind.

Rückkehr zum alten Verteilungsverfahren

Das Gericht erklärte das neue d'Hondt-Verfahren für verfassungswidrig. Die Wahlen finden gemäß dem vorherigen, bewährten System statt.

Verlängerte Stimmenauszählung

Kommunalwahlen sind komplex, die Wähler geben mehr Stimmen ab. Vollständige Ergebnisse gibt das Statistische Landesamt in den folgenden Tagen bekannt.

Bürgermeisterwahlen und Ausländerbeiräte

Parallel finden Bürgermeisterwahlen, unter anderem in Hanau, sowie Wahlen zu Ausländerbeiräten für Bürger von außerhalb der EU statt.

Im deutschen Bundesland Hessen finden am 15. März Kommunalwahlen statt. Es ist die erste Wahl dieser Art seit fünf Jahren. Wahlberechtigt sind fast 4,7 Millionen Personen, wobei neben deutschen Staatsbürgern auch etwa 430.000 Einwohner mit der Staatsangehörigkeit anderer EU-Länder das Wahlrecht besitzen. Die Wähler entscheiden über die Zusammensetzung der Räte in 21 Landkreisen sowie in allen Gemeinden.

Kommunalwahlen in Hessen finden alle fünf Jahre statt. Das Wahlsystem basiert auf dem Verhältniswahlrecht, das über Jahrzehnte hinweg Änderungen unterlag. Im Jahr 2021 führte die Koalition aus CDU und SPD eine neue Methode zur Sitzverteilung ein, die nun vom Gericht aufgehoben wurde.Neben den Wahlen zu Gemeinderäten und Kreistagen finden am 15. März auch Bürgermeisterwahlen in etwa einem Dutzend Ortschaften statt, darunter in der Stadt Hanau, die ab Anfang 2026 den Status einer kreisfreien Stadt hat. Gleichzeitig werden Wahlen zu Ausländerbeiräten (Ausländerbeiräten) durchgeführt. Das Wahlverfahren ist komplex, da die Wähler bei Kommunalwahlen mehr Stimmen abgeben als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Dies hängt mit der Notwendigkeit zusammen, viele Kandidaten für verschiedene lokale Gremien zu wählen.

4 700 000 — Personen wahlberechtigtDer verlängerte Auszählungsprozess bedeutet, dass vollständige, offizielle Ergebnisse auf Ebene des gesamten Bundeslandes nicht am Wahltag bekannt sein werden. Am frühen Abend des 15. März werden lediglich vorläufige, hochgerechnete Ergebnisse (Trendwerte) für die einzelnen Gemeinden veröffentlicht. Offizielle, verifizierte Ergebnisse gibt das Hessische Statistische Landesamt) mit Sitz in Wiesbaden in den Tagen nach der Wahl bekannt. Ein zentrales Thema im Vorfeld der Wahl war das kürzliche Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs. Das Gericht entschied, dass die neue Methode zur Sitzverteilung nach dem d'Hondt-Verfahren (d'Hondt-Verfahren), die von der CDU-SPD-Koalition eingeführt wurde, mit der Landesverfassung unvereinbar ist, da sie größere Parteien zu stark bevorzugt. Infolgedessen kehrt man bei den anstehenden Wahlen zum zuvor angewandten, traditionellen Verfahren der Stimmenauszählung zurück. Auf Bundesebene gelten diese Wahlen als wichtiger Stimmungstest, auch wenn ihr Ergebnis selten direkt zu Veränderungen auf Bundesebene führt.

Struktur der Wählerschaft bei den hessischen Kommunalwahlen: 1. Deutsche Staatsbürger — 4 200 000 Personen; 2. Staatsbürger anderer EU-Länder — 430 000 Personen; 3. Gesamtzahl der Wahlberechtigten — 4 630 000 Personen