Eine Restaurantbesitzerin und ihr Manager in Lörrach im Südwesten Deutschlands wurden zu Bewährungsstrafen wegen mehrjährigen Betrugs mit Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt. Über 41 Monate sollen sie zu niedrige Gehälter für ihre Mitarbeiter gemeldet haben, was ihnen ermöglichte, fast 100.000 Euro einzusparen. Der Fall wurde vom örtlichen Hauptzollamt aufgedeckt.

Bewährungsstrafen

Die Lokalbesitzerin und der Leiter wurden zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Umfang des Betrugs

Die Praxis, zu niedrige Löhne zu melden, dauerte 41 Monate und betraf mehrere Mitarbeiter.

Finanzielle Verluste der Kassen

Die nicht an die Kranken- und Rentenkassen abgeführten Beiträge belaufen sich auf einen Betrag von fast 100.000 Euro.

Verantwortung der Behörden

Die Ermittlungen wurden vom Hauptzollamt Lörrach geführt, das den Fall dann an die Staatsanwaltschaft weiterleitete.

Die Besitzerin eines Restaurants, das exotische Gerichte anbietet, und ihr Manager in Lörrach in Baden-Württemberg wurden zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand sie schuldig, über Jahre hinweg nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter gezahlt zu haben. Aus den vom Hauptzollamt Lörrach gesammelten Daten geht hervor, dass die im Lokal Beschäftigten über einen Zeitraum von 41 Monaten niedrigere Löhne erhielten, als ihre Arbeitgeber deklariert hatten. Die Differenz zwischen tatsächlichen und gemeldeten Löhnen ermöglichte es den Unternehmern, geschätzt 100 000 € — Verluste für die Sozialkassen einzusparen und nicht an das Sozialversicherungssystem abzuführen. Diese Beiträge fließen unter anderem an die Krankenkassen (Krankenkasse) und Rentenkassen, und ihr Fehlen schmälert die künftigen Leistungen der Arbeitnehmer. Der Fall wurde von Kontrolleuren des Zollamts aufgedeckt, die ihn dann an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiteten. Der Prozess endete mit Verurteilungen, obwohl das genaße Strafmaß und die Bewährungszeit in den verfügbaren Pressemeldungen nicht offengelegt wurden. Das deutsche System zur Kontrolle von Arbeit und Sozialversicherungen ist dezentral und involviert verschiedene Institutionen, darunter eben Zollämter, die Befugnisse zur Überprüfung der Lohnabrechnungen haben. In Deutschland wird der Kampf gegen illegale Beschäftigung und Sozialbetrug seit Jahrzehnten geführt und hat sich insbesondere nach der EU-Erweiterung 2004 und 2007, die die Arbeitsmobilität erhöhte, verstärkt. 2015 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialbetrug (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) eingeführt, das die Befugnisse der Kontrollbehörden, u.a. der Zollämter, stärkte. Es ist bemerkenswert, dass alle drei Informationsquellen – Die Welt, stern.de und n-tv – dieselbe, konsistente Version der Ereignisse liefern, was darauf hindeutet, dass sie sich auf die offizielle Pressemitteilung des Hauptzollamts Lörrach stützen. Im deutschen Strafrecht können die Konsequenzen für solche Straftaten nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen umfassen, insbesondere bei einem so erheblichen und langandauernden Betrug. Das Gericht hat bei der Verhängung der Bewährungsstrafe wahrscheinlich mildernde Umstände wie Geständnisse oder Rückzahlung der hinterzogenen Beträge berücksichtigt. Dieser Fall ist ein Beispiel für die routinemäßige Kontrolltätigkeit, die regelmäßig Unregelmäßigkeiten aufdeckt, insbesondere in Branchen mit hohem Anteil an Zeitarbeit oder Saisonarbeit, zu denen oft die Gastronomie zählt.