Die Stadt München plant, das Verbot der Einführung einer Beherbergungssteuer für Touristen und Geschäftsreisende beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzufechten. Dieses Verbot wurde vom Freistaat Bayern durch eine Änderung des Kommunalrechts verhängt, nachdem der Stadtrat im März 2023 einen fünfjährigen Steuersatz beschlossen hatte. Oberbürgermeister Dieter Reiter und Stadtkämmerer Christoph Frey sehen in dem Verbot einen Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht der Stadt auf kommunale Selbstverwaltung. Zuvor hatte München gemeinsam mit Bamberg und Günzburg bereits eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verloren. Die potenziellen Einnahmen aus der Steuer werden auf über 100 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.

Beschwerde beim Bundesgericht

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) werden dem Stadtrat vorschlagen, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Ihr Ziel ist es, das vom Freistaat Bayern verhängte Verbot, das der Stadt die Einführung einer Beherbergungssteuer unmöglich macht, zu Fall zu bringen.

Kompetenzkonflikt

Der Streit betrifft das verfassungsmäßige Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Die Stadt München behauptet, dass das von Bayern durch eine Änderung des Kommunalrechts erlassene Verbot ihr grundlegendes Recht verletzt, über eigene kommunale Steuern zu entscheiden. Im November 2023 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits eine frühere Klage der Städte abgewiesen.

Potenzielle Einnahmen und Präzedenzfall

Schätzungen zufolge könnte die Beherbergungssteuer München jährliche Einnahmen von über 100 Millionen Euro bringen. Die Stadtverwaltung argumentiert, dass ähnliche Steuern bereits in anderen großen deutschen Städten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt existieren, was eine ungleiche Behandlung unterstreicht.

Weiteres Verfahren

Die Entscheidung, die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, bedarf noch der Zustimmung des Münchner Stadtrats. Wenn der Rat zustimmt, geht der Fall nach Karlsruhe, wo die Entscheidung Monate oder Jahre dauern und einen Präzedenzfall für die Beziehungen zwischen Ländern und Gemeinden in Deutschland setzen könnte.

Die Stadt München bereitet sich darauf vor, den Rechtsstreit um die Möglichkeit zur Erhebung einer Beherbergungssteuer zu eskalieren. Oberbürgermeister Dieter Reiter und Stadtkämmerer Christoph Frey haben angekündigt, dem Stadtrat vorzuschlagen, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Ziel ist die Aufhebung des Verbots, das der Freistaat Bayern den Städten auferlegt hat und das ihnen die Erhebung der sogenannten Beherbergungssteuer unmöglich macht. Dieser Konflikt hat tiefere Wurzeln. Im März 2023 hatte der Münchner Stadtrat die Einführung eines fünfjährigen Steuersatzes auf den Übernachtungspreis beschlossen. Als Reaktion änderte der Bayerische Landtag jedoch das Kommunalrecht und untersagte den Gemeinden die Erhebung einer solchen Abgabe. Die Stadt München hält diese Änderung für einen Verstoß gegen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Selbstverwaltung. Im November 2023 erlitt München gemeinsam mit den Städten Bamberg und Günzburg eine Niederlage in erster Instanz – der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies ihre Klage ab. Nun beabsichtigt Oberbürgermeister Reiter, sich an das höchste Gericht Deutschlands zu wenden. Er argumentiert, dass, wenn andere deutsche Metropolen wie Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Dresden oder Dortmund eine solche Steuer erheben dürfen, München zu Unrecht benachteiligt werde. Schätzungen, die in der deutschen Presse zitiert wurden, zufolge könnte die Steuer der Stadt jährliche Mehreinnahmen von über 100 Millionen Euro bringen. ponad 100 mln € — potenzielle jährliche Einnahmen aus der Steuer für München Das Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung ist im deutschen Grundgesetz (Grundgesetz) garantiert. Es umfasst die sogenannten „eigenen Angelegenheiten der Gemeinde“, zu denen traditionell auch das Recht gehört, kommunale Steuern und Gebühren festzulegen. Die Beziehungen zwischen den Ländern und den Gemeinden sind jedoch oft angespannt, insbesondere in finanziellen Fragen, wo die Länder häufig versuchen, die Kompetenzen der Kommunen einzuschränken.Die endgültige Entscheidung, den Fall nach Karlsruhe zu bringen, liegt beim Münchner Stadtrat. Wenn der Rat zustimmt, könnte der Streit zu einem Präzedenzfall werden, der die Grenzen der finanziellen Autonomie der Gemeinden in Deutschland absteckt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht nur für München, sondern auch für andere bayerische Städte und für die allgemeine Ausgestaltung des Kommunalrechts im Land von entscheidender Bedeutung sein.

Mentioned People

  • Dieter Reiter — Oberbürgermeister von München (SPD), Initiator der Verfassungsbeschwerde.
  • Christoph Frey — Stadtkämmerer von München (SPD), Mitinitiator der Beschwerde.