In Paris läuft der Prozess gegen drei Personen, die einer langjährigen Serie von Diebstählen wertvollen Porzellans aus dem Élysée-Palast beschuldigt werden. Der Hauptangeklagte, ein 60-jähriger ehemaliger Verwalter der Residenz des französischen Präsidenten, soll über Jahre Geschirr und Figuren entwendet haben. Zusammen mit seinem Lebenspartner und einem Mitarbeiter des Louvre verkauften sie diese auf Auktionsplattformen. Der Schaden wird auf 370.000 Euro geschätzt. Die Staatsanwaltschaft hat für sie Haftstrafen unter angepassten Bedingungen beantragt. Die Verteidiger betonen, ihre Mandanten hätten nicht aus Profitgier, sondern aus Leidenschaft für die Kunst gehandelt.
Diebstahl aus dem Élysée-Palast
Grundlage der Anklage ist die jahrelange Entwendung wertvoller Gegenstände aus der Residenz des französischen Präsidenten. Der Hauptangeklagte, der in den Jahren 2008-2022 die Funktion des Verwalters des beweglichen Vermögens des Palasts innehatte, soll systematisch Porzellan aus Speisesälen und Lagern gestohlen haben, indem er seine Position und seinen Zugang zu Räumen ausnutzte. Der Schaden wird auf 370.000 Euro geschätzt.
Louvre-Beteiligung und Verkauf
An dem Vorgehen war auch ein Mitarbeiter des Louvre beteiligt, der sich um die Restaurierung beschädigter Gegenstände vor deren Verkauf kümmerte. Die gestohlenen Gegenstände wurden vom Lebenspartner des Hauptangeklagten auf Auktionsplattformen wie Catawiki und eBay angeboten. Die Gewinne aus den Verkäufen werden auf etwa 50.000 Euro geschätzt.
Strafmaß und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon zwei zur Bewährung sowie mit der Anpassung der Haftbedingungen, was eine Verbüßung außerhalb einer Justizvollzugsanstalt ermöglichen würde. Für die beiden anderen Angeklagten wurden Haftstrafen mit Anpassungsmöglichkeit beantragt. Die Verteidiger argumentieren, ihre Mandanten hätten unter dem Einfluss einer „Sammelleidenschaft” und nicht aus Gewinnstreben gehandelt.
Umfang des Schadens und Wert der Kulturgüter
Aus dem Élysée-Palast wurden über hundert Gegenstände gestohlen, hauptsächlich aus wertvollem Sèvres-Porzellan sowie aus der Manufaktur in Limoges. Darunter waren Teller, Tassen, Vasen und Figuren. Ein Teil der gestohlenen Güter konnte durch polizeiliche Ermittlungen zurückerlangt werden. Der Prozess deckte Lücken im Inventarisierungs- und Sicherungssystem für Staatseigentum auf.
Vor einem Pariser Gericht hat der Prozess um einen der überraschendsten Diebstahlsskandale von Staatseigentum in Frankreich begonnen. Auf der Anklagebank sitzen drei Personen: der ehemalige Verwalter des beweglichen Vermögens des Élysée-Palasts, sein Lebenspartner und ein Mitarbeiter des Louvre-Museums. Die Anklage umfasst den organisierten Diebstahl von über hundert wertvollen Porzellangegenständen, hauptsächlich aus Sèvres und Limoges, aus der Präsidentenresidenz in den Jahren 2008-2022. Der materielle Schaden wird auf 370.000 Euro geschätzt, der Gewinn aus dem Verkauf eines Teils der Gegenstände auf Auktionsplattformen auf etwa 50.000 Euro. Der Élysée-Palast, seit 1873 offizielle Residenz der französischen Präsidenten, beherbergt reiche Kunst- und Einrichtungsbestände, die nationales Kulturgut darstellen. Sèvres-Porzellan, seit dem 18. Jahrhundert in der Manufaktur in Sèvres hergestellt, gilt seit jeher als Symbol französischen Luxus und höfischer Kunst, und seine historischen Service werden als kulturelles Erbe geschützt. Der Hauptangeklagte, ein 60-jähriger Mann, bekleidete die Funktion des Verwalters des beweglichen Vermögens des Élysée-Palasts, was ihm umfassenden Zugang zu Räumen und Lagern verschaffte. Wie die Ermittlungen ergaben, soll er über mehr als ein Jahrzehnt Porzellangeschirr und -figuren aus dem Palast geschmuggelt haben. Sein Lebenspartner kümmerte sich um den Verkauf dieser Gegenstände auf Auktionsplattformen wie Catawiki. Der dritte Angeklagte, ein Louvre-Mitarbeiter, soll beschädigte Exemplare restauriert haben, um sie für den Verkauf vorzubereiten. Die Staatsanwaltschaft, die dieses Vorgehen als „eine unangenehme und komplizierte Angelegenheit” beschrieb, beantragte für den ehemaligen Verwalter eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon zwei zur Bewährung sowie mit der Möglichkeit der Anpassung der Haftbedingungen. Für die beiden anderen Männer wurden Haftstrafen von 18 bzw. 15 Monaten beantragt, ebenfalls mit Anpassungsmöglichkeit. „Il ne cherchait pas le profit, il cherchait le beau. C'est important de comprendre ça. Il volait, c'est sûr, mais il volait pour le beau, pas pour l'argent.” (Er suchte nicht den Profit, er suchte das Schöne. Das ist wichtig zu verstehen. Er hat gestohlen, das ist sicher, aber er stahl für das Schöne, nicht für das Geld.) — Patrick Knecht, Anwalt des Hauptangeklagten Die Verteidigungslinie konzentriert sich auf ästhetische und nicht auf materielle Motive. Der Anwalt des Hauptangeklagten betonte, sein Mandant habe unter dem Einfluss einer „Sammelleidenschaft” und „Liebe zum Schönen” gehandelt. Der Angeklagte selbst sagte aus, seine Auswahl sei von der Ästhetik geleitet worden: „Ich traf die Auswahl aufgrund der Schönheit.” Der Staatsanwalt warf jedoch vor, es handele sich schlicht um organisierte Plünderung öffentlicher Güter. Der Prozess deckte auch schwerwiegende Mängel im Sicherheits- und Inventarkontrollsystem des Élysée-Palasts auf. Die gestohlenen Gegenstände, oft mit einem Wert von mehreren tausend Euro pro Stück, wurden in Taschen oder Kartons hinausgetragen. Ein Teil davon konnte durch eine Polizeiaktion zurückerlangt werden, bei der über 70 Gegenstände in der Wohnung der Angeklagten sichergestellt wurden. Das Urteil in dieser Sache wird am 13. März 2026 verkündet.