Die Geburtstagsfeier des 18-jährigen Gastgebers in Aholfing im Landkreis Straubing-Bogen geriet außer Kontrolle. Vor Ort erschienen etwa hundert Gäste, darunter Minderjährige und Ungebetene. Die Polizei griff ein und erteilte mehreren Teilnehmern Platzverweise. Ein Gast wurde vorläufig festgenommen, unter dem Verdacht, einen Beamten beleidigt zu haben.

Kontrollverlust über die Feier

Der 18-jährige Gastgeber erstellte eine Online-Einladung, die sich unter Jugendlichen verbreitete, was zum Erscheinen von etwa hundert Personen führte, von denen viele minderjährig und ungebeten waren.

Einsatz der Sicherheitskräfte

Angesichts der Eskalation erteilte die Polizei Platzverweise an ungebetene Gäste und nahm einen Teilnehmer vorläufig fest wegen Beleidigung eines Beamten. Zudem wurde ein Rettungswagen alarmiert.

Aufklärungsverfahren läuft

Die Behörden bestätigten keine schweren Verletzungen, aber es läuft ein Verfahren gegen den Veranstalter der Feier sowie gegen minderjährige Teilnehmer, was Verwarnungen oder Geldbußen zur Folge haben kann.

In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es zu einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung während der Geburtstagsfeier eines 18-jährigen Mannes im bayerischen Aholfing. Laut Polizeibericht führte eine unabhängig im Internet verbreitete Einladung dazu, dass bis zu hundert Personen vor Ort erschienen, größtenteils Minderjährige und Ungebetene, was die Kontrollmöglichkeiten des Gastgebers überstieg. Auf einen Notruf hin rückten Beamte der Polizei sowie Rettungskräfte an. Die Einsatzkräfte griffen ein, um die Menge aufzulösen und Ruhe wiederherzustellen. Platzverweise wurden erteilt an ungebetene Gäste, und ein Teilnehmer wurde vorläufig festgenommen unter dem Verdacht, einen Polizeibeamten während der Dienstausübung beleidigt zu haben. Obwohl ein Rettungswagen vor Ort war, wurden keine schweren Verletzungen oder Krankenhauseinweisungen verzeichnet. Die örtlichen Behörden leiteten ein Verfahren ein. Im Rahmen der Ermittlungen, die die Polizeiinspektion Straubing-Bogen führt, klären die Strafverfolgungsbehörden den genauen Ablauf der Ereignisse und prüfen Konsequenzen für den Veranstalter. Nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht können für nächtliche Ruhestörung oder die Organisation von Veranstaltungen ohne Genehmigung empfindliche Geldbußen drohen, die bis zu mehrere tausend Euro betragen können. Bei Minderjährigen haften auch deren Eltern oder gesetzliche Vertreter. „Der 18 Jahre alte Gastgeber habe die Kontrolle über die Party verloren. Es seien rund 100 teils ungeladene und minderjährige Gäste vor Ort gewesen.” — Komenda policji w Straubing-Bogen

Mentioned People

  • 18-letni organizator imprezy — Gastgeber der Geburtstagsfeier in Aholfing, die außer Kontrolle geriet.