Thüringens Voigt skizziert zweites Deregulierungsgesetz, Kabinett prüft Entwurf im September
Ministerpräsident Mario Voigt kündigte ein zweites Gesetzespaket zur Vereinfachung von Vorschriften in Thüringen an. Das Kabinett soll im September einen Entwurf prüfen, der Gesetzentwurf soll noch vor Ende 2026 in den Landtag eingebracht werden.
Die CDU-geführte Landesregierung Thüringens bereitet eine zweite Runde von Bürokratieabbau vor und will pauschale Prüfungen durch einen risikobasierten Ansatz ersetzen, der Kontrollen nur dort vorsieht, wo sie nötig sind. Ministerpräsident Mario Voigt skizzierte den Plan in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
Fortsetzung des ersten Gesetzes vom Juni
Das erste Thüringer Entlastungsgesetz wurde Ende Juni vom Landtag verabschiedet. Mit diesem Gesetz begann der Prozess des Bürokratieabbaus für Unternehmen, Kommunen und Bürger, aber Voigt signalisierte, dass weitere Schritte schnell folgen würden. Er sagte, die Regierung wolle „am Reformprozess dranbleiben“ und ein zweiter Entwurf werde kurz nach der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt.
Wir werden uns zunächst im September mit dem zweiten Gesetzentwurf im Kabinett befassen. Wir wollen am Reformprozess dranbleiben.
Risikobasierte Kontrollen
Ein zentrales Element des neuen Pakets ist die Umstellung auf eine risikobasierte Aufsicht. Anstelle von Routineprüfungen, die gleichermaßen für alle Akteure gelten, sollen die Behörden abwägen, wo Eingriffe tatsächlich erforderlich sind. Voigt beschrieb die Philosophie als „weniger Kontrolle, mehr Vertrauen“.
Wir wollen Kontrollen nur dort, wo sie wirklich notwendig sind.
Ziel ist es, Verwaltungskapazitäten freizusetzen und die Compliance-Last für Unternehmen und Kommunen zu verringern. Der Ansatz würde von den Ressorts verlangen, Risikokriterien zu definieren, wobei risikoarme Aktivitäten einer geringeren Aufsicht unterliegen würden. Eine konkrete Liste betroffener Vorschriften wurde noch nicht veröffentlicht.
## Gesetzgebungsfahrplan
Die erste Diskussion des zweiten Entwurfs im Kabinett ist für September geplant. Voigt sagte, die Regierung wolle die Reform zügig vorantreiben, mit dem Ziel, dem Landtag noch vor Ende 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Zeitplan setzt die Ministerien zusätzlich unter Druck, Regeln zu identifizieren, die gestrichen oder vereinfacht werden können, ohne Rechtsschutz zu untergraben.
- Landtag verabschiedet erstes Thüringer Entlastungsgesetz
- Kabinett führt erste Beratung des zweiten Gesetzentwurfs durch
- Zweites Gesetz wird dem Landtag vorgelegt
Politischer Hintergrund
Der Deregulierungskurs ist ein Markenzeichen von Voigts CDU-geführter Koalition. Das erste Entlastungsgesetz wurde nach monatelangen Konsultationen mit Wirtschaftsverbänden und kommunalen Spitzenverbänden verabschiedet, die sich lange über Papierkram und Prüfungsroutinen beklagt hatten. Das zweite Gesetz soll diese Änderungen vertiefen und das Prinzip „mehr Vertrauen“ auf weitere Kompetenzbereiche ausdehnen. Voigt nannte keine konkreten Sektoren, aber die Erwähnung von Wirtschaft und Kommunen deutet darauf hin, dass das Paket wirtschaftliche Genehmigungen, kommunale Planungsverfahren oder Meldepflichten umfassen wird.
Das Kabinett wird sich mit dem Entwurf befassen, wenn die Minister im September aus der Sommerpause zurückkehren.


